Harz 4 Empfänger sein Auto privat verkaufen und sich vom Erlös ein neues Auto kaufen?
Darf ein Harz 4 Empfänger sein Auto privat verkaufen und sich vom Erlös ein neues Auto kaufen ohne das das Amt den Verkauf als Einnahme rechnet?
Ich möchte meine Auto privat ohne Händker verkaufen und mir dann ein anders kaufen. Darf das Amt den Verkaufserlös als Einnahme rechnen?
5 Antworten
Der Verkauf wäre ein Vermögenswechsel und kein Einkommen, es sei denn du würdest durch den Verkauf einen Gewinn erwirtschaften, also mehr bekommen als du selber dafür gezahlt hast, dann würde der übersteigende Betrag als Einkommen angesehen.
Selbst wenn du dir dann kein anderes Auto kaufen würdest, wäre der Erlös erst einmal Vermögen und wenn du dann mit diesem und ggf.weiteren vorhandenem Vermögen dein ALG - 2 Schonvermögen nicht übersteigen würdest, dann würde auch da nichts angerechnet werden können.
Nur wenn der Verkaufserlös genau so hoch ist wie der Betrag für das neue Auto, musst du das nicht melden. Die Differenz zu deinen Gunsten ist jedoch meldepflichtig.
Nur wenn der Verkaufserlös genau so hoch ist wie der Betrag für das neue Auto,
In welchem Gesetz steht das? Zur Erinnerung: Es geht hier um eine Rechtsfrage, bei der Vermutungen niemandem etwas bringen.
Beim ALG-2-Antrag musste man ja sein Vermögen angeben. Du hast sicherlich dein Auto angegeben. Das wäre also kein Einkommen sondern soweit ich weiß nennt man das Vermögensumwandlung.
Nennt man Vermögensumwandlung. Feuer frei :)
Hallo,
natürlich must du das dem JC melden......du bist du nicht Politiker....:-(
Jede Vermögensänderung muss man nämlich dem JC melden....ob diese dann Auswirkkungen auf den Bezug von ALG II hat, hängt dann von den persönlichen Faktoren ab.
Entscheidung eines Solzialgerichtes dazu bitte.....
Denn sonst wäre das doch eine Prima Möglichkeit , sich Bargeld zu beschaffen..:-)
Und wo liegt das Problem? Ob man 5.000 Euro nun in Form eines Autos besitzt oder in Bargeld ist egal solange die Vermögensfreigrenze nicht überschritten wird.
Kommt auch auf den Wert vom Auto an. Wenn man übers Jobcenter läuft darf das Fahrzeug maximal 7000€ Wert sein. Sonst muss man das Fahrzeug verkaufen und günstigeres nehmen. Ausnahmen wenn es zu Beruflich Gründe gibt ein Wertvoller Auto zu besitzen.
Angeben solltest du es beim Amt auf jeden Fall nicht das die dir deshalb Probleme machen. Die wollen meistens sogar eine Kopie vom Kaufvertrag/ Verkaufvertrag und vom Fahrzeugeschein.
Denn sonst wäre das doch eine Prima Möglichkeit , sich Bargeld zu beschaffen..:-)
Es wird ja kein Bargeld beschafft, sondern ein anderes Auto gekauft.
Bargeld bzw Ersparnisse darf man max 3000€ haben. Fahrzeug wird anders berechnet weil man darauf auch angewiesen sein kann.
Es ist dynamisch man darf 750€ für notwendige Anschaffungen + 150€ pro lebensjahr haben.
Es wären 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 3850 € und die gelten nur für Personen unter 21 Jahren, ab 21 greift dann der Freibetrag von 150 € pro vollendetem Lebensjahr + diese einmaligen 750 €.
Jede Vermögensänderung muss man nämlich dem JC melden
Also auch den Kauf eines Brötchens beim Bäcker?
Meinst du nicht eher, dass jede Form von Einkommen dem JC zu melden ist?
Eine Vermögensumwandlung ist kein Einkommen. Sein Vermögen ändert sich durch den Verkauf um exakt 0€.
Hier geht es um eine Vermögensumwandlung, Die muß man nicht melden, da nur vorhandenes Vermögen umgewandelt werden soll in Geld und dann wieder in ein Fahrzeug. Das ist nicht leistungsrelevant.