Wie oft darf mein Freund bei mir schlafen ohne dass wir als Bedarfsgemeinschaft gelten?

7 Antworten

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Nein, es gibt keine klaren Regeln. Es kommt auf den Einzelfall an. Er kann theoretisch auch JEDE Nacht bei Dir pennen, wenn er sich tagsüber in seiner eigenen Wohnung aufhält. Es ist immer die Frage, ob er seine eigene Wohnung immer noch als solche nutzt oder diese nur pro Forma existiert - damit einer oder beide die höheren Regelsätze kassieren können. Das gibts nämlich auch oft genug.

Daß er seine Zahnbürste und auch ein paar Sachen zum Wechseln bei Dir hat, ist völlig irrelevant. DAS macht schließlich jeder Besuch so. Wenn er sein Klavier bei Dir stehen hat oder seine eigenen Bilder an den Wänden, sähe es anders aus.

Wenn er seinen Lebensmittelpunkt bei dir hätte, müsste er sich entsprechend anmelden. Und dann müsste er sich auf jeden Fall kopfanteilig an den Unterkunftskosten beteiligen (und du bekämst entsprechend weniger vom Jobcenter bewilligt). Solange er eine eigene Wohnung hat und seinetwegen keine erhöhten Nebenkostenverbrauche bei dir vorliegen (die deinen Vermieter hellhörig machen - z.B.dank der Hinweise von Nachbarn.. mit denen man immer rechnen sollte..) , solange hat Eure Beziehung keinen Einfluss auf deine wirtschaftliche Situation bzw. auf deine Unkosten. Und nur das Wirtschaftliche ist relevant für den ALG2-Anspruch.

Wie soll ich den Aussendienstmitarbeitern begreiflich machen, dass wir nicht zusammen wohnen, sollte es mal zu einer Kontrolle kommen?

Das Jobcenter ist (zu Recht) daran interessiert zu wissen, ob eine weitere Person dort wohnt bzw.ob diese Person dich/ Euch wirtschaftlich unterstützt, weil beides relevant für Euren Leistungsanspruch ist. Eine wirtschaftliche Unterstützung ist i.d.Regel nicht durch einen Hausbesuch festellbar .- Davon ab: Du musst niemanden in deine Wohnung lassen, geschweige denn in deine Schränke gucken lassen. Und wenn du es zulässt, dann kannst du das selbstverständlich auch "nur nach vorheriger Terminabsprache" tun. Wie's dann zum Termin in deinen Schränken und im Bad aussieht, ist deine Sache. - Lies dir das mal gut durch: http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst.pdf

Solange er nicht auf deine Wohnung gemeldet ist und hat eine eigene Wohnung angemeldet oder wohnt noch mit Hauptwohnsitz bei den Eltern,kann er so oft wie er möchte,bei dir übernachten !!! Er könnte sogar 3 Monate dauerhaft bei dir wohnen,ohne das dein Vermieter informiert oder seine Zustimmung geben müsste. Das Jobcenter kann und darf,erst eine Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft vermuten,wenn er bei dir gemeldet sein würde.

diroda  04.10.2013, 12:20

Falsch, die können alles vermuten was sie wollen.

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isomatte  04.10.2013, 12:24
@diroda

STIMMT,vermuten kann man alles,aber Beweisen müssen sie es ihr,was schwer Fallen dürfte,wenn er eine eigene Wohnung angemeldet hat oder noch bei den Eltern gemeldet ist !!!

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Er hat ein paar Wechselsachen bei mir und 1 Zahnbürste etc. das ist bei dir wohnen. Dann muß er auch dafür bezahlen. Wie soll ich den Aussendienstmitarbeitern begreiflich machen, dass wir nicht zusammen wohnen, sollte es mal zu einer Kontrolle kommen? Das wird dir nicht gelingen, die streichen dir das Geld und dann hat sich das erledigt.

DerHans  04.10.2013, 13:32

Das ist Unsinn. Der kann seine Sachen in der ganzen Stadt verteilen, und wohnt trotzdem noch nicht dort.

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So lange er nicht bei Dir frühstückt, ist es doch auch keine Bedarfsgemeinschaft, oder?