ich muss 426 eu zurückzahlen in raten ans jobcenter dar das jobcenter mir die heizkosten für ein jahr sperren?

3 Antworten

Das hat mit sperren nichts zu tun !

Wenn Du die Jahresendabrechnung für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete noch nicht eingereicht hattest, dann ist es ganz normal, dass dann erst einmal zumindest der Abschlag für Heizkosten eingestellt wird.

Denn das Jobcenter kennt bzw. kannte die Höhe des neuen Abschlags ja noch nicht und sobald diese Abrechnung in Kopie eingereicht wurde, zahlt das Jobcenter ggf. schon fällige Abschläge nach.

Das kann natürlich durch ein BK - Guthaben dann anders aussehen, denn das wird mit laufenden Leistungen für die KDU - verrechnet, dann kommt es auf die Höhe des Guthabens an.

Im Regelfall wird dieses dann mit max. 10 % des maßgeblichen Regelbedarfs für den Lebensunterhalt verrechnet, derzeit wären das also z.B. bei einem Single von 446 € Regelbedarf und max. 10 % = 44,60 € die dann von der KDU - abgezogen werden dürften.

Normalerweise darf nichts "gesperrt" werden.

Für die Rückzahlung kannst Du Ratenzahlung beantragen und z.B. 10 x 42,60 € mtl. zurückzahlen. Ersatzweise kann das Jobcenter bis zu 10% Deines Regelbedarfs mtl. einbehalten, solange bis die Rückforderung getilgt ist.

Ist das mit den "Heizkosten sperren" gemeint?

robert77912 
Fragesteller
 09.12.2021, 08:45

regulär 984 von oktober 21 bis 22 jetzt 884 von oktober 21 bis 22 keine heizkosten endhalten

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robert77912 
Fragesteller
 09.12.2021, 09:06

ich habe ein bescheid über 984 eu bekommen von oktober 2021 bis 2022 da ich die heizkosten zurück zahlen muss habe ich einen änderungs bescheid bekommen über 884 eu von oktober 2021 bis oktober 2022 jetzt die frage warum ich ein jahr lang dann nur 884 eu bekomme. deswegen die frage ob ich eine sperrung habe

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Agamemnon712  09.12.2021, 09:11
@robert77912

Die Heizkosten "sperren" kann bzw. darf das Jobcenter nicht, da sie zu den "Kosten der Unterkunft und Heizung" gehören.

Falls es zu einer Überzahlung der Heizkosten kam, wonach er im Moment für mich klingt, mußt Du diese natürlich zurückzahlen. Meiner Kenntnis nach mit monatlich maximal 10% Deines Regelbedarfes.

Jemand, der sich mit der Materie auskennt, sollte sich vor Ort anhand der Bescheide ein Bild machen. Deswegen meine Hinweise im letzten Kommantar.

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Heizkosten sind Teil der Kosten für Unterkunft.
Diese werden gesondert vom Regelsatz bezahlt. Da du aber nicht sagst warum das JC dir Heizkosten sperren will, kann man darauf nicht eingehen.

Raten an das JC werden über den Regelsatz eingezogen (mind. 10%), nicht über die Kosten der Unterkunft.

robert77912 
Fragesteller
 09.12.2021, 08:39

bescheid über 984 eu dann hat das jobcenter mir die heizkosten von 97 eu abgezogen bis ich die heizkostenabrechnung eigereicht habe. diese habe ich dann eigereicht und habe ein änderungs bescheid bekommen über 884 eu. vom oktober 21 bis oktober 22

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Comp4ny  09.12.2021, 12:38
@robert77912

Es muss ja einen Grund geben warum sie die Heizkosten senken.
Einfach so machen die das ja nicht, also was sagen die als Begründung?

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