Wann wird ein Bausparvertrag angerechnet?

2 Antworten

Ein Bausparvertrag ist kein Einkommen, sondern Vermögen.
Der Vertrag muss bei der Beantragung, wie jede andere Vermögensart unbedingt mit angegeben werden.

Es gilt das für ALG II gültige Schonvermögen. Dies Beträgt zur Zeit, pro Lebensjahr 150,00 €, mindestens jedoch 3.100,00 €, höchstens aber 9.750,00 bzw. 10.050,00 €.
Bist Du zb. 20 Jahre alt, rechnet man 20x150=3.000, was jedoch unter dem Mindestschonvermögen liegt und damit die 3.100,00 € gelten.
Hast Du bereits das 30. Lebensjahr vollendet, rechnet man 30x150=4.500,00 € Schonvermögen.

Darüber hinaus gibt es noch das Altersschonvermögen, sofern private Rentenversicherungen bestehen, die vor Renteneintritt, bis zur jeweiligen Höhre nicht antastbar sind (zb. Riester, Rürup und Betriebsrenten), Bestattungsvorsorge in Form der zu Lebzeiten bezahlten/gekauften Bestattung, sowie für selbst genutzte Immobilien, welche den zulässigen Größen entsprechen.

Man tippe zwei einfache Wörter in Google ein und bekomme u.a. diesen Link angezeigt:

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/bausparvertrag-hartz-4/

Bis 31.12.2021 darf man noch im Rahmen der pandemiebedingten vereinfachten Vermögensprüfung bis zu 60.000 Flocken sein Eigen nennen.

Nach meinem Wissen soll diese Regelung bis zum 31.03.2021 verlängert werden.

Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar oder ersetzt eine solche.