Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter und ich Vollzeit?
Hallo Leute,
folgendes.. und zwar lebe ich in Berlin und bin 24 Jahre alt, meine Mutter bezieht Hartz 4 und wir bilden eine BG.
Nun zu meiner Frage, ich würde in paar Tagen mit meiner Arbeit anfangen und dann würde ich circa 2.400€ - 2.500€ Brutto verdienen.
Muss ich jetzt für meine Mutter aufkommen?
Selbst in meiner Ausbildung hat sie nurnoch 70€ Hartz4 bekommen und jetzt kann ich mir vorstellen das, dass Amt nichts mehr für die Miete mehr gibt.
Was dann heißt, das ich 800€ für die Miete bezahlen soll und dann noch gleichzeitig für meine Mutter sorgen muss?
Verstehe ich das richtig?
Dann wäre ja selbst Arbeitslosengeld zu beziehen gefühlt besser wenn ich so bestraft werde.. Was soll oder kann ich tun?
Wohnung mieten wird schwierig da Mieter ja immer 3 Monate Einkommen sehen wollen und ich weiß Gott kein Geld für die Kaution hätte.
Bitte um Hilfe.. :(
5 Antworten
Nein, Du mußt nicht für die Mutter "aufkommen".
Wenn Du mit der ALG 2 - beziehenden Mutter zusammenlebst, würdest Du durch Dein Einkommen der Bedarfsgemeinschaft entfallen.
Deine Mutter bekäme keine ALG2 mehr für Dich und Du müßtest Deinen Mietanteil selbst zahlen.
Selbst in meiner Ausbildung hat sie nurnoch 70€ Hartz4 bekommen
Für Dich oder insgesamt?
jetzt kann ich mir vorstellen das, dass Amt nichts mehr für die Miete mehr gibt.
Vorstellungen weichen von der Realität oft genug ab, und das "Amt" ist nicht die Melkkuh der Nation.
Sofern die Mutter kein anderes Einkommen hat außer dem ALG 2, sollte sie nach Deinem Rausfall aus der Bedarfsgemeinschaft ihren eigenen Regelbedarf und ihren Mietanteil weiterhin vom Jobcenter bekommen.
Mit dem Brutto wirst Du soviel anrechenbares Netto Erwerbseinkommen haben, dass Du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter fällst.
Dann gibt es für dich keinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt mehr und auch dein Anteil der Warmmiete entfällt, ggf.auch ein Mehrbedarf der dir gezahlt wird.
Du müsstest dann nur deinen Anteil der Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber zahlen.
Warum hat deine Mutter nur noch 70 Euro bekommen, hatte sie selber ein Einkommen was auf ihren Bedarf angerechnet wurde ?
Denn an deiner Vergütung kann es nicht gelegen haben, weil außer dein Kindergeld, welches Du ggf.zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt hast, nichts weiter als Einkommen deiner Mutter auf ihren Bedarf angerechnet werden darf.
Muss ich jetzt für meine Mutter aufkommen?
Nein, nur fällst du aus der BG raus und kriegst keine Leistungen vom Jobcenter mehr (sie schon). Wenn du weiterhin bei deiner Mutter lebst, erhält sie auch nur noch die halbe Miete. Den Rest darfst du aus deinem Einkommen beisteuern.
Wenn das stimmt wäre das wirklich super! Ich habe jetzt geschätzt das ich für die volle Miete aufkommen müsste
kurzfristig in eine WG ziehen (möbel können ja bei deiner mutter bleiben) und von da aus sich was suchen
Schau mal hier. Vielleicht hilft Dir das weiter
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-wenn-das-einkommen-der-kinder-angerechnet-wird