Wohnungshilfe vom Amt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du 1100 Euro Netto hast und in deinen Fixkosten von 400 Euro bis 500 Euro kein gesetzlich zu zahlender Unterhalt enthalten ist, was eigentlich nicht sein kann, weil Du unter dem Selbstbehalt liegst, interessiert das keinen.

Einen Anspruch auf Wohngeld könntest Du nur dann haben, wenn Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein würdest und das benötigte Mindesteinkommen erreichst.

Das wären derzeit dann min. 80 % vom Grundbedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter.

Bei einem Single würden das derzeit min. 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt sein und min.noch deine angemessene Warmmiete und davon müsstest Du min.diese 80 % erreichen.

Würdest Du einen Vermieter finden der die etwas vermietet, dann könntest Du erst versuchen Wohngeld zu bekommen, dazu findest Du im Internet kostenlose Rechner.

Sollte da wenig oder kein Anspruch bestehen, dann gibt es kostenlose Rechner für ALG - 2 im Internet.

Bei 1100 Euro Netto kommst Du auf min. 1200 Euro Brutto und könntest dann derzeit nach Paragraf 11 b SGB - ll den max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 300 Euro vom Nettoeinkommen abziehen.

Die verbleibenden etwa 800 Euro wäre dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen.

Davon gingen dann derzeit min.diese 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab, es blieben dann um die 354 Euro für deine Warmmiete.

Es könnte dann also theoretisch eine monatliche Aufstockung von um die 146 Euro vom Jobcenter geben, wenn deine Warmmiete bei 500 Euro liegen würde.

Solange Du unter 25 bei deinen Eltern lebst, hast Du keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch auf ALG - 2 vom Jobcenter.

isomatte  30.11.2021, 17:53

Danke dir für deinen Stern !

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"Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen – bis zum Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung. Verdient Dein volljähriges Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig dazu, musst Du weniger zahlen. Als eigenes Einkommen Deines Kindes zählen auch: Stipendien, Bafög, Kindergeld."

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/#:~:text=Eltern%20m%C3%BCssen%20ihren%20vollj%C3%A4hrigen%20Kindern,%3A%20Stipendien%2C%20Baf%C3%B6g%2C%20Kindergeld.

Du kannst ALG 2 beantragen. Solange Du allerdings noch zu Hause wohnst, würde das Einkommen Deiner Eltern mit berücksichtigt.

Falls Du Einkommen hast, wäre Wohngeld evtl. eine Alternative zum ALG 2.

Betreffs anderer staatlicher Unterstützungen müßte man wissen, was Du gemacht hast, gegenwärtig tust und bzw. was Du in der Zukunft vorhast.

isomatte  29.11.2021, 10:16

Für Wohngeld ist nicht nur ein Mindesteinkommen erforderlich, der FS - ler müsste außerdem schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und das ist ja sein Problem, wenn er sich mit seinem Einkommen wegen seiner Fixkosten keine Wohnung leisten kann.

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allerdings verdiene ich nicht soviel,

Heißt konkret was .... wie hoch ist Dein derzeitiges Bruttoeinkommen?

ich habe bereits Fixkosten.

wieviel - für was konkret?

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Ergänzt nach Deinem Kommentar.....

Dir stehen mehr aus ausreichende wirtschaftliche Mittel zur Bewältigung Deines Alltags zur Verfügung .....

Mal am Rande erwähnt - einem Leistungsbedürftigen nach SGB II ( Hartz IV ) stünden neben dem Regelsatz = 446 Euro zusätzlich angemessene Kosten der Unterkunft für eine angemessen "große" Wohnung = maximal 50 Qudratmeter zu. Kosten je nach Kommune ..... überwiegend unter 500 Euro warm.

BAB ( Ausbildungsbeihilfe ) da liegt der Grundbetrag bei 723 Euro

("Ergänzender" ) elterlicher Unterhalt liegt gemäß Düsseldorfer Tabelle, für einen außerhalb des Elternhauses lebenden barunterhaltsberechtigtes "Kind" bei 860 Euro - incl. ! des gesetzlichen Kindergeldes. Und drauf würde dann logischerweise Dein Einkommen ( bis auf einen Freibetrag von 90 Euro ) vollumfänglich angerechnet werden.

Und Anspruch auf Wohngeld besteht während einer Ausbildung sowieso nicht.

Mt anderen Worten .... Du wirst lernen müssen etwas kleinere Brötchen zu backen .... wohl speziell mit Blick auf Deine "Fixkosten". .... Viel Erfolg.

Meliodas7553 
Fragesteller
 28.11.2021, 18:39

Ich kriege derzeit 1.1 netto aber hab schon knapp 400-500 an fixkosten

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turnmami  28.11.2021, 20:11
@Meliodas7553

Deine Fixkosten interessieren aber kein Amt. Dann musst du diese eben senken

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Unter gewissen Konstellationen bekommst du die Zustimmung zur eigenen Wohnung. Generell gilt aber, dass deine Eltern bis zu deinem 25. Geburtstag für dich verantwortlich sind. Frage am besten bei deinem zuständigen Jobcenter oder beim Amt für Wohngeld nach (je nachdem wie hoch dein Einkommen ist), und erkläre denen die Situation. Wie es beim Wohngeld ist, weiß ich nicht genau, beim Jobcenter ist es jedenfalls wichtig, dass du dir die Zustimmung zum Umzug in eine eigene Wohnung holst. Ansonsten werden dir keine Unterkunfstkosten übernommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LouPing  28.11.2021, 20:00

Eltern sind bis Ende der Erstausbildung unterhaltspflichtig…

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isomatte  29.11.2021, 10:33
@LouPing

Hier geht es aber nicht nur um das BGB - sondern auch um das SGB - ll und da spielt eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium keine Rolle, solange das unter 25 jährige Kind noch im Haushalt der Eltern lebt.

Es bildet dann mit den Eltern eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) wenn es seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, dass Kind hat also auch dann keinen eigenen unabhängigen Anspruch auf Leistungen.

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Ferunchen  28.11.2021, 20:56

Stimmt, ist nicht zu 100% korrekt. Bis zum 25. Geburtstag oder Ende der 1. Berufsausbildung. Dem könnte man jetzt auch noch ergänzen, dass ein eigenes Kind oder die Heirat ebenfalls zu einer eigenen Bedarfsgemeinschaft führt.

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isomatte  29.11.2021, 10:28

Für das Wohngeld ist ein Mindesteinkommen erforderlich, dass beträgt min. 80 % seines dann aktuellen Bedarfs nach dem SGB - ll , also derzeit wären das dann min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min. noch seine Warmmiete.

Davon würde er dann min. 80 % an eigenem Einkommen erzielen müssen, außerdem müsste er schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein.

Demnach kommt für ihn derzeit auf keinen Fall Wohngeld in Betracht.

Er benötigt auch nicht zwingend eine Bewilligung vom Jobcenter, er muss sich mit seinem Einkommen nur eine passende Unterkunft leisten können und seinen Bedarf der ihm dann ggf. ohne eigenem Einkommen vom Jobcenter zusteht decken können.

Seine Fixkosten von 400 € - 500 € interessiert das Jobcenter eh nicht und mit einem Nettoeinkommen von 1100 € sollte man sich im Regelfall auch eine kleine Wohnung oder WC - Zimmer leisten können.

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