Eltern Hartz IV, Student ohne Bafög - wie komme ich aus?

4 Antworten

Wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, gehörst Du nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst ) bzw. zum Haushalt deiner Eltern, dann ist es dem Jobcenter ganz egal ob und wenn ja was Du dann verdienst.

Dann stünde dir unter 25 auch dein Kindergeld von derzeit 219 € zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Sollest Du weiterhin bei deinen Eltern leben und keinen Anspruch mehr auf Bafög - und auch nicht auf ALG - 2 haben, aber weiterhin studieren und unter 25 sein, dann würde ja weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Dann müsstest Du nur soviel Einkommen erzielen, dass Du mit deinem Kindergeld und dem zusätzlichen Einkommen deinen Bedarf bei deinen Eltern decken kannst.

Derzeit wären das min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch 1/3 von der Warmmiete, abzüglich des Kindergeldes von 219 €.

Ich verstehe nicht ganz, was Du willst.

Deiner Beschreibung zufolge solltest Du zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern gehören und ebenfalls ALG 2 beziehen. Mit Anrechnung des BAföGs.

Wenn kein BAföG mehr gezahlt wird, sollte auch keines mehr angerechnet werden.

Das solltest Du im Jobcenter klären, die kennen Eure Familienangelegenheiten , um genaue Auskunft erteilen zu können.

Wenn Bafög gestrichen wird stehst du erstmal ohne Förderung da . Stipendium use kannst du eigentlich vergessen, da man da top Noten, soziales Engagement und geraden Lebenslauf benötigt . Wohngeld ist ggf möglich . Als Student darfst du höchstens 20 Stunden während der Vorlesungszeit:

20*12*4,28~ 1000 Euro im Monat

In den Semesterferien kannst du dann 2-3 Monate Vollzeit arbeiten und in dem Zeitraum ~ 1750 verdienen . Bei den Einnahmen wäre kein Wohngeld mehr drin da zu hoch . Natürlich ist dies stressig , aber so hättest du ~ 1200 pro Monat .

Alternative: Minijob 9*400 +3*1750 Vollzeit ~ 700 Euro pro Monat . In einer günstigen Stadt mit WG könnte das ja ausreichen, aber mir wäre es zu wenig .


Andre62727  05.12.2021, 22:34

Zudem bekommen deine Eltern ggf noch Kindergeld was sie dir dann überlassen könnten

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Annniiii448384 
Fragesteller
 05.12.2021, 22:37
@Andre62727

Danke erstmal für die Antwort!

Wenn ich in den Semsterferien Vollzeit arbeiten gehen würde, müsste ich das verdiente Geld dann nicht auch meinen Eltern zur Verfügung stellen, weil es ja eine Gemeinschaft ist? Sprich, es gibt mich, meinen Vater und meine Mutter, also die erarbeitete Summe durch drei teilen. Würde das dann nicht so ablaufen?

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sassenach4u  06.12.2021, 07:54
@Annniiii448384

Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, bist du auch kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr. Dann stellst du einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld, das geht dann direkt auf dein Konto, kann auch bei deinen Eltern nicht mehr angerechnet werden. Dann kannst du soviel verdienen, wie du magst.

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