Habe ich als Privater eine art Gewährleistungspflicht an den Händler wenn ich mein auto an ihn verkaufe?

5 Antworten

Er hat nicht nur eine Art Pflicht, sondern die Gleiche. Die Sachmängelhaftung wirkt grundsätzlich bei allen Verkäufen. Die Privatperson kann sie aber explizit ausschliessen. Wenn Käufer und Verkäufer Gewerbetreibende sind, kann sie gegen eine andere, gleichwertige Regelung ausgetauscht werden.

Beim Verkauf hat man trotzdem grundsätzlich die Pflicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen und nichts zu verschweigen. Das kann nicht ausgeschlossen werden.

Gewerbetreibenden wird rechtlich "unterstellt", dass sie den Warenzustand besser beurteilen können als eine Privatperson.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi, nein. Du hättest keine Gewährleistungspflicht.

Allerdings darfst auch Du als Privatmann Dir bekannte Mängel nicht verschweigen.

Nein, hast du nicht. Allerdings darfst du dir bekannte Mängel dennoch nicht verschweigen.

Halte die dir bekannten Mängel im Vertrag fest und Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen.

Grundsätzlich ja, man kann die Haftung aber ausschließen