wird bei Trennungsgeld ehegattenunterhalt nebenjob angerechnet?
Folgende frage.
ich befinde mich in Trennung.
habe Scheidung beim Anwalt eingereicht.
wir sind NICHT geschieden.
ich zahle aktuell 51€ trennungsgeld da ich nicht genug verdiene. mein gehalt reicht um das unterhalt der beiden kinder zu begleichen und zahle nur 51€ an meine noch frau da ich danach bei selbstbehalt angekommen bin.
wenn ich jetzr getrennt lebend einen nebenjob annehme 520€ kann ich das geld dann behalten oder geht das zu Händen meiner frau?
wenn ich es behalten darf, wird es bei ehegatrenunterhalt Berechnung dann mit angerechnet? also ist die freiheit nur fürs trennungsgeld da wir getrennt sind. und bei gericht wird es angerechnet da ich es quasi während der ehe aufgenommen habe??