Sanktion vom Jobcenter wegen Wegeunfähigkeitsbescheinigung?

6 Antworten

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BSG: Arbeitslose müssen gegebenenfalls trotzdem zur Behörde
Ein Krankenschein entschuldigt nicht automatisch von einem Termin bei der Hartz-IV-Behörde. Sie kann gegebenenfalls auch eine Bescheinigung dahin verlangen, dass der Arbeitslose auch keine Behördentermine wahrnehmen kann, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Bei Verstößen darf die Behörde Sanktionen aber nur in einzelnen Stufen verhängen. (Az: B 4 AS 27/10)
Ein Arbeitsloser aus Trier war mehrfach zu Gesprächsterminen der für das Arbeitslosengeld II zuständigen örtlichen Arbeitsgemeinschaft nicht erschienen und hatte stattdessen jeweils eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Die Behörde lud den Mann erneut vor und erklärte, eine Krankmeldung müsse auch bestätigen, dass der Arbeitslose nicht nur Arbeits- sondern auch Behördenunfähig ist.

Hier aus dem Wortlaut des Urteils des BSG, das zunächst (Absatz 1 und 2) aus dem vorherigen Urteil des LSG zitiert:

Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit lasse die Meldepflicht jedenfalls bei begründeten Anhaltspunkten, dass die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit nicht gleichzeitig die Unfähigkeit zur Wahrnehmung eines Meldetermins begründe und wenn der Leistungsträger den Betroffenen zuvor darauf hingewiesen habe, dass eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" nicht ausreiche, um die krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Meldetermins nachzuweisen, nicht entfallen. Da der Kläger zuvor bereits mehrfach Meldetermine unter Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht wahrgenommen habe, habe die Beklagte zu Recht die Vorlage einer besonderen Bescheinigung über die krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Meldetermins verlangt. [...]
Der Kläger habe keinen wichtigen Grund für sein Nichterscheinen nachgewiesen, weil er krankheitsbedingt nicht gehindert gewesen sei, die Meldetermine wahrzunehmen. Aus den vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine Unfähigkeit, zu Meldeterminen zu erscheinen. [...]
Macht der Arbeitslose gesundheitliche Gründe für sein Nichterscheinen geltend, kommt als Nachweis für die Unfähigkeit, aus gesundheitlichen Gründen beim Leistungsträger zu erscheinen, zwar regelmäßig die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Betracht. Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen (Sonnhoff in JurisPK-SGB II, 2. Aufl, Stand 24.8.2010, § 31 RdNr 193; A. Loose in GK-SGB II, § 31 RdNr 78, Stand Mai 2008; Düe in Brand/Niesel, SGB III, 5. Aufl 2010, § 309 RdNr 21; aA Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 309 SGB III Rz 21a, Stand Juni 2006). [...]
Entsprechend ist auch die mit einer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig verbundene Vermutung, dass ein Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, i m Streitfall von den Sozialgerichten zu überprüfen. An die vom LSG insoweit getroffenen Feststellungen zum Nichtvorhandensein von gesundheitlichen Gründen für die Meldeversäumnisse des Klägers ist der Senat gebunden (§ 163 SGG). [...]

Gruß aus Berlin, Gerd

Eine "100% Sanktion" kann es eigentlich nicht sein, da ich hierfür aufgrund Deiner Beschreibung keine Rechtsgrundlage sehe und diese Sanktionen zudem gerichtlich untersagt wurden.

Vielmehr wird man ihr die Leistungen enzogen haben, da sie diese Bescheinigung nicht beigebracht hat.

Sie soll sich doch einfach von den behandelnen Ärzten attestieren lassen, daß sie aus gesundheitlichen Gründen da, wo sie erscheinen sollte oder soll, nicht erscheinen kann.

Geht es um einen Termin, zu dem sie nicht erschienen ist?

https://hartz4widerspruch.de/

Alternativ: Einen Anwalt für Sozialrecht so suchen. Diesen bekommt man mit einem Beratungskostenhilfeschein (Den bekommt man beim Amtsgericht) vom Staat bezahlt.

Kurz und Knapp die 2 Fragen beantwortet:

  1. Nein sie dürfen keine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" fordern.
  2. Rechtsmittel gegen die Sanktion(en) einlegen. Ein Anwalt für Sozialrecht weiß am besten was zu tun ist.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Eine Sanktion mit 100 % gibt es nicht mehr. Sollte die Wegeunfähigkeitsbescheinigung wegen eines verpassten Termins eingereicht werden oder weswegen sonst?

NiceAnonymNice 
Fragesteller
 09.11.2021, 22:10

Interessant sie haben plötzlich gesagt das sie eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung wollen

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Alwimueha  10.11.2021, 06:14
@NiceAnonymNice

Das beantwortet leider meine Frage nicht. Es muss doch einen Zusammenhang mit einem Meldetermin oder einer anderen Sache gegeben haben. Ansonsten würde diese Bescheinigung nicht benötigt werden.

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Das Jobcenter gibt ihr eigentlich ein Formular was der Arzt ausfüllen muss.

NiceAnonymNice 
Fragesteller
 09.11.2021, 20:35

So was hat sie nicht bekommen

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