Stromzähler - Tarif Pflicht?

Hallo :)

Wir sind die Eigentümer einer Immobilie (seit Oktober 2022) und dieses hat 4 Stromzähler. Bis April 2023 waren es 3 analoge und 1 digitaler Stromzähler. Von den analogen Stromzählern sind 2 in Verwendung (Wohnung und Hausstrom), der digitale für eine andere Wohnung. Der 3. analoge Stromzähler ist nicht in Verwendung.

Im April 2023 erfolgte der Umbau vom unbenutzten analogen Stromzähler zu einem digitalen. Dies haben die Stadtwerke so angeordnet. Weiterhin ist der Stromzähler nicht in Benutzung.

Nun haben wir eine Zahlungserinnerung bekommen das wir 174,77 € wegen diesen unbenutzten Stromzähler zahlen sollen. Dies ist die erste Zahlungsaufforderung die wir wegen dem Stromzähler bekommen. Nach einem Anruf haben wir kulanterweise die Rechnung (angeblich November 2022) versendet per E-Mail erhalten. Diese ist wie folgt aufgeschlüsselt:

Uns wurde nun Rückwirkend der Stromtarif in Rechnung gestellt (nur der Grundpreis vom Tarif, Verbrauch ist mit 0 kWh angegeben).
Der Stromzähler war auch bei den vorherigen Besitzern nicht in Verwendung.

Gibt es eine Pflicht einen Tarif für jeden verbauten Stromzähler zu haben? Kann ein Tarif ohne unsere Zustimmung einfach abgeschlossen werden von den Stadtwerken "nur" weil ein Stromzähler verbaut ist? Das Stromzähler eine Jahresgebühr haben ist uns bewusst, von dieser sind wir auch ausgegangen diese zu zahlen.

Danke für eure Hilfe :)

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Energie, Nebenkosten, Rechtslage, Stromtarif, Stromversorgung, Stromzähler, Zählerstand, Stadtwerke

LKW Fahrer beschädigt Hauswand; ist der Fahrzeugführer immer haftbar?

Hallo,

wir haben eine Holzlieferung bekommen und meine Lebenspartnerin hat diese entgegengenommen. Beim rangieren mit dem LKW hat der Fahrer unsere Hauswand gestreift, so das man das Netz unter dem Putz sehen kann; ein wenig Lack ist auch noch vom LKW an der Hauswand.

Der Chef des Holzhandels gibt nun an das diese keine Haftung übernehmen und nur bis Bordsteinkante liefern und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an einen gewünschten Ort abladen.
Er hat allerdings angeboten die Kosten für das Material zu übernehmen und ob nicht ein Bekannter den Schaden beheben könnte...

Der Ablauf war so:

Fahrer kam und fragte direkt wo es entladen werden soll, leider hat meine Lebenspartnerin ein Zettel unterschrieben wo drin steht das bei Schäden keine Haftung übernommen wird.

Mir stellt sich nun die Frage wie weit dies ausreicht...
Also so eine Klausel rein zunehmen das keine Haftung bei Schäden übernommen wird klingt doch wie ein Freibrief?! Der Fahrer hätte auch aus versehen von unserem Carport an der Dachrinne hängen bleiben können oder aus versehen die halbe Hauswand einfahren können...dann würde es auch heißen "Sorry....wir übernehmen keine Haftung"; er hätte ja somit alles einfach mal anfahren können...

Bei dem was meine Lebenspartnerin unterschrieben hat stand das der Auftraggeber unterschreiben soll, dieser bin jedoch ich und nicht sie und eine Vollmacht war auch nicht ausgestellt...bleibt das Schriftstück denn noch in Kraft oder versucht der Chef nur nicht in der Versicherung aufzusteigen?

Vielleicht hat jemand Erfahrung darin, bevor ich unnötig Geld für das Erstgespräch beim Anwalt zahle.

Danke euch :)

KFZ, Versicherung, Recht, LKW, haftbar, Auto und Motorrad
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