Nach 10 Monate Teilzeit-Job recht auf ALG 1?
Hallo liebe Community, ich habe 10 Monate in Teilzeit gearbeitet habe ich dennoch recht auf ALG 1? Mein Chef hat mich gekündigt und bin bis zum 15.08.2021 noch Beschäftigt.
hab gelesen das man dafür min. 12 Monate arbeiten müsste
Also ich sag mal so ich hab letztes Jahr schon 7 Monate alg 1 gehabt, und ich war auch quasi 1 Monat beschäftigt davor war ich knapp 2,5 Jahre in der Ausbildung
5 Antworten
Wenn Du dir noch keinen neuen Anspruch erworben hast und deinen alten Anspruch nicht verbraucht hast, dann kannst Du den nicht verbrauchten Anspruch wieder aufleben lassen.
Das geht innerhalb von 4 Jahren seit der Entstehung des Anspruchs.
Du benötigst ab deiner Arbeitslosigkeit bzw. Meldung innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Versicherungspflicht, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung, dann hätte man min. einen Anspruch von 6 bzw. max. 12 Monaten, solange man noch unter 50 Jahre alt ist.
Ab 50 und den benötigten Versicherungszeiten kann der Anspruch dann je nach Alter bis auf max. 24 Monate ansteigen.
Es gibt zwar auch noch die kurze Anwartschaftszeit, da würden schon 6 Monate Versicherungspflicht ausreichen, um dann einen Anspruch von 3 Monaten zu haben, aber dafür müssen dann weitere Voraussetzungen erfüllt sein, kannst Du ja bei Interesse einmal im Internet suchen und nachlesen.
Da wird dann wohl bei Bedarf nur ein ALG - 2 ( Hartz -lV ) Antrag beim Jobcenter bleiben, um da einen evtl. Anspruch prüfen zu lassen.
Wirst Du schon wissen, kennst dich doch aus welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen !
Ich habe einfach nur nachgefragt, was Versicherungspflicht "ab" Arbeitslosigkeit heißen soll.
Einzahlung von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung.
Nach meiner Kenntnis Nein. Um Anspruch auf ALG 1 erworben zun haben, mußt Du grundsätzlich 12 beitragspflichtige Erwerbsmonate innert 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung "zusammenkriegen".
Es gibt auch noch die kurze Anwartschaftszeit, da benötigt man dann nur 6 Monate Versicherungspflicht, dafür sind dann aber noch weitere Voraussetzungen notwendig.
hab gelesen das man dafür min. 12 Monate arbeiten müsste
und das ist korrekt - erst nach einer Anwartschaftszeit von 12 Monaten innerhalb der zurückliegenden 30 Monate besteht Anspruch auf ALG I
Nicht zwingend, es gibt auch noch die kurze Anwartschaftszeit, da reichen dann schon 6 Monate Versicherungspflicht innerhalb der 30 Monate, dafür sind aber weitere Voraussetzungen notwendig, die hier aber nicht erfüllt werden.
Nein, Du hast kein Recht auf ALG 1.
Dafür musst Du 1 Jahr durchgehend gearbeitet haben.
Du musst ALG 2 beantragen, und wenn Du noch zu Hause wohnst und unter 25 Jahren bist und deine Eltern arbeiten, wirst Du auch kein ALG 2 erhalten.
Dafür musst Du 1 Jahr durchgehend gearbeitet haben.
Das ist falsch. Man muß 12 beitragspflichtige Monate zusammenkriegen. Diese müssen zeitlich nicht zusammenhängen.
wenn Du noch zu Hause wohnst und unter 25 Jahren bist und deine Eltern arbeiten, wirst Du auch kein ALG 2 erhalten.
Auch dies trifft nicht zwingend zu.
???
Wie kommst Du denn auf "ab deiner Arbeitslosigkeit bzw. Meldung"? Oder meinst Du das "ab" sozusagen rückwärts betrachtet im Sinne von "bis zu"?