innerhalb wg zimmer wechseln hartz IV?

2 Antworten

Da kannst du nur einen schriftlichen Antrag stellen und den Umzug innerhalb der WG - in ein größeres und teureres Zimmer mit min.einem wichtigen Grund begründen.

Denn dieser Umzug wird auch nicht anders behandelt als einer von einer in eine andere Wohnung, innerhalb des Zuständigkeitsbereichs deines Jobcenters.

Auch hier würde es nur dann eine Zusicherung für den Umzug geben, wenn ein wichtiger Grund vorliegen würde, wenn nicht, dann würde es keine Zusicherung für die Kostenübernahme ( höhere Kosten ) geben, man könnte dann zwar auch auf eigene Kosten umziehen, würde dann z.B. aber nur die bisher geringeren Kosten weiter gezahlt bekommen und müsste den Rest selber zuzahlen.

Du hast doch sicher auch einen Untermietvertrag ?

Denn diesen müsstest du ja auch erst einmal kündigen und deine Kündigungsfrist einhalten, auch wenn es innerhalb der WG - ist und dann bräuchtest du einen neuen Untermietvertrag.

Selbst wenn die neue Miete noch angemessen wäre, würde man keine Bewilligung für höhere Kosten erhalten, wenn der Umzug nicht wirklich notwendig ist, selbst wenn dann keine Kosten für Umzug usw.entstehen.

Wenn das Jobcenter die 70 € mehr übernimmt, dann Ja.

Du mußt halt einen entsprechenden Antrag stellen. Ich bezweifle allerdings, daß die Mehrkosten in diesem Fall bewilligt werden, da ich keine sozialrechtliche Erfordernis dafür sehe.

Aber meine Meinung ist nicht maßgebend.

sirchuklat69 
Fragesteller
 21.08.2020, 12:30

ich gehe halt auch eigentlich davon aus, dass es abgelehnt werden könnte, aber fragen kostet ja nichts. ich wohne in berlin und hier wird bis über 400€ die kaltmiete übernommen, dass mit den kosten an sich wäre halt noch im rahmen.

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Agamemnon712  21.08.2020, 12:37
@sirchuklat69

"fragen" solltest Du nicht, sondern einen Antrag stellen. Bei Behörden stellt man Anträge und keine Fragen.

Du kannst ja auch ohne Bewilligung des JC "umziehen". Normalerweise gebe ich solche Tipps nicht aber in diesem Fall entsteht dem JC aus meiner Sicht kein Schaden, wenn Du die 70 € selbst aufzahlst und unter der selben Adresse erreichbar bleibst.

Problematisch könnte es allerdings mit der Nebenkostenabrechnung werden, falls deren Höhe sich durch den "Umzug" ändert oder falls dieser anderweitig daraus hervorgeht.

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