Thema Jobcenter, Arbeitsamt, Hartz IV?

Hallo Leute, ich habe folgendes Anliegen,

Ich habe Hartz IV beantragt und es wurde bewilligt und ich habe den erst Bescheid erhalten, per Post und per Mail.

Nun sollte ich noch meinen Personalausweis nachreichen und einen Antrag auf Kindergeld stellen, dies stand in dem Schreiben. Ich habe somit nur Geld für August bekommen, die Leistungen für September werden mir vorenthalten, bis ich die Dokumente dort eingereicht habe. Nun habe ich das aber schon getan, alle Dokumente eingereicht, Perso und Kindergeld Antrag ausgefüllt und ebenfalls eingereicht. Den Antrag hab ich sogar schon zur Post gebracht, dieser wird nun zur Familienkasse geschickt. Jetzt habe ich gestern mit einer Vertretung meiner zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen, diese war der Meinung, das würde nicht ganz ausreichen, jetzt frage ich mich, was wollen sie denn noch? Also eine Antwort der Familienkasse dauert doch noch länger, ich habe alle notwendigen Unterlagen dort abgegeben, bin allen Forderungen nachgekommen, und jetzt soll ich erneut Wochen warten, bis ich mir wieder was zu essen kaufen kann? Die Vertretung der Dame hat während des Telefonats einfach aufgelegt, als ich anfing mit ihr zu diskutieren, finde ich äußerst unprofessionell. In dem Schreiben stand lediglich, sie wollen einen Nachweis für die Antragstellung auf Kindergeld, welchen ich ja wie erwähnt dort abgegeben habe. Ich weiß nicht ganz, was deren Problem ist, mein Geld einfach zu überweisen, um es mal sehr unkompliziert auszudrücken. Ist halt ein scheiß Gefühl, dauernd weitergereicht zu werden, "ja morgen" bla bla bla. Ich habe denen mehrmals am Telefon gesagt, dass ich allen Forderungen nach gekommen bin, was gibt es noch zu besprechen? Habe mich wirklich sehr bemüht und war stets freundlich aber langsam drehe ich richtig durch. Als ob ich mit dem Kindergeld durchbrennen würde oder was weiß ich. Hoffentlich hat jemand einen Ratschlag für mich.

Liebe Grüße und eine erfolgreiche Woche.

Murat.

Recht, Arbeitsamt, Hartz IV, Ausbildung und Studium
ALG2-Möbel?

Hey Leute!

Ich habe ein Thema, wo ich denke die Antwort schon zu wissen, aber dennoch hoffe, dass ich falsch liege.

Ich bin aktuell 18 Jahre jung und wohne bei meinen Eltern. Mein Dad ist Arbeiten und meine Mom, sowie ich, arbeitslos bzw Arbeitssuchend. Es ist schwer für mich eine Arbeit zu finden, da ich gesundheitliche Probleme habe, wo ich schon mit dem Amt zusammen sitze um eine gute Lösung zu finden. Aktuell bekommen wir insgesamt nur 78€ vom Staat für Miete, den Rest Zahlen wir alles selbst durch mein Dad. Wir wohnen schon seit 18 Jahren, wenn nicht sogar länger in unserer Wohnung. Möbel haben wir uns immer die nötigsten selbst geholt. Dadurch das wir allerdings seit ü1 Jahr nur noch "so wenig" vom Staat erhalten, haben wir natürlich viel weniger Geld als vorher, da wir selbst für alles aufkommen. Allerdings wird es langsam Zeit für neue Möbel.. Mein Bett geht immer mehr kaputt, mein Schreibtisch ist auch nicht mehr ganz der stabilste und Kleiderschrank das selbe. Finanziell ist dies aktuell garnicht möglich! Es gibt tatsächlich zwischendurch Zeiten, wo wir mit 40€ oder so für 2 Wochen auskommen müssen, bis Lohn wieder drauf ist. Mir selbst steht kein Geld für Möbel zu, da ich nicht ausgezogen bin oder sonst was, sondern zuhause wohne. Meinen Eltern ebenfalls nicht, da diese seit 18 Jahren oder mehr in der selben Wohnung leben. Gibt es da dennoch eine Möglichkeit neue Möbel zu beantragen, da wir dies vor über 18 Jahren zuletzt gemacht haben? Ich weiß das es die Möglichkeit gibt auf ein Darlehen, aber davon bin ich nicht unbedingt ein Freund. Ich meine menschlich gesehen würde ich sagen ja klar, wir genehmigen euch das, da ihr seit fast 20 jahren keine neuen Möbel oder ähnliches beantragt habt. Ich vermute zwar, dass genau das Gegenteil der Wahrheit entschprechen wird, aber vielleicht habt ihr da draußen mehr Ahnung. Wäre sehr nett von euch, wenn ihr mich ein wenig aufklären könntet.

Möbel, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Hartz 4 Bezug - vorweggenommene Erbfolge Immobilienschenkungen?

Hallo

Hartz 4 Bezug seit vielen Jahren

Die Eltern schenken dem Hatz 4 bezieher ein Haus als vorweggenommene Erbfolge. Hier zieht dieser mit seinem minderjährigen Kind ein. Eigennutzung. Das Haus hat 120 qm. Grundstücksfläche 127 qm

Die Eltern schenken dem Hartz 4 Empfänger eine weitere Immobilie. Hier lassen sich die Eltern "Leibgeding" - Wohnrecht sowie Wart und Pflege - im Grundbuch (sind 2 Flurstücke, bebautes Grundstück 998 qm sowie ein unbebautes Grundstück mit 558 qm) eintragen.

Im Schenkungsvertrag - nur im Schenkungsvertrag - wird das Haus aufgeteilt: Das komplette Dachgeschoss bewohnen die Eltern mit 120 qm - sind 2 abgeschlossene getrennte Wohnungen. Die Erdgeschosswohnung von 180 qm kann der Harz 4 Empfänger machen, was er möchte.

Diese Wohnungen wurden gar nicht erwähnt. Sind aber tatsächlich da. Im Keller ist eine weitere abgeschlossene 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm sowie ein Apartment mit 50 qm. Beide Wohnungen Leerstand. Das komplette Anwesen wird der Harz 4 Empfänger als Eigentümer eingetragen als weitere vorweggenommenen Erbfolge.

Wie verhält sich das nunmehr mit der Leistung Hartz 4?

Muss hier ein Haus verkauft werden oder eine Wohnung?

oder Wohnungen vermietet werden?

Welche gesetzliche Grundlagen kommen hier zum Ansatz in Bezug Hartz 4?

Leibgeding (Wohnrecht sowie Wart und Pflege) Dies ist eine Gegenleistung. gemischte Schenkung. Wird das dann beim Hartz 4 Empfänger als Einnahme dagegen gerechnet?

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Bin ich meiner Sachbearbeiterin Rechenschaft schuldig?

Hallo Community!

Wie man in meiner letzten Frage sehen kann, muss ich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (ich hab wahrscheinlich eine Sozialphobie oder eine soziale Angststörung, die verhindert, dass ich eine Arbeit aufnehme), um nicht als voll erwerbsunfähig zu gelten. Das hab ich auch geschafft. Ich hab beim mir gewählten Therapeuten angerufen und einen Termin für ein Erstgespräch für nächste Woche bekommen.

Nächste Woche hab ich auch wieder einen Telefontermin mit meiner Sachbearbeiterin. Da werde ich ihr natürlich sagen, wann der Termin ist, aber muss ich sie über Diagnose und Therapieverlauf informieren? Hat sie das Recht nachzuhaken und zu fragen, was da so besprochen wurde? Werde ich ihr eine Bescheinigung über meinen ersten Besuch beim Therapeuten vorlegen müssen? Weil eigentlich gehören Diagnosen und Therapie doch zu den Persönlichkeitsrechten und gehen dem Sachbearbeiter nichts an, oder? Ich frage deswegen, weil sie auch eine Schulbescheinigung haben wollte (ich gehe zur Abendschule um meine Mittlere Reife nachzuholen).

Sie meinte auch, dass ich, sobald ich in therapeutischer Behandlung bin, zu einem Amtsarzt müsste, der mich zum Teil erwerbsunfähig schreibt (über einen Zeitraum von 6 Monaten, aber nicht auf Dauer). Das möchte ich nicht, denn ich hab Angst, dort nicht mehr rauszukommen oder schlimmer noch, in dieser Zeit plötzlich doch als voll erwerbsunfähig zu gelten. Kann ich dann neben der Therapie trotzdem als arbeitsfähig und arbeitssuchend beim Jobcenter gemeldet bleiben, ohne mir in den nächsten Monaten einen Job suchen zu müssen oder ist das so nicht möglich? Ich würde es nicht schaffen, zum Vorstellungsgesprächen zu gehen, weil ich riesen Angst vor sozialer Kommunikation mit fremden Menschen hab. Für den Anruf beim Therapeuten hab ich Monate gebraucht. Ich weiß auch nicht, ob ich es schaffe, zum Termin zu gehen. Allein der Gedanke versetzt mich in Panik und ich könnte in Tränen ausbrechen... Ich kann vor Angst, etwas sagen oder einen Vortrag halten zu müssen, auch nicht regelnäßig zur Schule gehen. Die zweite Schulwoche ist jetzt rum und ich hab schon 22 Fehlstunden (eine Schulwoche hat 20 Stunden)...

LG

Therapie, Schule, Angst, Psychologie, Hartz IV, Jobcenter, Soziale Phobie, sachbearbeiterin, Ausbildung und Studium, Soziale Angststörung
Lebenslauf - überqualifiziert für gewünschte Stelle, kann ich Lebensabschnitte komplett weglassen & ggf. im Gespräch "lügen"?

Hallo zusammen,

durch Corona hat sich ja der Arbeitsmarkt drastisch verschärft. Leider gibt es nicht viele Stellen auf die ich mich momentan bewerben kann (u.a. auch gesundheitliche / familiäre Gründe).

Kurze Zusatzinformation:
Ich würde nächsten Monat in ALG 2 (HARTZ IV) rutschen, weil mein ALG 1 Anspruch dann endet. In der Zeit von ALG 1 habe ich knapp 9 Monate Fortbildungen besucht (u.a. SixSigma, europäischer Wirtschaftsführerschein, Führungskompetenzen etc.). War zwischendurch für einige Jahre in einigen Unternehmen als Prozessingenieur beschäftigt, welche aber befristete Stellen waren oder durch Umsatzrückgang Mitarbeiter entlassen musste.

Auf Grund der verschiedenen Situationen könnte ich 3 Monate z. B. als Staplerfahrer irgendwo arbeiten / aushelfen und anschließend wieder 6 Monate ALG 1 beziehen.

Wenn ich nun aber mit meinem Studium (Wirtschafts- und Maschinenbauingenieur) / Berufserfahrung als Prozessingenieur mich als Staplerfahrer bewerben würde, würde dies kein Unternehmen / Personalvermittler durchgehen lassen, weil ich überqualifiziert wäre.

Ich möchte einfach vermeiden, dass ich in ALG 2 rutsche und überlege daher diese Schritte zu gehen, weil ich einfach meine Familie ernähren möchte indem ich arbeite. Während dieses "Aushilfsjobs" würde ich mich natürlich aktiv auf meine Zielstellen weiter bewerben.

Nun zu meiner Frage(n):

  1. Kann ich meinen Lebenslauf so gestalten, dass ich zu Stellen & Qualifizierungen weglasse?
  2. Kann ich bei den Lücken lügen (z.B. Oma einige Jahre gepflegt)?
  3. Wie sieht es rechtlich aus? Was könnte schlimmstenfalls passieren?

Besten Dank vorab

Arbeit, Studium, Bewerbung, Recht, ALG II, Hartz IV, Lebenslauf, lügen, aushilfsjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Sozialwohnung meiner Schwiegermutter?

Hallo,

ich brauche dringend nochmal Eure Hilfe. Nochmal zu mir: Ich bin seit Februar 2020 mit meinem Mann verheiratet, wir haben eine 18 Monate alte Tochter und ich bin wieder schwanger in der 29. Woche. Wir leben zur Zeit mit meiner Schwiegermutter auf 56 m² mit 3 Zimmern. Es ist eine Sozialwohnung. Jetzt ist es so, dass mein Mann ab 01.09. eine Ausbildung beginnt, weil er noch keine abgeschlossen hat. Er hat bisher immer in Vollzeit gearbeitet. Da meine Schwiegermutter seit Jahren arbeitslos ist, verwitwet ist und derzeit nur Krankengeld bezieht, haben wir uns immer dazu bereit erklärt die volle Miete zu zahlen. Da mein Mann aber jetzt ab 01.09. die Ausbildung anfängt, können wir die Miete nicht mehr bezahlen, da er nur noch 830€ netto verdienen wird. Da es ja nicht unsere Wohnung ist, können wir aber ja die Miete nicht angeben im Antrag auf aufstockendes Hartz IV :( und wir können uns unmöglich die Miete leisten mit 830€ netto. Ohne Angabe von Mietbelastung hätten wir nur einen Anspruch von knapp 400€ Hartz IV d.h. wir hätten nach Abzug der Miete nur noch 500€ oder so zum Leben, davon gehen noch div. Rechnungen drauf. Wisst Ihr, ob ich mit dem Jobcenter reden kann und unsere Situation schildern kann? Einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein habe ich fast fertig, das Problem ist nur, dass wir dann auch nicht zu 100% wissen, ob wir die Wohnung ohne Weiteres übernehmen können. :(

Wohnung, Recht, ALG II, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Was tun wenn Jugendhilfe nicht mehr bezahlt wird?

Hallo,

Ich hab mal eine Frage. Ich bin 17 Jahre alt (werde im März 2022 volljährig) und ich lebe zurzeit in einer Jugendhilfe Einrichtung. Ich hatte am Freitag den 20.08.2021 Hilfeplangespräch im Jugendamt. Das Ergebnis des ganzen war, dass die Jugendhilfe beendet wird wenn ich nicht innerhalb eines Monats eine Arbeit finde, die den Ansprüchen meiner Betreuer und des Jugendamtes gerecht wird. Da ich nicht gerade sehr optimistisch bin, dass ich in so kurzer Zeit etwas finde, was ich mit meiner geringen psychischen Belastbarkeit machen könnte, wollte ich mich mal erkundigen was denn passiert wenn ich rausfliege. Ich wurde schon einmal aus einer Wohngruppe geworfen, allerdings war ich damals 12 und meine Mutter hat mich wieder bei sich aufgenommen. Meine Eltern haben beide klipp und klar gesagt, dass sie mich nicht bei sich haben wollen und die nächste Station für mich dann wohl erstmal der Jugendnotdienst wäre. Ich habe einige Fragen hierzu. Ich weiß das klingt völlig bescheuert, aber darf ich als minderjährige auf der Straße leben? (Ich sagte ja es klingt bescheuert aber für mich ist selbst obdachlos sein eine bessere Alternative als der Jugendnotdienst) Es ist ja nur noch ein halbes Jahr bis ich 18 bin, gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich, nach meinem Rauswurf, schon vor meinem 18. Geburtstag an eine "eigene" Wohnung komme? Irgendwelche anderen Alternativen außer Jugendnotdienst und Straße? Ich kenne mich selbst sehr gut und ich weiß wie gut ich Dinge hinbekomme wenn ich auf mich allein gestellt bin. Wenn mir nicht die ganze Zeit jemand über die Schulter guckt und wissen will was ich mache. Und gerade deswegen bin ich mir sicher, dass ich, ohne meine Eltern oder meine Betreuer im Nacken, sehr schnell einen Job finden würde da ich ja von irgendetwas leben muss (das "in's kalte Wasser schmeißen"-Prinzip). Ich wollte mit 18 sowieso meine Wohngruppe verlassen und in eine eigene Wohnung ziehen. Gibt es denn irgendeine Möglichkeit das jetzt zu realisieren? Ich bin momentan relativ planlos, da ich meine rechtlichen Optionen kaum kenne. Mein aktueller Plan ist ein halbes Jahr auf der Straße zu leben, danach Hartz IV zu beantragen und dafür zu sorgen, dass ich wieder ein Dach über dem Kopf habe, mir einen Job zu suchen damit ich möglichst schnell kein Hartz IV mehr beziehen muss und mein Leben wieder in den Griff zu kriegen. Jedoch weiß ich selbst da nicht in wie fern sich das realisieren lässt. Ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mich was das angeht ein wenig aufklären könntet und vielleicht ein paar Ideen habt was ich jetzt machen kann.

-S

Jugendliche, Recht, Hartz IV, Jugendamt, Jugendhilfe
Kann eine derzeitige Sanktion als ALGII-Empfänger die Zahlung von der Krankenversicherung beeinträchtigen?

Hallo,

Ein Freund von mir bezieht ALG2 und hat sich gegen einen Vermittlungsvorschlag verwährt. Darauf hin wurde ihm sein Geld gekürzt. Und ich weiß aus den Medien bzw. aus der Vergangenheit, dass es dort schon Fälle gab wo Menschen komplett kein Geld mehr bekommen haben. Seit 2019 gibt es ja nun eine etwas menschlichere Barrikade die eine Sanktion von mehr als 30% des Geldes untersagt.

Da das Jobcenter ja auch neben den Unterhaltungskosten wie Lebensmittel, die Zahlung der Krankenversicherung übernimmt, stelle ich mir die Frage, ob es immer noch möglich ist, bei komplett maximaler Sanktionierung, den Emfänger so zu kürzen, dass er seine Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann.

Ich kenne mich da nicht so aus, aber würde es gerne rein aus Interesse wissen. Geht das? Oder sind Sanktionen nur auf das Geld entsprechend angesetzt, die man für Lebensmittel, Miete usw. braucht? Weil in Deutschland ist man ja prinzipiell verpflichtet, krankenversichert zu sein. Es muss also ja garnicht möglich sein, Jemand der hilfebedürftig ist, dennoch fallen zu lassen.

Sorry für den langen Text. Ich hoffe man versteht was ich meine. Kurz gesagt wäre also meine Frage, wie viel 30% nun wirklich bei einem ALG2 Empfänger sind. Und wie das mit der Krankenversicherung zusammenhängt.

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobangebot, Jobcenter, Jobsuche, Sanktionen Hartz 4

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