FSJ und Ausziehen?

3 Antworten

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Auf das nicht mehr bei der Mutter wohnen und Mutter beim Freund usw. gehe ich einmal nicht ein und das solltest Du am besten auch das Jobcenter nicht wissen lassen, sonst bekommt nicht nur Deine Mutter sehr große Probleme, ich sage nur zu Unrecht bezogene Leistungen und Betrug.

Unter 25 musst Du dem Jobcenter entweder einen wichtigen Grund für einen Auszug nennen und am besten auch belegen oder zumindest glaubhaft machen können, solltest Du nach dem Auszug auf finanzielle Hilfe angewiesen sein, oder eben nachweisen können, dass Du dann deinen Bedarf aus eigenem Einkommen hast decken können.

Von der Größe her wäre die Wohnung für die Mutter alleine angemessen, aber darauf kommt es im Regelfall nicht an, sondern nur auf die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Wenn Du also 426 € FSJ - Taschengeld bekommst, dann wären wohnhaft bei der Mutter min. 200 € Freibetrag zu berücksichtigen, es blieben dann also max. um die 226 € anrechenbares Taschengeld und dazu käme dann das derzeitige Kindergeld von 219 €.

Würdest also angenommen auf um die max. 445 € anrechenbares Einkommen kommen, aber das nur einmal so nebenbei.

Nach dem Auszug steht Dir min. das Kindergeld von 219 € zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst, dann würdest Du also auf min. um die 645 € kommen.

Ab 18 würde Dein Bedarf dann nach dem Auszug derzeit bei min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen, wenn Du mit Deinem Freund keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdest, was ab einem Zusammenleben von min. 1 Jahr der Fall sein könnte.

Dann würde der Regelbedarf nämlich derzeit nur bei jeweils 401 € liegen, aber auf jeden Fall könntest Du dann mit deinen min. 645 € deinen Bedarf selber decken, selbst wenn Du an seine Mutter einen Mietanteil und ggf. Kostgeld zahlen würdest, denn es blieben für den Anteil Miete ja um die 200 € übrig.

Deshalb dürfte es auch keine Probleme geben, würdest Du dann ohne Zusicherung vom Jobcenter ausziehen, müsstest das am Ende ggf. nur nachweisen können, dass Du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen bestreiten konntest.

isomatte  15.05.2021, 07:43

Danke Dir für Deinen Stern !

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Ich habe das Gefühl das du von einer Abhängigkeit in die nächste stürzt. Willst du nicht erstmal alleine leben um zu sehen wo dein leben dich hinführt? Du bist noch so jung. Eine kleine Wohnung reicht doch erst mal und wie du deine Situation beschreibst kannst du auch auf Hilfe hoffen. Erkundige dich mal beim Jugendamt oder beim wohnungsamt. Bleib selbstständig.

sally0811 
Fragesteller
 13.05.2021, 12:51

Doch, das wäre mir natürlich auch lieber. Hab aber verstanden, dass ein Auszug Unter 25 sehr selten bewilligt wird, solange ich ihn nicht selber finanzieren kann. Ich werd mich aufjedenfall mal bei den örtlichen Anlaufstellen melden, falls das nicht machbar wäre, kann ich das mit meinem Freund ja immernocj ansprechen. Danke für deine Antwort, bleib Gesund!

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Der Freibetrag beim "Taschengeld" liegt nach meiner Kenntnis mittlerweise > 200 €, und die Anrechnung des Taschengeldes erfolgt auf Dein ALG 2 und nicht auf das Deiner Mutter.

Ich wohne schon seit über einem Jahr jetzt quasi bei meinem Freund, also hab seit dem nicht mehr Zuhause übernachtet.

Dann hoffe ich jetzt für Dich, daß Du auch nicht mehr zu Hause gemeldet bist und daß das Jobcenter von Deinem 'Auszug' weiß?

Falls Nein, steckt Ihr in ernsten Schwierigkeiten.

Du solltest bei dieser etwas verkorkst klingenden Lebenssituation eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen und/oder Dich an das Jugendamt wenden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

sally0811 
Fragesteller
 13.05.2021, 12:55

Danke für die Antwort.

Tatsächlich weiß meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter von der Situation. Sie hatte da aber garnichts groß zu gesagt und eigene Wohnung wurde auch in den letzten Gesprächen nie drüber gesprochen.

Ich werde mich aufjedenfall mit dem JA und der örtlichen Beratungsstelle in Verbindung setzen und gucken, was rauskommt und was die meinen. Rein rechtlich wäre das vorübergehende Wohnen bei der Mutter meines Freundes aber möglich, oder nicht? Sollte eine eigene Wohnung nicht bewilligt werden?

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Agamemnon712  14.05.2021, 06:44
@sally0811
das vorübergehende Wohnen

Bei nach Deinen Worten "seit über einem Jahr " kann man wohl kaum von "vorübergehend" sprechen.

Du darfst dort wohnen, wenn Deine Erziehungsberechtigten es erlauben und wenn Du dort offiziell gemeldet bist. Fragt sich dann nur, von welchem Geld Du bei Deinem Freund gelebt hast.

Sollte eine eigene Wohnung nicht bewilligt werden?

Unter 25 Jahren Lebensalter nicht unbedingt. Es kommt auf besondere Umstände an, und ob diese hier vorliegen, vermag ich so nicht zu beurteilen. Vielleicht hast Du Glück.

Hab das mit dem ALG noch nicht wirklich verstanden.. Ich dachte sie bekommt mehr auf ihrem angerechnet weil ich in ihrer BG bin?

Dein Einkommen wird auch nur auf Dein ALG 2 angerechnet. Das Problem ist, daß es in Eurem Fall durch Deinem Auszug zu Deinem Freund keine BG mit der Mutter mehr gibt. Falls diese BG mit der Mutter offiziell noch existiert, sehe ich ein großes rechtliches Problem.

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sally0811 
Fragesteller
 13.05.2021, 12:59

Hab das mit dem ALG noch nicht wirklich verstanden.. Ich dachte sie bekommt mehr auf ihrem angerechnet weil ich in ihrer BG bin? Ich selber bekomme Zurzeit vom Amt als FreibetrG 130€ BAB für eine berufliche Bildungsmaßnahme, davon werden 130€ angerechnet, also mir abgezogen damit sie nicht weniger Leistungen bekommt, wären sonst 260€.

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