Darf das Jobcenter meine Praktikums Vergütung abziehen?

5 Antworten

Ja, 40€.

für den verdienst von 150€ gilt der Freibetrag von 100€ den der hartz4 empfänger gemäß §11b (2) SgB2 behalten darf, von der höhe ab 100,01€ darf der hartz4 empfänger gemäß §11b (3) Satz 1 SgB2 noch 20% behalten, was dann der sogenannte "Freibetrag 1" ist, das wären in diesem fall dann 10€, die übrigen 40€ überweist das jobcenter dann jeden monat weniger aufs konto, dass sind dann die 100€ aus dem Freibetrag und die 10€ aus dem Freibetrag 1 die der hartz4 empfänger der 150€ vom arbeitgeber bekommt nach dem abzug von den 40€ monatlich behalten darf.

(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen.
(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

Woher ich das weiß:Recherche

Deine Vergütung, ob nun freiwillig gezahlt oder nicht, wird wie normales Erwerbseinkommen behandelt.

Ab dem 15 Lebensjahr stehen dir auf Erwerbseinkommen die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 150 € Brutto = Netto stehen dir dann 110 € an Freibetrag zu und 40 € wäre dein anrechenbares Erwerbseinkommen, was dann deinen Eltern zusätzlich von deinem Leistungsanspruch abgezogen würde und du ihnen dann im Normalfall selber zahlen müsstest.

Du hättest dann also min.deine 110 € Freibetrag für dich.

Am Anfang des Monats wohl nichts, eher am Ende des Monats, 150 Euro bekommst du gezahlt. Deine Mutter bekommt aber 40 Euro auf ihr Alg2 angerechnet, d. h. weniger ausgezahlt.

Woher soll hier jemand Deinen Kontostand am Anfang des Monats kennen, falls Du überhaupt schon ein eigenes Konto hast?

Wenn diese 150 € als monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt werden, darf das JC sie nicht anrechen, da der entsprechende Freibetrag bei 200 € monatlich liegt.

Falls es sich jedoch um Lohn-/Gehalt handelt, werden von den 150 € 40 € auf Dein ALG 2 angerechnet.

DU denke ich hast 150 Euro auf deinem Konto ! Was deine Eltern dann haben ist egal ,mach es trotzdem ! Viel Spaß und klasse ,dass du das machst ! Respekt !👍