Wieviel Hartz 4 Zuverdienst - Freibeträge vom Einkommen kriegt Person A bei 1600€ bei neuer Arbeit? Liegt die Grenze nicht bei 1200 brutto?

3 Antworten

Lies bitte SGB II § 11b Absetzbeträge Absatz 2 und 3.

Daraus geht hervor, dass der Arbeitnehmer von seinem Gehalt von dem Betrag zwischen 100,- und 1.000,- 20 Prozent absetzen kann und von dem Gehalts-Betrag zwischen 1.000,- und 1.200,- nochmal 10 Prozent, und sogar bis 1.500,-, wenn er ein Kind hat oder eines in seinem Haushalt lebt.

Gruß aus Berlin, Gerd

RhinO1991 
Fragesteller
 16.05.2021, 13:10

Danke. Wie ist das wenn man die 1200 übersteigt und man ist kinderlos? Wie wird das dann berechnet?

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GerdausBerlin  16.05.2021, 13:15
@RhinO1991
  1. Von 1.600,- netto werden 100,- pauschal für irgendwelche fiktiven Ausgaben abgesetzt, oder mehr, wenn man mehr Ausgaben nachweisen im Sinne von Absatz 1.
  2. Vom Rest zwischen 100 und 1000 werden dann noch 20 Prozent abgesetzt, also 180,-.
  3. Vom Rest zwischen 1.000 und1.200 nochmal 10 Prozent, also 20,-.

100,- plus 180,- plus 20,- sind 300,-. Angerechnet werden auf den rechnerischen Bedarf an ALG II also 1.600,- minus 300,- gleich 1.300,-.

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RhinO1991 
Fragesteller
 16.05.2021, 13:22
@GerdausBerlin

Sorry. 1600 brutto. 1198 netto sind das. Wie wird das berechnet?

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GerdausBerlin  16.05.2021, 13:40
@RhinO1991

Genauso. 1198,- Netto minus ~298,- Absetzbeträge gleich ~900,- € anrechenbares Einkommen. Da gibt sogar als Single zumindest in München angesichts der hohen Mieten dort noch reichlich ALG II aufstockend auf das Gehalt ;-)

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RhinO1991 
Fragesteller
 19.05.2021, 18:33
@GerdausBerlin

Hi Danke für deine antwort. Wie ist der Fall wenn man 1257€ brutto verdient. Netto sind das 987,28€. Bedarf liegt bei ca. 906€. Kann man dann Freibeträge absetzen? Laut Rechner kann man etwas absetzen.

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GerdausBerlin  19.05.2021, 20:01
@RhinO1991

Die Rechengrundlage ist dieselbe, auch wenn sich die Höhe des Gehalts ändert.

A) Von 987,28€ werden pauschal 100,- € abgesetzt.

B) Von 987,28€ werden mehr als 100,- € abgesetzt, wenn man mehr belegen kann. Beispiel: Wenn du 40,- in deine Riesterrente einzahlst und 70,- € Fahrkosten zum Arbeitsort hast im Monat, sind das eben 110,- € statt 100,- €.

C) Zu A) oder B) kommt noch dazu: 20 Prozent von 887,28 €, also 177,46 €.

  1. A) plus C) = 277,46 € Absetzbetrag vom Einkommen
  2. B) plus C)= 287,46 € Absetzbetrag vom Einkommen

Bei Nr. 1 bleibt ein anrechenbares Einkommen von ... aber ein Rechner ist in jedem PC eingebaut ;-).

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Es gelten die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll auf Erwerbseinkommen ab dem 15 Lebensjahr.

Wenn kein minderjähriges Kind berücksichtigt werden muss, dann liegt der derzeitige max. Freibetrag auf das Bruttoeinkommen bei min. 1200 € bei max. 300 € und zumindest die könnte man dann erst einmal vom Nettoeinkommen abziehen.

Mit Kind wären es derzeit dann max. 330 € Freibetrag, wenn man auf min. 1500 € Brutto kommt.

RhinO1991 
Fragesteller
 17.05.2021, 18:26

Ok danke. Das heisst bei 1600 brutto die 1200€ netto ergeben gibt es keine Freibeträge weil man gut verdient oder

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isomatte  18.05.2021, 07:45
@RhinO1991

Sicher müssen Freibeträge berücksichtigt werden, wenn nach Abzug dieser vom Nettoeinkommen gleich bzw. mehr als der ALG - 2 Bedarf bleibt, dann würde es kein ALG - 2 mehr geben.

Es sei denn man könnte noch notwendige erhöhte berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten absetzen, dass wäre dann der Fall, wenn man monatlich mehr als 400 € Brutto verdient und mehr als 70 € ausgeben müsste.

Diese 70 € bleiben nach Abzug von 30 € Versicherungspauschale, die in den 100 € Grundfreibetrag nach § 11 b SGB - ll auf Erwerbseinkommen enthalten sind.

Die Freibeträge gehen z.B. bei einem Single derzeit nur bis zu 1200 € Brutto und wenn ein minderjähriges Kind berücksichtigt werden muss, dann ginge dieser Freibetrag bis max. 1500 € Brutto, es kann also max. ein Freibetrag von 300 € bzw. dann 330 € erzielt werden, wenn man min. 1200 € bzw. 1500 € Brutto erzielt.

Also selbst wenn man 2000 € Brutto hätte, würde es bei einem Single bei diesen max. 300 € Freibetrag bleiben bzw. bei 330 € Freibetrag.

Wenn dein Bedarf also angenommen bei ca. 906 € liegt, dann würden bei 1200 € Netto nach Abzug der max. 300 € Freibetrag vorerst 900 € anrechenbares Nettoeinkommen bleiben.

Dein Bedarf wäre dann also um min. 6 € noch nicht gedeckt und die könnten sich dann noch erhöhen, wenn Du nachweislich über diese 70 € für notwendige berufsbedingte Aufwendungen kommen würdest, den übersteigenden Betrag könntest Du dann zusätzlich von den vorerst 900 € anrechenbarem Netto in Abzug bringen.

Aber selbst wenn das der Fall wäre, also angenommen zu den 6 € noch 54 € übersteigende Aufwendungen kämen und Du auf angenommen 60 € ungedeckten Bedarf kommen würdest, würde das noch nicht bedeuten das Du dann diese auch als ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter bekommen würdest.

Denn dann wäre ein evtl. vorrangiger Anspruch auf Wohngeld zu prüfen, dazu findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

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RhinO1991 
Fragesteller
 19.05.2021, 18:02
@isomatte

Danke. Wie ist der Fall wenn man 1257€ brutto verdient. Netto sind das 987,28€. Bedarf liegt bei ca. 906€. Kann man dann Freibeträge absetzen?

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RhinO1991 
Fragesteller
 19.05.2021, 20:31
@RhinO1991

Laut Rechner komme ich: 987,28 Minus 300 gleich 687,28. Somit fehlen mir bei 906€ Bedarf dann gerundet 219€. Stimmt alles ?

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isomatte  20.05.2021, 11:00
@RhinO1991

Wenn Du min. auf 1200 € Brutto kommst, was dann der Fall wäre, kannst Du erst einmal diese derzeit max. 300 € Freibetrag von angenommen 986 € abziehen und würdest dann auf angenommen vorerst max. um die 686 € anrechenbares Netto kommen.

Bis zu dem Bedarf von 906 € würden dann angenommen min. noch 220 € fehlen, also dem Grunde nach noch ein Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung bestehen.

Würdest Du im Monat für notwendige berufsbedingte Aufwendungen nicht mehr als 70 € ausgeben müssen, dann würde es bei diesen max. 300 € Freibetrag bei min. 1200 € Brutto bleiben.

Sonst könntest Du auf Nachweis den Betrag über diesen 70 € noch von den angenommenen 686 € anrechenbarem Netto abziehen.

Bei 906 € Bedarf und derzeit 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, müsste die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete bei 460 € liegen, man müsste dann ggf. einen evtl. vorrangigen Anspruch auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde prüfen.

Dazu findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner !

Würdest Du da gleich oder mehr als diese angenommenen um die 220 € an ALG - 2 Aufstockung bekommen, dann wirst Du wohl vorrangig Wohngeld beantragen müssen, aber dann würde Dich das Jobcenter selber dazu auffordern, von selber muss man das nicht machen.

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RhinO1991 
Fragesteller
 07.09.2021, 16:14
@isomatte

Hallo mein alg2 Bedarf beträgt für Juli 906€. Ich hatte in Juli vom AG einmal 269€ Lohn für Juni bekommen. Und einmal 2059 Lohn für Juli bekommen. Beide Löhne wurden in Juli überwiesen. Wenn ich das berechne dann steht mir kein Freibetrag zum Erwerbseinkommen zu richtig ?

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isomatte  07.09.2021, 16:20
@RhinO1991

Es kommt darauf an wann dir etwas zugeflossen ist und nicht aus welchem Zeitraum dieses Einkommen stammt, deshalb nennt sich das ganze auch Zuflussprinzip.

Wenn Du also beide Einkommen im Juli aufs Konto bekommen hast, dann werden beide addiert.

Hast Du dann jeden Monat so ein Einkommen von um die 2000 Euro, dann bist Du aus dem Bezug ganz raus, weil Du mit deinem anrechenbarem Erwerbseinkommen deinen Bedarf von um die 900 Euro mehr als decken kannst.

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RhinO1991 
Fragesteller
 09.09.2021, 15:14
@isomatte

Andere Frage. Ich habe in Juli 969 normaler Lohn + Regelbedarf 906 bekommen, ergeben zusammen 1875€.

Nach Abzug von Freibeträgen vom Lohn musste ich dem Amt 807 zurücküberwiesen somit sind das zu 906€ 99€ unterschied. Da ich 99€ weniger in Juli zum Leben habe da ich tatsächlich 807€ in Juli zum Leben habe anstatt 906, Muss das Amt mir nicht am Ende zusätzlich die 99€ überweisen?

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isomatte  09.09.2021, 16:09
@RhinO1991

Was denn nun, geht es hier um Beispiele, oder um Tatsachen, wenn letzteres, musst Du doch wissen was für Einkommen du im Juli erhalten hast ?

Wenn dein Bedarf bei 906 Euro liegt und Du im Juli nur 969 Euro Netto bekommen hättest, dann solltest Du auf min. 1200 Euro Brutto kommen und könntest den max. Freibetrag von 300 Euro geltend machen.

Es würden dann von den 969 Netto max. 669 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen bleiben.

Macht bis zu deinem Bedarf von 906 Euro einen Differenzbetrag von min. 237 Euro der an Aufstockung zustehen würde.

Von 237 Euro bis 906 Euro sind es 669 Euro die erstattet werden müssten.

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RhinO1991 
Fragesteller
 13.09.2021, 20:45
@isomatte

Es geht um Tatsachen. Ich habe 409,65 brutto das sind 269,15 netto von der Arbeit bekommen. Und 700,64€ Krankengeld. Beide Zahlungen sind in Juli zugeflossen. Mein Bedarf liegt bei 906,26€.

Nun will das Jobcenter 807,86€ für Juli habe da Sie im voraus für Juli 906,26 bezahlt haben. Stimmt die Nachzahlung?

Da meine Arbeit zwei Löhne in Juli überwiesen hat einmal 269,15€ und einmal 2059€ stimmt die Nachzahlung nicht mehr. Ich habe in Juli 2 Löhne und einmal krankegeld von 700,64 bekommen. Mein Bewilligungsbescheid wird erneut überprüft. Soll ich 906,26 zurück überweisen, anstatt 807,86€??

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isomatte  13.09.2021, 21:28
@RhinO1991

Das wird die Neuberechnung zeigen und da wird dir dann auch die Bankverbindung mitgeteilt, wohin Du etwas überweisen sollst.

Nach deinen Angaben ist der komplette Betrag von 906,26 Euro für Juli zu Unrecht bezogen wurden.

Denn alleine deine beiden Löhne reichen nach Berücksichtigung der zustehenden Freibeträge aus um deinen Bedarf mit deinem anrechenbarem Erwerbseinkommen zu decken.

Das Krankengeld wird in diesem Fall als sonstiges Einkommen voll auf deinen Bedarf angerechnet, weil schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt werden.

Nun käme es darauf an ob Du weiterhin im Leistungsbezug bleibst, oder jeden Monat so ein hohes Nettoeinkommen von um die 2000 Euro Netto hast.

Wenn ja, dann würdest Du diese 906,26 Euro im Regelfall in einem Betrag ans Jobcenter erstatten müssen.

Solltest Du aber weiter im Leistungsbezug bleiben, dann müsste das anrechenbare Einkommen aus Juli zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden, damit Du nicht aus dem Leistungsbezug fällst, was bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses ja der Fall sein würde.

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