Wird mein arzt brief über meine krankheit beim Jobcenter ausreichen?

8 Antworten

Hallo. Nein, dieser Bericht wird dir nicht weiterhelfen, da aus diesem nicht hervorgeht, dass es dir unmöglich ist, das Haus zu verlassen.

Vielleicht erfahren wir zu wenig über dich, aber es ist bei allem Respekt für mich auch auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar, weswegen vier Jahre nach einem körperlich folgenlos überstandenen Unfall nun eine Angststörung auftritt, die es dir unmöglich machen soll, das Haus zu verlassen.

Offenbar kannst du seit vier Jahren ja sonst dein Leben bestreiten (einkaufen gehen etc.). Das wird auch bei dem Jobcenter für Irritation sorgen.

Der Arztbrief ist vom november 2018- irgendwann muss die Bausgtelle vor deinem Haus ja mal fertig sein- und dann spricht aus diesem Attest hervorgehend nichts dagegen, dass du das Haus verläßt.

Ja das reicht sicherlich aus da steht immerhin drin was mit dir ist.

Aber krass wusste gar nicht das es Menschen gibt die echt so Krass Angst davor haben wegen einer Sache die ihnen mal passiert ist. (Keine Beleidigung)

nuray92 
Fragesteller
 12.03.2019, 21:58

Nein ich muss sagen niemals ohne Schutzbrille arbeiten egal ob Schutzbrillen in bestellung sind , gleich ablehnen nicht sein leben zertsören , gleich ablehnen auf Arbeitsschutzgesetz hinweisen .

Taully054  12.03.2019, 21:59
@nuray92

Ich mache ja selber einen Handwerksberuf und ich trage eh durchgehend ne Brille deshalb weiß ich was du meinst.

nuray92 
Fragesteller
 12.03.2019, 22:05
@Taully054

Achso okey dann passt es Du machst es richtig, es war ein tipp von mir bitte nicht falsch verstehen

solange du nicht daran arbeitest, deine erkrankung zu bessern, bez, es zu versuchen, solange wird dir auch keine erwerbsunfhähigkeitsrente hinterhergeworfen. reha geht vor rente, ist ein standard bei der rentenversicherung.

der unfall war 2014. in dieser zeit hätte schon einiges an behandlung/ therapien passieren können und auch die agentur für arbeit hätte schon lange gutachten angefordert, beauftragt.

Moin

Das wird nicht ausreichen, da der Arzt nur wiedergibt, was du ihm gesagt hast, das hat keine Aussagekraft.

Ausserdem scheinst du ja bei dem Arzt gewesen zu sein, also kann es ja klappen.

Mdk Begutachtung können auch bei dir gemacht werden, das muss nicht nach Aktenlage gemacht werden

Aber solange du nicht in der Klinik warst und ordentlich diagnostiziert würdest, seh ich da wenig Chancen