Bezahlt Jobcenter auch die jahresabrechnung?
6 Antworten
sofern es sich nicht um die Jahresabrechnung für euren Strom handelt , übernimmt das Jobcenter den Betrag.
ausnahme , solltet ihr mit Strom heizen dann wird das übernommen.
Wenn es um eine BK - Nachzahlung geht, die dir im Leistungsbezug für deine Wohnung zugeht, oder im Monat der ALG - 2 Antragstellung, dann muss diese vom Jobcenter im Regelfall auf schriftlichen formlosen Antrag auch übernommen werden.
Wenn Du die Wohnnebenkosten meinst - exklusive Haushaltsstrom sollten diese übernommen werden.
I.d.R. werden auch Nachforderungen im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung übernommen.
Meist nicht, denn sie haben keinen Vertrag mit dem Vermieter.
Wenn, dann dem Eigentümer oder dem Mieter, aber nur auf Antrag, und rückwirkend wie hier aber eben nicht.
Ich meinte es aber nicht rückwirkend das hab ich auch gar nicht geschrieben hast du dich verlesen
Du wiedersprichst dich ja ständig auf deine Antworten kann ich verzichten
Wenn die vorher die Abschläge nicht bezahlt haben, weil es keinen Antrag gibt und weil sie nicht zuständig sind, werden sie nachträglich auch solche Forderung nicht übernehmen, wie denn auch?
Haben die bezahlt, übernehmen die auch eine Nachforderung, wenn noch Bedürftigkeit vorliegt. Danach wird aber nicht gefragt.
Woher weißt du denn ob sie die bezahlt haben oder nicht?
Wozu muss ich das wissen? Ist es doch der FSt. der keine Ahnung hat, schaue nur in die Nachfrage unter der Antwort von wilees.
um Meine Frage richtig zu verstehen… wie kommst denn darauf dass sie die Abschläge nicht bezahlt haben?
Weil ein Jobcenter eine Jahresabrechnung bezahlen soll.
Ja meine Frage war ob das mit zu ALG 2 Unterstützung gehört
Wenn das Job-Center dem Mieter die Kosten und Lasten der Unterkunft bezahlt, gehören die BK-Vorauszahlungen auch dazu.
Diese werden allerdings monatlich bezahlt, nicht über eine Abrechnung.
Gibt es später ein Guthaben, kassieren die dann ja auch das Guthaben, gibt es eine Nachforderung, wuppen die die auch, wenn es noch die üppige Versorgung von denen gibt.
Um eine BK - Nachzahlung vom Jobcenter zu bekommen, muss man vorher nicht im Leistungsbezug gewesen sein.
Die Abrechnung muss einem nur im Leistungsbezug zugehen bzw.im Monat in dem ein ALG - 2 Antrag gestellt wurde.
Denn im Regelfall greift dieser Antrag dann auf den 1.des Antragsmonats zurück.
Bekannt, nur, hier geht es laut Frage nicht um eine Nachforderung.
Wenn es dir bekannt ist, warum schreibst Du es dann in deiner Antwort und Kommentaren nicht ?
Was verstehst Du denn sonst unter einer Jahresabrechnung, wenn es nicht um eine Nachforderung geht ?
und wenn man es nicht alleine bezahlen kann?