Werden die Amtsärzte vom Jobcenter wirklich für Positivgutachten bezahlt?
Ich hab mal gelesen, dass einer wirklich auch laut Arzt was mit dem Rücken hatte und der Amtsarzt vom Jobcenter sagte dann das er arbeiten kann.
6 Antworten
Die Amtsärzte hängen vom Jobcenter ab und deswegen arbeiten sie auch für das Jobcenter und das Jobcenter kann mit Erwerbsgeminderten Leuten nichts anfangen (keine Maßnahmen aufzwingen, keine EGV abschließen, keine Arbeit anbieten, ...)
Der Amtsarzt attestiert dem Jobcenter was du Beruflich machen kannst und was du besser sein lassen solltest.
Ach je, diese Vorurteile gegen Ämtsärzte!
Amtsärzte urteilen meist nach "Aktenlage" und gel. nach Untersuchung d. Pat. Sie sind nicht an "Weisungen" der Kassen gebunden sondern nach ihrem Wissen und Gewissen, sind also "relativ" objektiv.
Wenn natürlich jemand weint und wehklagt ohne objektiven Befund, sind Amtsärzte auch eher mal geneigt, ein "nvl" zu attestieren, auf deutsch: non vult laborare: will nicht arbeiten.
Man dard en Amtsärzten schon mit Vertrauen entgegenkommen, ansonsten bleibt ja noch der Widerspruch.
Das ist eher unwahrscheinlich aber es gibt Amtsärzte die Gefälligkeitsgeschäften einfach ersten fürs amt.
Es gibt aber auch den fall das der Amtsarzt nicht fähig ist jemand mit einer Erkrankung richtig einzustufen zb wen jemand der bloß eine chronische bronchities hat einfach nur als einpacken oder in eine Teppich Fabrik geschickt werden soll weil er angeblich füt alles andere nich geeignet wäre..
_Aber zum glück ist nicht jeder Amtsarzt so einer.
Es gibt fälle wo ein Amtsarzt 1 zu 1 das sagt was das amt schon immer hören wollte dan ist das aber eher seltsam wen keiner der eigene Ärzte sowas behauptet.
Wer vom Jobcenter beauftragt wird, möchte natürlich nach Möglichkeit genau das schreiben, was das Jobcenter hören möchte, damit er einen weiteren Auftrag vom Jobcenter bekommt.
Das Jobcenter ist nur einer von vielen staatlichen Auftraggebern. Und bei diesen Aufträgen kann ein Arzt, im Gegensatz zu sonst, ganz gut abrechnen.
Die Ämtsärzte vom Jobcenter sind meines Wissens nach öffentlich bestellt und vereidigt. Das schließt vorsätzlich fehlerhafte Gutachten für mich aus, soll aber nicht heißen, daß es sie nicht gibt.
Zudem bezweifle ich, daß Ämtsärzte die Gebühren für die Gutachten in die eigene Tasche stecken dürfen. Dadurch würde sich die Gefahr der mangelnden Objektivität sicherlich erhöhen.
Wie auch immer - Deine Argumentation, das zu schreiben, was der Auftraggeber hören will, mag in Ausnahmefällen zutreffen, greift aber sicherlich nicht allgemein.
Ich glaube nicht, daß es an weiteren Aufrägen vom Jobcenter scheitert ... :))
Die Argumentation halte ich für unsinnig.