Darf das Jobcenter das?

5 Antworten

Ein Leistungsempfänger hat sog. Mitwirkungspflichten. Denen muß er nachkommen.

Falls er dies nicht ausreichend tut, muß man davon ausgehen, daß er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und kann tatsächlich Leistungen einstellen.

Aus Deiner Fragebeschreibung kann ich nicht genau entnehmen, was da im Vorfeld passiert ist. So, wie es für mich klingt, besteht ggf. Grund zur Sanktionierung.

Der Kumpel sollte sich eine Rechtsberatung vor Ort einholen.

Ibrahim4789 
Fragesteller
 23.09.2020, 09:00

Er hat eine Sperre schon bekommen bevor er eine Arbeit hatte das war noch vor der Corona Kriese... also hat er sich eine Arbeit gesucht und ist auch fündig geworden... er war etwas mehr als ein Monat beschäftigt... das Amt meinte um erneut angemeldet zu werden müsse er mindestens 1 monat gearbeitet haben was er auch tat...

Er wollte dann aufgrund Krankheit in Krankenstand gehen was der Chef ihm verweigerte da er sich noch im Probemonat befand... also ging er Krank zur Arbeit... das ging 2 wochen so bis er dann die Kündigung selbst eingereicht hat!

Das Jobcenter geht jetzt davon aus das er weiterhin "Arbeitsunwillig" ist da er "ohne rechtmäßigen Grund" seine Stelle gekündigt hat.

Jedoch kann er belegen durch entsandten Bewerbungen und aktiver Jobsuche eben nicht "Arbeitsunwillig" zu sein aber das Amt geht da drauf nicht wirklich ein und meint nur das er ein Beschwerdebrief schreiben soll... ob ihm das weiter helfen wird wage ich jedoch zu bezweifeln.

0
Agamemnon712  23.09.2020, 10:46
@Ibrahim4789
Er hat eine Sperre schon bekommen

Im Bereich Arbeitslosengeld 2 gibt es keine "Sperre". Es gibt nur Leistungskürzungen oder ggf. abgelehnte Anträge.

das Amt meinte um erneut angemeldet zu werden müsse er mindestens 1 monat gearbeitet haben

Beim Amt kann man sich nicht an- oder abmelden. Entweder man bekommt auf Antrag Leistungen oder eben nicht. Von dieser Monatsfrist habe ich noch nie gehört.

Er wollte dann aufgrund Krankheit in Krankenstand gehen was der Chef ihm verweigerte

Das kann und darf der Chef nicht verweigern. Diese Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Der Kumpel sollte sich rechtliche Beratung vor Ort holen. Ggf. von einem Fachanwalt für Sozialrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Oder geht es gar nicht um Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter? Die ganze Story hört sich ein kleines bißchen nach Arbeitslosengeld - Bezug von der Agebtur für Arbeit an. Da gibt es Sperren und da kann ich mir auch die Monatsfrist vorstellen.

0

Die Sanktionen beim ALG II kann man nachlesen in Sanktionen.

Für § 32 Meldeversäumnisse gibt es 10 Prozent weniger § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Für drei Monate. Bei Singles sind das rund 43 Euro weniger pro Monat.

Laut Bundessozialgericht soll das ALG II aber nicht um mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden bei Sanktionen, bei Singles also um nicht mehr als 129,-.

Aber eine Sozialleistung kann ganz eingestellt werden, wenn es an der Mitwirkung des Leistungsberechtigten fehlt. Einfach mal da nachlesen. Es kann auch wieder volles Geld geben nach einer § 67 Nachholung der Mitwirkung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Das kann so nicht stimmen den das was er erzält was man ihm erzählt hat ist schwach sin und ein amt wartet keine 9 Monate bis es reagiert wen man nicht zum Termin erscheint gibt es oft schon ab dem 1 mal 30 % weniger!

2 Da er selber gekündigte hat hat er eine 3 monatige Sperrzeit!

Und selbst danach hat das Amt das recht einem Alg 2 zu verweigern wen man es neu beantragt wen man sich als extrem arbeitsunwillig zeigt!

Also hat er dem amt gezeigt das er sich nicht an die regeln hält und dan darf und muss das amt alg2 verweigern!

verreisterNutzer  23.09.2020, 04:28
2 Da er selber gekündigte hat hat er eine 3 monatige Sperrzeit!

Eine "Sperrzeit" gibt es nur beim Bezug von ALG I , und dort liefe sie nicht für bis zu 3 Monaten , sondern bei schweren Vergehen jeweils nur für die Dauer bis max. 12 Wochen.

ALG I hat mit ALG II oder Grundsicherung in direkter Weise nichts zu tun .

ALG I ist eine reine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung , und Grundsicherung ist eine rein staatlich finanzierte Leistung .

0
Richi008  23.09.2020, 05:17
@herakles3000

Eine Sperrfrist gibts beim Alg2 nicht so wie bei alg1. Bei Alg2 erfolgen nur Sanktionen inform von Kürzungen des Regelsatzes.

0

So einfach darf es sich das Jobcenter es hinsichtlich 100% Vollsanktion nicht mehr machen . Dazu gab es im November vergangenen Jahres erst ein Urteil vom Bundessozialgericht mit allgemeiner Untersagung von sich überschneidenden Einzel- / oder Mehrfachsanktionen über 30 % insgesamt hinaus .

Den Begriff " Arbeitsunwilligkeit " gibt es im SGB II nicht . Wohl aber den Ansatz der "fehlenden Mitwirkung" .

Letzteres könnte das Jobcenter durchaus tatsächlich anwenden in vorläufiger Leistungssaussetzung zu 100% z.B. dann , wenn jemand innerhalb der letzten 12 Monate bereits mehrere Vorsprachetermine unentschuldigt versäumte .

Dann kann das Jobcenter durchaus wegen "fehlender Mitwirkung" die laufenden Bezüge zumindest so lange aussetzen , bis die Person der Meldepflicht / Aufforderung zur persönlichen Vorsprache doch nachkommt . Ab dann muß das JC allerdings wieder zahlen .

Sprich, er erst wieder einen Anspruch auf eine Geldleistung bekommt wenn er eine Arbeit gefunden hat, und mindestens 1 Monat gearbeitet hat.

Das ist Unsinn und unzulässig in der Argumentation durch das JC , wie ich gerade eben erklärte .

Wurde Dein Kumpel bereits mehrfach erfolglos zur persönlichen Vorsprache beim JC aufgefordert , ist die Mitwirkungspflicht mit dem nächsten , tatsächlichen Erscheinen zur Vorsprache wieder erfüllt .

Ebenso sähe es in der Aufforderung zum Nachweis von Eigenbemühungen ( Bewerbungen ) aus .

Die reine Eigenkündigung eines Arbeitsverhältnisses darf an sich nicht mit dem Begriff "Mitwirkungspflicht" verknüpft werden , sondern für sich selbst nur jeweils mit bis zu 30% Leistungsminderung für die Dauer von bis zu max. 3 Monaten sanktioniert werden .

Der wird dir nicht alles erzählt haben.

Der wird immer wieder weitere Gründe liefern, warum sie sanktionieren können.

Geh zum Anwalt.