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Hartz 4 / Ausbildung - Annahme einer Scheinwohnung?

Moin,

ich hätte eine Frage. Ich wohne zurzeit bei meiner Mutter, welche mit meiner Schwester ein einer Bedarfsgemeinschaft ist bzw. ALG2 bezieht.

Ich, 20 Jahre, war dies bis vor kurzem auch, jedoch habe ich seit dem 1.08 eine Ausbildung und bin also raus aus der BG und somit unabhängig vom JobCenter. Das einzige und der ausschlaggebend Punkt ist, dass das JC Fehler bei der Berechnung und Leistungsauszahlung bei meiner Mutter/Schwester macht. Und trotz Anwälte, sieht man in Kürze auch kein Ende. Einkommen wird falsch berechnet und das macht sich bei meiner Mutter/Schwester bemerkbar.

Dort wo wir vorher gewohnt haben, hat sich eine WG gebildet in die ich nach Rücksprache einziehen kann und auch tu als Maßnahme, dass das JC eben Fehler macht und somit gezwungen ist neue Auflagen anzufertigen, ohne mich zu berücksichtigen.

Angenommen meine Mutter belässt mein Zimmer so wie es ist und ich pendel z.B. nach der Arbeit mal nach Hause und schlafe dort hin und wieder mal unregelmäßig, kann das JobCenter in irgendeiner Art und Weise einen "Scheinwohnsitz" im Bezug auf mich vorwerfen und meiner Mutter/Schwester das Geld kürzen? Selbst wenn ich, unabhängig von der Realität, länger am Stück dort Hausen würde? Die Tatsache, dass das JC sagt, dass die Wohnung zu teuer ist, kann ich mir denken, aber mehr dann auch nicht.

Ich bin ja sozusagen nicht mehr abhängig vom JC, also kann das doch auch nicht übertragen werden, oder? Oder kann das JC irgendwie eine Hausdurchsuchung durch die ARGE zb veranlassen und Sachen deuten? Habe ja für die Ummeldung die Vermieterbescheinigung und alles mögliche der neuen Wohnung.

Hoffe auf Antworten,danke :)

Recht, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Ummelden Wohnsitz

Jobcenter überfordert - ALG2 bei Geschäftsführer aufstockung?

Corona setzt meiner Firma zu, nachdem ich die letzten Monate meine Mitarbeiter noch durch Privatkredite an meine UG und die verbleibenden Aufträge über Wasser halten konnte sind meine finanziellen Möglichkeiten erschöpft. Ab nächsten Monat schicke ich meine fest angestellten in Kurzarbeit, meine 450€ kräfte bekommen die stunden zwangsreduziert bzw. bei Weigerung werde ich sie entlassen müssen.

Nun stehe ich vor der komplizierten Lage dass Überbrückungshilfe oder Überbrückungskredite nicht genehmigt werden (bzw. selbst wenn lächerlich zu wenig). Da ich meine privaten Rücklagen als Kredite in die Firma gesteckt habe stehe ich mit dem Rücken zur Wand und soll ALG2 beantragen als Aufstocker... aber schon geht es weiter. Ich bin angestellt in der eigenen Firma, habe noch eine aktuell komplett leer laufendes kleines Einzelunternehmen. Bei der UG kann ich mir kein Gehalt mehr Auszahlen... derzeitige private Einnahmen also 0.

Die UG als juristische person wäre ja nicht teil der Bedarfsgemeinschaft, sehe ich das richtig dass ich dort schlichtweg gar nichts angeben muss außer Gehälter, Kapitalentnahmen etc? Rechtlich wäre das IMHO so richtig, aber da gibt es auch eine Auflistung für die Firmenausgaben. Das dürfte aber nur für die Inhaberfirma gelten, oder? Beim Jobcenter konnte man mir auf die meisten meiner Fragen keine Auskunft geben außer ich soll es einfach beantragen.

Recht, Geschäftsführer, ALG II, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Warum sind berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen noch so weit verbreitet?

Es ist doch schrecklich! Jung, u25, hätte vielleicht gerne eine gute Arbeit oder Ausbildung, bekommt stattdessen so ein Rotz, wo man beispielsweise Zeitungsartikel lesen darf und dann daraus beispielsweise Buchstabe "E" zählen soll (kann somit man dann schon mal 300+ E's zählen...!) oder man darf Matheaufgaben von Klasse 1 bis 9 wiederholen (und zwar in einer Verfassung über circa 25 Blätter, circa. 2 pro Thema)

Und wenn man Glück hat, erwischt man keine Firma, die dann auch noch durch das Praktikum, welches dann vorausgewählt ist, Geld verdient, on top auf deine Anwesenheitsprämie.

Stattdessen könnten die Jugendliche sinnvollere Sachen tun, wie eine spezifische Fachrichtung schon lernen (z.B. ein Themengebiet vom Kaufmann im Büromanagement), damit sie bessere Chancen für eine Ausbildung bekommen.

Nein, stattdessen kann man sich dann auf Klasse 9 unterricht freuen an einem Wochentag, an dem Rest kann man sich quasi vor sich hin blöden, vor allem, wenn man das schon zum 2. Mal besucht. Da sind diese ganzen Tests für dich auch Schnee von gestern. Nicht mal Musik hören kann man, wenn die Firma noch versucht halbwegs seriös zu wirken. Also muss man sogar noch aufpassen, dass man das Reden, meistens nur gelabere und Ratschläge als wären wir quasi in den goldenen Zwanziger, wo es überall Jobs und Ausbildungen gibt. Nein, wir sind in den schwarzen Zwanziger, wo wir momentan in einer Klimabedrohten Welt leben, die auch noch eine Pandemie hat und größtenteils dadurch auch Recessionen, die sich langsam durch Depression entwickelt, da eine Impfung erst in 1-2 Jahren sichtbar ist.

Man kommt sich einfach verarscht vor. Den Inhalt des Textes, ein bisschen schöner formuliert, habe ich übrigens meine (nun) ex-SB geschickt, da ich noch mind. 1 Jahr habe, wo ich die Agentur für Sinnlosmaßnahmen vermeiden kann.

Am letzten Tag wo ich einfach so raus ging mitten in der Maßnahme (also vor circa. 3 Tagen), habe ich noch die Teilnehmer gefragt: "Wer hier ist bitte schön freiwillig?!" und da kamen ernsthaft etwa 50%, die freiwillig da waren.

ICh selber war nur da zum 2. Mal, weil die SB gesagt hat: "Entweder Maßnahme oder ich streiche das Kindergeld (Rauswurf aus Berufsberatung.)"

(Und nein, dass ist kein Spaßbeitrag. Ich möchte Ratschläge und Meinungen hören.)

arbeitslos, Hartz IV, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, unter 25

Bildungsgutschein abgelehnt da nicht erwerbsfähig. Was nun?

Hallo,

einen Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt, damit ich ein (Fern)Studium machen kann, solange ich noch körperlich eingeschränkt bin und ich im Anschluss dann keine Leistungen mehr beziehen muss.

Ich wurde vertröstet mit den Worten, dass ich erstmal zum Arbeitsmedizinischen Dienst muss, der meine Einschränkungen notiert. Ich wurde als "Nicht erwerbsfähig" eingestuft aber im Gutachten steht, dass mir das Studium zugetraut werden kann.

Meine Sachbearbeiterin hat mich nun kontaktiert und hat den Bildungsgutschein abgelehnt, weil ich zu viel mit den Arztterminen zu tun hätte ( 2x 1 Std in der Woche - das ist NICHTS ). Sie sagt, ich könne mich jetzt das nächste halbe Jahr erstmal ausruhen, dann könnte ein neues Gutachten erstellt werden. Aber ich finde das einfach nur unglaublich sinnfrei! Ich möchte jetzt gern die Zeit mit etwas überbrücken, was ich dann nach dem ganzen Elend auch nutzen kann, da es ein Bereich ist, bei dem ich flexibel arbeiten kann. Durch meine körperliche Krankheit werde ich nicht mehr in meinen alten Beruf zurückkehren können und habe dann gezielt etwas gesucht, bei dem das mit einbezogen wurde.

Dazu kommt jetzt auch noch, dass ich eine Kündigung der Wohnung bekommen habe und noch auf der Suche nach einer neuen Wohnung bin. Das wurde mir dann auch noch direkt mit angekreidet und gesagt "Sie sind doch viel zu belastet, wenn Sie jetzt auch noch eine Wohnung suchen müssen".

Ich finde das ein bisschen frech, dass mir fremde Leute sagen, wie belastbar ich bin. Habe noch ein Kind mit ADHS Zuhause , woran mich das Amt auch noch erinnert hat, aber dennoch ist das etwas, was ich definitiv unter einen Hut bekommen würde, immerhin sind es nur 2-3 Stunden täglich, in denen ich lernen müsste und mein Kind dann ja auch in der Schule ist

Ich möchte jedenfalls nicht noch mehr Zeit sinnlos vergeuden und einfach nur endlich was machen, nachdem ich jetzt so lange nichts mehr tun konnte.

Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt alles so rechtens ist?

Krankheit, ALG II, Arbeitsamt, Bildungsgutschein, Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium

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