Sind alg 1 Empfänger auch berechtigt für Vergünstigungen öffentlichen Verkehrsmittel und co?

1 Antwort

Nein, solange das anrechenbare Einkommen ( ALG - 1 ) den Grundbedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter deckt, also kein Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung besteht, gibt es auch keine Vergünstigungen.

Deine Monatskarte wäre dann dein eigenes Ding, wirst du von der Agentur für Arbeit eingeladen, oder hättest ein Vorstellungsgespräch, bekommst du auf Antrag deine notwenigen Aufwendungen erstattet.