Hartz4 - Ist ein zweites Konto verboten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst so viele Konten eröffnen wie du möchtest. Angeben beim Jobcenter musst du nur jene Konten, "die für die Leistung erheblich sind", schreibt das SGB I in § 60 Angabe von Tatsachen Absatz 1:

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.

Und wenn der Träger deiner Sozialleistung (hier: das Jobcenter; das gilt aber auch für alle anderen Träger wie Krankenkasse, Arbeitsamt und Rentenversicherung) deinen Angaben nicht so glaubt, sind eben zusätzlich noch "Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen" - hier also (laut Bundessozialgericht) auf Verlangen auch Kontoauszüge. Dies meines Erachtens aber nur deshalb und daher nur soweit, wie diese die für die Leistung erheblich sind".

Wenn man nun ein Konto bei einer Schweizer Bank eröffnet, weil man nur damit auf einer Schweizer Website Geld einzahlen und damit dort Mitglied werden kann, dann wäre diese "Tatsache" - einschließlich der Umsätze dort - laut Absatz 1 oben nicht erheblich für deine Leistungen vom Jobcenter, also für die Höhe deines ALG II.

Demnach müsstest du weder das Konto noch deine Umsätze dort dem Jobcenter angeben. Ein dringender Verdacht, wonach du dort Einkünfte erhältst - etwa von einer Glücksspiel-Website -, müsste aber womöglich durch Kontoauszüge entkräftet werden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
MartinR1212 
Fragesteller
 07.12.2021, 19:29

Super! Danke für diese allumfassende Antwort! Damit ist mein Anliegen geklärt.

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Es ist erlaubt, solange alle Buchungen nachvollziehbar sind und bei Anforderung Kontobewegungen von beiden Konten vorgelegt werden :)

Nur bei Pfändungen sehe es anders aus, da kann ein zweites Konto verweigert werden aus Gefahr dass da Beträge umschifft werden. Aber das erst einmal nichts mit dem ALG2 Bezug zu tun

MartinR1212 
Fragesteller
 07.12.2021, 16:41

Okay, gut. Ich könnte denen auf Nachfrage auch alles vorlegen, habe nichts zu verbergen, weil es mir wirklich nicht darum geht, irgendwelche Einnahmen zu vertuschen.

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Ich kann nicht verstehen, daß man solch eine Frage überhaupt stellt.

Es ist doch Deine Sache, was Du machst. Du mußt das Zweitkonto nur dem Jobcenter melden.

Man kann sich höchstens fragen, wie Du es Dir leisten kannst, jeden Monat 70 € dafür zu zahlen. Ist ja bei ALG 2 nicht gerade wenig.

Ja das kannst du machen, aber du musst das konto angeben. Aber warum brauchst du dafür ein 2. konto? Das kostet dich doch nochmals Kontogebühren. Und die Rate kannst du doch auch über dein anderes Konto bezahlen.

MartinR1212 
Fragesteller
 07.12.2021, 16:40

Okay, das wusste nicht. Ich wurde nämlich an keiner Stelle danach gefragt, ob ich weitere Konten besitze.

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Lincha1  07.12.2021, 16:43
@MartinR1212

Das wird glaube ich im Antrag gefragt. Das kannst du aber auch nachtragen lassen.

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kreuzkampus  07.12.2021, 16:46
@MartinR1212

Danach muss Dich im Jobcenter auch niemand fragen. Du hast unterschrieben, dass Du alle Veänderungen in Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen mitteilst. Und im Zweifel gilt ein zweites Konto als Veränderung.

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MartinR1212 
Fragesteller
 07.12.2021, 16:47
@kreuzkampus

Nö, da gibts keine Veränderung. ALG2 bekomme ich ab Oktober und ich wurde nur danach gefragt, auf welches Konto das Geld gehen soll, mehr wurde ich über Konten nicht gefragt. Diese beiden Konten habe ich schon seit vielen Jahren.

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Lincha1  07.12.2021, 16:48
@MartinR1212

Ja, das mag sein, aber du musst an andere Stelle alle deine Kontos angeben.

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kreuzkampus  08.12.2021, 13:27
@MartinR1212

Verlass Dich drauf, dass dasJobcenter Dic h am Allerwertesten kriegt, wenn man feststellt, dass Du noch ein Konto hast, das Du nicht angegeben hast. Du vergisst bei Deiner Antwort gerade eben das Kleingedruckte, was Du auch unterschrieben hast. Mach, was Du willst. Ich habe mal im Jobcenter gearbeitet und weiß, was ich schreibe. Erledigt. Bitte keine Antwort mehr.

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Verboten ist ein zweites Konto nicht.......wenn Du das dem Jobcenter mitteilst.