Mietrückstand aufgrund Kontosperrung - ist das rechtens - was kann ich tun?

Aufgrund einer Pfändung (die aber schon beglichen wurde) wurde mein Bankkonto gesperrt.

Zudem wurde gleichzeitig ohne Vorwarnung mein Dispo (bis -2000€) gelöscht.

Ich befand mich mit ca. 1.900€ im Minus. Ich bekomme derzeit leider (Harz 4 - 820,00€) bis meine berufliche Reha beginnt. Dieser wird mir immer Ende eines Monats für den kommenden Monat auf mein Konto bezahlt. Zuletzt am 30.07.2021 für August. Doch leider habe ich aufgrund der sofortigen Löschung des Dispo kein Zugriff mehr auf dieses Geld. Dadurch konnte mein Dauerauftrag für die August Miete nicht durchgeführt werden und ich habe nur noch die restlichen 20€ Bargeld in meiner Geldbörse zur Verfügung.

Unabhängig von diversen Fixkosten fehlt mir sogar Geld zum überleben. Die Kontosperrung dürfte bald wieder aufgehoben werden. Allerdings kann ich mit dem Konto derzeit nichts anfangen bis ich wieder ins Plus komme.

Daher kann ich mein derzeitiges Konto auch nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Bei einer anderweitigen Bank ein neues Konto eröffnen, um daraus aus P-Konto zu generieren ist leider ebenfalls nicht möglich.

Die Bank weigert sich die Dispolöschung auf den September zu verschieben. Theoretisch müsste mein Dispo seitens der Bank schon viel früher verkürzt werden. Dies ist bisher nicht geschehen und nun von jetzt auf gleich.

Wie gehe ich nun am besten vor?

PS: Zur Schuldnerberatung werde ich am Montag morgen als erstes gehen.

Ich würde mich über adäquaten Rat und Informationen ziemlich freuen.

Miete, Bank, Recht, ALG II, Bankkonto, Dispokredit, Hartz IV, sgb 2, Sozialgeld, Sozialversicherungsrecht, Mietrückstände, Wirtschaft und Finanzen
Alg2 Folgeantrag verschwunden und nicht bearbeitet was nun?

hallo,

 ich habe ein Problem und wollte mal fragen ob ihr mir vielleicht ein wenig helfen könntet.

also:

ich musste zum 1.08  neu beantragen. Habe ab dem 1.06 versucht meine Sachbearbeiterin zu erreichen war nie erreichbar. am 24.6 hab ich noch mal eine mail geschrieben ans am mit der bitte mir einen Antrag zu zu schicken. ( meine Stadt akzeptiert keine vordrucke aus dem WWW) als ich am 28 .06  noch nichts erhalten hatte, hatte ich die ganze Behörde abtelefoniert und ein Kollege hat mir einen zu geschickt den ich am 2.07 bekommen habe und am Sonntag dem 4.07 in dem Briefkasten (unter zeugen) gesteckt hatte. als ich bis zum 19.7 noch keine Mitteilung bekommen hatte rief ich wieder an . ich konnte die Sachbearbeiterin erreichen (ein wunder) und sie sagte mir das wenn ich meine Kontoauszüge mitgeschickt hätte alles ok sei und ich mir keine sorgen machen brauch. (hatte alles mit geschickt) gestern (30.07) habe ich noch mal angerufen. mein Antrag sei nicht aufzufinden ( Sachbearbeiterin mal wieder krank und nicht da) aktuell habe ich keine alg 2 bekommen und so wie es aus sieht bekomme ich es frühsten ende nächster Woche wenn überhaupt so schnell. da ja alles geprüft und bearbeitet werden muss.

mein Problem was kann ich machen das ich schnell mein Geld bekomme  damit ich miete und co bezahlen kann ? was ist mit den rück-Lastschriften die jetzt auflaufen weil ich Strom Telefon nicht abgebucht werden kann ?

ich bin grad völlig mit den nerven runter.

wär nett wenn ihr mir Tipps geben könnt.

ALG II, Hartz IV
Harz 4 Jobcenter Umzug abgelehnt?

Guten Tag.

Ich habe ein großes Problem. Ich beziehe Leistung vom jobcenter. Ich bin derzeit alleinerziehende Mutter. Ich würde gern mit den Vater meiner Kinder zusammen ziehen. Wir suchen schon seit 2 Jahren eine passende Wohnung , da meine Wohnung zu klein wäre , dass der Kindsvater zu mir zieht. Meine derzeitige Wohnung hat 81 qm und besteht aus 3,5 Zimmer wobei das halbe Zimmer nicht bewohnbar ist da es ein durchgangszimmer ist. Der Papa der Kinder wohnt bei seinen Eltern. Wir sind in keiner Beziehung ,sprich wir teilen uns kein Bett.Wir hatten im Oktober 2020 eine passende Wohnung gefunden und haben beide die Anerkennung des Umzugsgrund bekommen. Nun leider hat er mit der Wohnung doch nicht geklappt. Nun haben wir eine passende Wohnung gefunden , wo die Miete nach Angaben der Hamburger Fachanweisung passt und auch die qm. Wir wären , wenn der Papa zu uns zieht 5 Personen im Haushalt. Nun hat er die Anerkennung des Grundes für die neue Wohnung bekommen von seinen Sachbearbeiter und ich als Mutter von meinen Sachbearbeiter

nicht. Mit der Begründung das meine Wohnung vom Platz her ausreicht und der Bescheid vom Oktober fehlerhaft sei. Wir sind beide beim selben Jobcenter. Die Wohnung würde den Papa allein nicht zustehen. Auf seiner Zusage stehe auch das ihm die Hälfte der Kaution zusteht. Ich möchte ja mit ihm zusammen ziehen und dann würden wir ja unter einer bedarfsgemeinschaft fallen. Das jobcenter würde von der neuen Gesamtmiete 1/5 übernehmen und von mir leider nur die mitkommen meiner derzeitigen Wohnung. Aber wenn wir als bedarfsgemeinschaft zählen dann waren wir 5 also müssten sie ja auch die Miete für alle 5 Personen bezahlen? Ich habe auch einen widerruf zu der Ablehnung eingereicht ,aber leider kann dies bis zu 3 Monate dauern.

Umzug, Hartz IV, Jobcenter
Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV