Kann das Jobcenter mich zwingen, meinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden?

11 Antworten

Sie koennen dich nicht zwingen dazu, allerdings bist du verpflichtet mitzuarbeiten und wenndu dich weigerst, dann kann es sein, das sie dir die Leistungen fuer eine gewisse Zeit sperren.

Ausserdem koennen sie dich dann auch zum Amtsarzt schicken.

nein aber bestimmte "Sachen" können ggf. nicht entschieden werden bis ein amtärztliches Gutachten vorliegt, das kann evtl. zu Leistungsverzögerungen führen, denn Du mußt ja erst einen Termin bekommen und die Untersuchsergebnisse müßen ja erfasst werden und Deinem Sachbearbeiter zugestellt werden , wenn er die dann vorliegen hat schaut er in seinen Terminplaner und Du bekommst einenTermin zwecks Besprechung ..

Deine bisherigen Untersuchungsergebnisse, Gutachten mußt Du auch nicht zum Amtarzt mitnehmen, der entscheidet dann was Du evtl. hast oder nicht und schreibt rein z.Bsp. wieviele Std. Du noch arbeiten darfst, oder ob Du gar nicht krank bist halt entsprechend was er feststellt

wenn Du damit nicht einverstanden bist mußt Du selber andere Gutachter beauftragen ( zu deinen Lasten) und Gegengutachten erstellen...

Nur wenn du Leistungen vom Amt beziehen willst, oder die auf Grund deiner Gesundheit bzw Krankheit gezahlt werden sollen. Oder du aus Gesundheitsgründen manche Jobs nicht tun kannst. Das geht nicht einfach mal so, indem du sagst: Hey leute, ich hab ..., deswegen kann ich solche Jobs nicht annhemen. Das muss schon fachärtzlich bewiesen sein. Dann musst du es tun.

Also: Wenn vom Amt Entscheidungen auf Grund deiner Gesundheit getroffen werden müssen, muss du die Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben

Können Sie nicht, aber sie werden Dich zum Amtsarzt schicken, da wäre es dann natürlich ggfs. von Vorteil, wenn Du Deinen Arzt gegenüber dem Amtsarzt und nur dem von der Schweigepflicht entbindest, sowas würde ich persönlich aber immer zuerst mit meinem Anwalt besprechen. Das Jobcenter selbst geht das was Du hast und was Dein Arzt weiß einfach nix an, zwar wird der Amtsarzt, denen alles brühwarm mitteilen und ggfs. auch Auszüge aus der Krankenakte zukommen lassen, aber das kann dann vor Gericht ganz böse nach hinten losgehen.

Zwingen kann dich dazu keiner,aber man kann dich einem Amtsarzt vorstellen und um das zu vermeiden solltest du der Aufforderung nachkommen,dass ganze kann ja nur in deinem Interesse sein,was deine Vermittelbarkeit in Arbeit angeht !