Hartz IV – die neusten Beiträge

Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen

Jobcenter will 2500€?

Auf dem ersten Papier steht:

Sehr geehrter Herr (MeinName)

die beigefügte Mehrfertigung erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Bitte beachten Sie, dass von ihnen keine Zahlungen zu leisten sind. Das beigefügte Schreiben ist lediglich zu ihrer Information bestimmt.

Mit freundlichen Grünen

Jobcenter (meine Stadt)

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Auf dem zweiten Papier steht:

Mehrfachfertigung
Erstattungsanspruch

Sehr geehrter Herr (Jemand der bei der Stadt arbeitet)

mit Schreiben vom XX.11.2020 habe ich für

(jetzt steht hier mein Name, meine Versicherungsnummer, meine Straße und Hausnummer und meine PLZ sowie Wohnort)

einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach angezeigt.

Dem Obengenannten wurden von der gemeinsamen Einrichtung Jobcenters (meineStadt) für den Zeitraum von 3 Monaten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 bewilligt.

Er hat jedoch Anspruch auf Sonstiges Einkommen für den oben genannten Zeitraum. Es besteht insoweit ein Erstattungsnapsuch für den oben genannten Zeitraum in Höhe von insgesamt 2.585,05 Euro (§§40 Absatz 1 Satz 1 und 40a SGB 2 i.V.m. $ 104 SGB X).

Der Erstattungsbeitrag on Höhe von insgesamt 2.585,05 Euro ist von ihnen wie folgt bis zum 02.07.2021 unter Angabe folgender Bankdaten und des persönlichen Verwendungszwecks zu überweisen:

(jetzt stehen da Bankdaten, aber unwichtig für diese Frage)

Ich bin echt verwirrt und wüsste nicht mal warum ich die 3 Monate Hartz 4 zurückzahlen soll, denn ich hatte nie eine Arbeit in dieser Zeit und hatte definitiv einen Anspruch auf das Geld, so wie aktuell noch. Da heute Freitag Abend ist und ich so schlau war gerade die Briefe zu öffnen, muss ich warten bis Montag früh um 8 Uhr bevor ich dort anrufen kann. Deswegen erhoffe ich mir hier ernstgemeinte Antworten.

Recht, Hartz IV, Jobcenter

Was tun wenn man als Student weder BAföG noch Hartz IV bekommt?

Hallo zusammen,

ich bin 26 Jahre alt, Studentin im 2. Semester und habe nebenbei einen 450€-Job. Als ich mein Studium begonnen habe, habe ich einen BAföG-Antrag gestellt und nach 5 Monaten eine Ablehnung erhalten. Grund für die Ablehnung: ich habe schon einmal studiert aber das Studium aufgrund von schlechten Noten abgebrochen, hatte nicht vor ewig zu studieren nur um jedes Semester doppelt absolvieren zu müssen bis die Noten stimmen. Also habe ich den Studiengang nach dem 4. Semester gewechselt.

Im Anschluss an den negativen BAföG-Bescheid beantragte ich Hartz IV. Auch das wurde nach 4 Monaten abgelehnt. Grund dafür: als Student wäre nicht das Jobcenter, sondern das Arbeitsamt für mich zuständig. Daraufhin rief ich beim Arbeitsamt an und erhielt die Antwort, dass auch sie nicht zuständig für mich wären, Grund dafür: ich würde durch meinen Job dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und ein Vollzeitstudium zählt als Beschäftigung, deshalb wäre das Jobcenter für mich zuständig. Also noch mal bei Jobcenter angerufen (leider besteht auf Grund von Corona nicht die Möglichkeit persönlich hinzugehen) und da wurde mir dann gesagt das beide nicht für mich zuständig wären, sondern nur das BAföG-Amt und wenn man dort eine Anlehnung erhält muss man halt neben seinem Vollzeitstudium noch arbeiten gehen. Um Hartz IV oder Arbeitslosengeld beantragen zu können müsste ich meinen 450€-Job kündigen, damit ich einem „richtigen“ Job nachgehen kann und mein Studium abbrechen, damit ich als arbeitslos gelte oder aber ich müsse mindestens im 3. Monat schwanger sein. Das heißt, wenn ich zu Hause bleibe und nichts mache bekomme ich finanzielle Unterstützung aber wenn ich studiere nicht. Wie kann so etwas möglich sein?

Da ich sowohl die Miete, als auch die Uni und die Arbeitslosenversicherung in diesen 9 Monaten von Ersparnissen bezahlt habe und diese nun aufgebraucht sind weiß ich einfach nicht mehr weiter, gerade weil es in Corona-Zeiten auch nicht einfach ist mal schnell eine Arbeit zu finden, denn die 450€ sind gerade die Hälfte von dem was ich jeden Monat als fixe Kosten habe. Das Studium möchte ich mit meinem Notendurchschnitt von 1,2 auf gar keinen Fall abbrechen, da es zudem genau das ist was ich machen möchte. Noch mehr Stunden arbeiten kann ich aber auch nicht, da sonst wieder meine Noten darunter leiden würden, hänge mich sehr ins Studium rein... Ebenso ist es für mich keine Option mit irgendwem ein Kind zu bekommen nur um die Studienzeit von 2 Jahren zu überbrücken.

Hätte irgendjemand eine Ahnung was ich tun könnte oder ob irgendein anderes Amt für mich zuständig ist?

Wohngeld kann ich wohl auch vergessen, da ich das Mindesteinkommen nicht vorweisen kann.
Mir wäre auch schon wesentlich geholfen wenn ich wenigstens den Krankenversicherungsbeitrag nicht mehr zahlen müsste.

Meine Papa ist schon in Rente und meine Mama hat nicht so viel Einkommen das sie mir jeden Monat 500€ abgeben könnte

Ich bin für jede Idee dankbar.

Danke im Voraus

Studium, Hartz IV, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Werde ich vom Jobcenter (Hartz4) nicht mehr so schnell weggkommen?

Bei mir hat ein neuer Lebensabschnitt begonnen. Das Jobcenter hat mir vor einigen Wochen mit 23 den Umzug genehmingt. Normalerweise müssen die Eltern bis 25 Unterhalt zahlen oder Unterkunft stellen, aber bin ein Härtefall und habe nun eine eigene Wohnung bekommen.

Ich bin zumindest froh, dass ich nicht obdachlos werde, allerdings mache ich mir Gedanken, ob ich in meinem Alter (24) jemals wieder von Hartz4 weggkomme.

Ich habe eine schwierige Vergangenheit. In der Zeit von 2016 bis 2020 musste meine Mutter immer Antrag mit mir im Jobcenter stellen. Ich hatte auch mal mehrere Betreuer. Es gab aber immer wieder Probleme, und die Bezüge wurden öfter eingestellt. Ich habe so Schulden unter anderem bei der Krankenkasse aufgebaut...

In den letzten Jahren hatte ich also immer wieder Termine im Jobcenter. Es ist aber nichts geworden und ich bin nicht weiter gekommen. Abgesehen von Gesprächsterminen ist weiter nichts passiert (keine Maßname, uws...), wurde aber oft sanktioniert.

Das Einzige was ich vorweisen kann ist ein Hauptschulabschluss von 2013 ohne Quali. Da ich vom Jobcenter nichts bekam, arbeitete ich zeitweise in mehreren Minijobs. Im Lebenslauf sind diese Minijobs aber wohl kaum relevant.

Zumindest bekomme ich nun seit ein paar Wochen die volle Regelleistung. Ich hatte auch schon Termine im Jobcenter. Nun weiß ich nicht, wie es weitergehen soll.

Vom Jobcenter konnte mir nur vorgeschlagen werden, in Maßnahmen zu gehen, oder eine Ausbildung am 2. Arbeitsmarkt z. b. in einem BBW zu machen. Da ich psychisch krank bin wird meine Erwerbsfähigkeit bezweifelt, also muss ich zum ärztlichen Dienst, sobald das mit Corona vorbei ist...

Mit wurde also bewusst, dass ich wohl nicht mehr so schnell vom Jobcenter weggkomme und wohl längere Zeit von Hartz4 leben werden muss. Selbst wenn die meinen, dass ich erwerbsfähig bin und eine Ausbildung in so einem BBW machen muss... Ich würde dann ohnehin noch bis ich 27 oder 28 wäre, auf das Jobcenter angewiesen sein.

Sollte ich nicht mitwirken, kann ich maximal um 30% sanktioniert werden. Ich müsste in diesem Fall wohl dauerhaft von monatlich 300 € leben müssen.

Dann gäbe es noch die Option, dass ich als erwerbsunfähig eingestuft werde und womöglich erst mal zum Sozialamt verwiesen werde. Dann würde ich wohl für den Rest meines Lebens auf das Amt angewiesen sein.

Ehrlich gesagt bin ich froh, dass ich es überhaupt so weit geschafft habe. Nach einem Psychiatrieaufenthalt hätte mir wohl beinahe die Obdachlosigkeit gedroht. ICh sah dort schlimmere Fälle von Menschen in meinem Alter die obdachlos waren. Trotz allem sollte ich mir bis auf Weiteres Gedanken um meine Zukunft machen.

Was glaubt ihr, wo mich mein Lebensweg hinfüren wird?
Es ist erst mal so gut wie es ist 100%
Wahrscheinlich irgendwann in die Obdachlosigkeit 0%
Ich werde wohl dauerhaft vom Jobcenter leben 0%
Hartz4 forever... 0%
Recht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Umfrage

Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.

Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.

Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.

Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.

Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.

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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.

der vom 17.05.2020 beinhaltet;

Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

folgende leistungen:

monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €

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der bescheid vom 21.11.2020

Änderungsbescheid

Sehr geehrte Blabla,

für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.

Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €

Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.

Begründung;

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:

blablabalaba

In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.

So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.

Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.

Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.

ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)

und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.

Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !

Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.

also ist ein Monat differenz.

Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?
hier ist die zweite Seite:

KENNT SICH WER AUS HILFE

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Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter

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