Braucht man einen TÜV Bericht um ein gebrauchtes Auto anzumelden?
Hallo. Angenommen man kauft ein Auto, welches noch bis 02/19 TÜV hat und dies auch ersichtlich ist im Fahrzeugschein, wann die nächste HU Untersuchung ist, reicht dies dann aus um das Auto anzumelden, oder aber braucht man den TÜV Bericht unbedingt?
Falls ja, wie geht man vor, wenn der Verkäufer durch einen Umzug den TÜV Bericht nicht mehr auffindet? Und selbst auch meint, dass man zum anmelden oder auch ummelden keinen TÜV Bericht benötigt?
8 Antworten
Ohne HU-Bericht keine Zulassung.
Stempel von HU-Prüfern im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II sind so oft gefälscht worden (dazu gehört ja auch nicht viel), daß sich die Zulassungsstellen auf so einen Stempel mit Unterschrifts-Krakel allein nicht mehr verlassen, sondern einen Bericht fordern.
Wenn der HU-Bericht verlorengegangen ist, muß das Fahrzeug wohl oder übel eine neue HU durchlaufen.
Unsinn, man kann sich ganz einfach bei der durchführenden Prüforganisation eine Zweitschrift ausfertigen lassen.
Es gibt vereinzelt einige Zulassungsstellen die sich mit dem Stempel im Fahrzeugschein (bzw Zulassungsbescheinigung Teil I) zufrieden geben.
Von den meisten Zulassungsstellen kenne ich dass sie den HU-Prüfbericht wollen.
Man kann sich aber problemlos eine Nachschrift der HU-Prüfung ausstellen lassen, man muss nur wissen bei welchem Verein die HU gemacht wurde (auf den Stempel schauen) und bekommt an jeder Filiale dieses Vereins die Zweitschrift.
Das wird leider von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.
Warum ist hier ausführlich beschrieben: https://www.600ccm.info/1/190610/Ummelden_HU-Bescheinigung_notwendig
Das ist überall anders. Bei uns hier reicht der Eintrag im Fahrzeugschein.
Man kann sich auch bei der Prüforganisation, die die HU durchgeführt hat, eine Zweitschrift ausstellen lassen.
Ok. Dann muss man dies dem Verkäufer wohl so mitteilen.
Das er es sich dann ausstellen lässt.