Habe ich als Privater eine art Gewährleistungspflicht an den Händler wenn ich mein auto an ihn verkaufe?
Muss ich dem händler wenn irgenwas in zukunft an dem auto dran sein sollte eine art gewährleistung geben oder bin ich dann raus aus dem schneider, weil ich verkaufe ihm mein auto welches probleme macht er sich bewusst ist aber es dennoch will, nicht das er am ende von mir reperaturen verlant etc.
5 Antworten
Er hat nicht nur eine Art Pflicht, sondern die Gleiche. Die Sachmängelhaftung wirkt grundsätzlich bei allen Verkäufen. Die Privatperson kann sie aber explizit ausschliessen. Wenn Käufer und Verkäufer Gewerbetreibende sind, kann sie gegen eine andere, gleichwertige Regelung ausgetauscht werden.
Beim Verkauf hat man trotzdem grundsätzlich die Pflicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen und nichts zu verschweigen. Das kann nicht ausgeschlossen werden.
Gewerbetreibenden wird rechtlich "unterstellt", dass sie den Warenzustand besser beurteilen können als eine Privatperson.
Hi, nein. Du hättest keine Gewährleistungspflicht.
Allerdings darfst auch Du als Privatmann Dir bekannte Mängel nicht verschweigen.
Nein, hast du nicht. Allerdings darfst du dir bekannte Mängel dennoch nicht verschweigen.
Halte die dir bekannten Mängel im Vertrag fest und Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen.
Grundsätzlich ja, man kann die Haftung aber ausschließen
Quatsch ..