Nebeneinkünfte höher als ALG 1?
Ich beziehe vorübergehend bis zum neuen Job ALG 1. ich darf nebenbei meiner vorher schon ausgeübten Nebentätigkeit nachgehen. Diese ist freiberuflich und auf Honorarbasis. Die Einkünfte hängen stark von der Auftragslage ab. Mehr als 15h/ Woche sind ja nicht erlaubt. Das was ich zu viel bekomme wird mir abzüglich eines Freibetrages auf ALG 1 angerechnet.
Jetzt meine Frage: wenn die Nebeneinkünfte (abzüglich Einkommensteuer) höher ausfallen als der ALG 1 - Betrag, erlischt dann mein Anspruch auf ALG 1? Ich will mich nicht bereichern oder jemanden hintergehen. Das „Mehr“ wären auch nicht exorbitant aber es würde meine Planung beeinflussen was ich für Aufträge annehmen kann und was nicht.
vielen Dank euch und beste Grüße
1 Antwort
Es sind keine 15 , sondern unter 15 Stunden die Woche, die man max. arbeiten darf, sonst gilt man nicht mehr als arbeitslos.
Wenn Du dein Nebeneinkommen innerhalb von 18 Monaten min. schon 12 Monate hattest, dann wird aus dem Einkommen dieser 12 Monate ein Durchschnitt berechnet und diesen kannst Du dann auch im Leistungsbezug weiter ohne Anrechnung verdienen und nicht nur 165 € Netto im Monat.
Nein, nicht 15 Stunden, sondern nur unter 15 Stunden, ab 15 oder mehr Stunden in der Woche bist Du nicht mehr arbeitslos und dir stehen keine Leistungen mehr zu.
Du kannst auch unter 15 Stunden in der Woche mehr im Monat verdienen, als Du Leistungen im Monat bekommst.
Denn von deinem Nebeneinkommen wird ja erst einmal dein durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate abgezogen, was Du weiterhin ohne Anrechnung verdienen darfst.
Erst dann würde das übersteigende Einkommen auf deine Leistungen angerechnet und abgezogen.
Mal angenommen Du bekommst 800 Euro ALG - 1 und dürftest im Durchschnitt 600 Euro verdienen, dann könntest Du mehr als 800 Euro verdienen, weil dann vom Netto erst einmal deine durchschnittlichen 600 Euro abgezogen und nur der Überschuss dann auf deine 800 Euro angerechnet würde.
Danke für deine Hilfe. Und deine ausführliche Antwort. Das hilft mir weiter:
wie du geschrieben hast, wird das durchschnittliche Einkommen berücksichtigt, dass in den letzten 12 Monaten erwirtschaftet wurde. Es steht auch dabei dass die Tätigkeit dabei nicht mehr als 15h/Woche betragen wird. Wird die Stundenanzahl auf den Monat gemittelt? Ich hatte in einem Monat in 3 der 4 Wochen nebenberuflich gearbeitet. In einer Woche hatte ich keine Aufträge dafür aber in einer anderen 17h nebenberuflich gearbeitet. Wird das dann über den Monat gemittelt oder fällt dieser Monat als Berechnungsgrundlage raus, weil ich in einer Woche zu viel gemacht habe?
Nochmal, es dürfen in der Woche keine 15 Stunden sein und das sollte dann auch deine andere Frage beantworten, da wird nichts auf den Monat verteilt.
ich habe mich bestimmt schlecht ausgedrückt. Unter 15h/ Woche während des Bezugs von ALG 1, sonst verfällt der Anspruch. Das habe ich verstanden 👍
In den 18 Monaten VOR Leistungsbezug muss man 12 Monate einer Nebentätigkeit nachgegangen sein um den Privilegierten Zusatzbetrag zu bekommen. In dem Gesetzestext steht das auch so drin. In der Broschüre der AG steht aber zusätzlich, dann man in diesen 12 Monaten nur 15h die Woche nebenberuflich gearbeitet haben darf. Und ich frage mich, was es mit der Anrechnung macht, wenn man einmal eine Woche mit 17h gearbeitet hat. Verfällt dann der gesamte Monat für die Anrechnung oder wird gekürzt? Ich weiß ich stelle verwirrende Fragen
Denke ich nicht, aber mit Sicherheit kann ich dir das nicht sagen.
Wenn Du schon Leistungen beziehst, dann gibt es ja auch einen Bewilligungsbescheid.
Steht darin nicht was Du ohne Anrechnung verdienen kannst, wenn nicht, dann wende dich an deinen SB - da solltest Du eine verlässliche Aussage bekommen.
Ja 15h/Woche. Aber dennoch ganz pragmatisch: was passiert wenn ich in einem Monat mehr nebenberufliche Einnahmen habe als ich real an ALG 1 bekomme? Erlischt dann der Bezug? In den anderen Monaten werde ich wenig bis nichts bekommen über den Nebenerwerb