Fahrzeugschein fehlt?

5 Antworten

Seit Oktober 2007 gibt es die bisherigen Papiere Brief und Schein gar nicht mehr, Der Fahrzeugschein ist durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt worden, diese wird bei Abmeldung eingezogen, es ist also völlig normal, das du, kaufst du ein abgemeldetes Fahrzeug keinen Fahrzeugschein also die Zulassungsbescheinigung Teil 1nicht vorgelegt bekommst, sondern eben die die Zulassungsbescheinigung Teil 2, welche den bisherigen Brief ersetzt hat. Auch diese ist nicht mehr das ewige Dokument mehr, die ein Fahrzeig bis zur Schrottpresse begleitet, sondern wird ebenfalls bei der Zulaassung eines Fahrzeuges zusammen mit der die Zulassungsbescheinigung Teil 1 neu gedruckz und ausgegeben, die alte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird dann auch eingezogen.

sebastianla  02.12.2019, 11:28

In der ZLB Teil 1 wird die Anmeldung vermerkt, sie wird nicht eingezogen.

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...kann nur aus eigener Erfahrung berichten, ja, das geht problemlos. Bei meinem derzeitigen hatte der Vorbesitzer auch den Fahrzeugschein "versaubeutelt", haben das so im Kaufvertrag vermerkt. Durch die computermäßige Vernetzung der Zulassungsbehörden wurde mir der korrekte Fahrzeugschein mit allen Eintragungen ausgefertigt. War sogar bundeslandübergreifend...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – hab von 1990-2004 in einer freien KFZ Werkstatt geschlossert
Knhg187 
Fragesteller
 02.12.2019, 11:03

Ich wurde einfach wieder heimgeschickt mit dem Auftrag ihn zu besorgen.

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HerbieSig  02.12.2019, 13:33
@Knhg187

...meinen Hinweis nicht gelesen? Ich hatte das im Kaufvertrag vermerken lassen!

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Hast du denn den Fahrzeugbrief? Dann solltest du mit diesem einen neuen beantragen können.

Knhg187 
Fragesteller
 02.12.2019, 10:56

Ja habe den Fahrzeugbrief, gültige HU aber brauche ich keine Vollmacht o. Kaufvertrag?

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Elfirin  02.12.2019, 10:56
@Knhg187

Ich würde den Kaufvertrag mitnehmen, aber da es ja nun dein Fahrzeug ist brauchst du keien Vollmacht.

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Es müsste genügen wenn du einen der beiden Scheine hast, die werden eh neu ausgestellt.

Knhg187 
Fragesteller
 02.12.2019, 11:01

War dort, wurde heim Geschickt, da ich keinen Fahrzeugschein hatte dieser ist abhanden gekommen laut der Vorbesitzers

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Minijobopa  02.12.2019, 11:03
@Knhg187

Der Vorbesitzer muss eine Verlustmeldung machen, wenn er das nicht will/ kann, muss er die Karre zurücknehmen.

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Knhg187 
Fragesteller
 02.12.2019, 11:04
@Minijobopa

Kann man diese schriftlich im Kaufvertrag mit beifügen?

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Minijobopa  02.12.2019, 11:08
@Knhg187

Nein er muss den Schein besorgen. Es geht darum dass das Auto geklaut sein kann.

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CATFonts  02.12.2019, 17:31
@Knhg187

Der Vorbesitzer muss in diesem Falle sogar eine notariell bestätigte Verlust-Erklärung beibringen. Ohne die Anmeldebescheinigungen hart er das Fahrzeug ja auch gar nicht abmelden können.

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Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, kannst du gar keinen Fahrzeugschein haben. Dieser wird bei Abmeldung einbehalten.

Knhg187 
Fragesteller
 02.12.2019, 11:00

Aus eigener Erfahrung weiß ich, das dieser nur frei gerubbelt wird und wieder ausgehändigt

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CATFonts  02.12.2019, 11:12
@Knhg187

Auf wunsch ja, nur ist das dann ohnehin kein gültiges Dokument, und wird vin der Zulassungsstelle ohnehin nicht beachtet. Zumal rd Bried und Schein seit 2007 ohnehin so nicht mehr gibt. Die Papiere heißen jetzt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (1 entspricht Schein, 2 dem Brief, werden aber beide bei der Anmeldung immer neu erstellt.

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wiki01  02.12.2019, 16:11
@CATFonts

Das mit der neuen Bezeichnung habe ich mir gespart, denn es gilt sinngemäß auch für Teil II und Teil I.

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CATFonts  02.12.2019, 17:28
@wiki01

Weil sich damit eben auch etwas am Umgang mit diesen Papieren geändert hat.

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