Hartz IV – die neusten Beiträge

Was geht das Jobcenter meine vergangene Beziehung an?

Hallo liebe Community,

Ich bin verwirrt und finde im Internet keine passende Antwort. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen gesammelt zum folgenden Sachverhalt:

Ich lebe mit meinem Expartner zusammen. Dieser ist 2020 zu mir gezogen, im Juli 2021 haben wir uns getrennt. Da unser Verhältnis aber freundlich ist und es nahe zu unmöglich ist in unserer aktuellen Stadt mit ALG II eine Wohnung zu finden, beschlossen wir, dass er so lange bei mir wohnen bleibt, bis er eindeutig was eigenes gefunden hat.

Wir zählen nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft und was das angeht ist alles geklärt. Jedoch wurde mein Expartner schon FÜNF mal gefragt, seit wann wir kein Paar mehr sind (was er auch dementsprechend 5 mal schon beantwortet hat) und nun fragt sein zuständiges Jobcenter auch noch nach, wie lange wir in einer Beziehung waren.

Unsere Beziehung ging ca. 5 Jahre und 1 Jahr davon haben wir zusammen in einer Wohnung gewohnt. Wir fragen uns nur: wieso möchte das Amt das wissen? Wozu dient diese Information? Und da das schon ziemlich persönlich oder gar privat ist: geht die das überhaupt was an? Er soll ihnen den Zeitraum unserer Beziehung mitteilen, sonst droht ihm eine Sanktion von 30€. Hatte hier wer so eine Erfahrung gemacht bzw. Kennt sich mit dem ein wenig aus und kann mir beantworten, wieso das Jobcenter nach so privaten Infos fragt, wo bei nicht Beantwortung mit Kürzungen gedroht wird?

Wir wären für Antworten sehr dankbar, da es sich für uns so anfühlt, als würde man sehr stark in unsere Privatsphäre eindringen und leider scheint Transparenz ein Fremdwort für diese Behörden zu sein...

Hartz IV, Jobcenter

Mietzuschuss, aber im Hauptmietvertrag mit dem Ex?

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und wohne in Berlin :) Und habe eine Frage zu einem (wie ich glaube) etwas speziellen Fall.

Zu den Fakten: Mein Ex-Freund will/muss Hartz4 beantragen, aus verschiedenen Gründen (kann ich bei Bedarf gerne näher ausführen). Wir sind seit ca 3 Jahren getrennt und seitdem beste Freunde, ja, haben wir echt hingekriegt :) Ich bin damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und stehe aber auch jetzt immer noch mit im Hauptmietvertrag, war längere Zeit auch kein Problem.

Nun ist er aber seit einiger Zeit in finanziellen Schwierigkeiten, es geht ihm auch nicht so gut, und er strebt einen längeren Klinikaufenthalt wegen seiner Depression an. Nun verdient er schon länger nichts mit und ich kann die Miete von 1100 nicht mehr dauerhaft mit tragen, aus dem Hauptmietvertrag raus komme ich aber auch nicht.

Nun meine konkrete Frage: Wenn er jetzt diesen Hartz-4-Antrag stellt, sollte er dann angeben, dass er alleine wohnt? Oder wäre es besser, wir bilden quasi wieder eine WG? Oder einfach sagen, wie es ist, dass ich seine Ex bin und ihm weiterhin zumindest etwas zusteuern werde, weil er seine Wohnung nicht verlieren möchte?

Ziel ist, dass er nach dem Klinikaufenthalt wieder als Entwickler arbeitet, da verdient er genug, um die Wohnung selbst zu bezahlen. Aber vielleicht stuft das FA uns dann als sogenannte Bedarfsgemeinschaft ein, was ja aber nicht der Fall ist, weil ich dort offiziell gar nicht mehr wohne und ihm nur aus Freundschaft finanziell unter die Arme greife. 

Hoffe ich habe es nicht zu kompliziert gemacht...

Bin gespannt auf eure Antworten!

LG Geli

Freundschaft, Hartz IV

Jobcenter Einstellung der KDU wegen KH?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Mann und Frau leben in einem Haushalt haben ein Kind.

Die Frau hat eine rechtliche Betreuerin mit Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Frau ist seit dem 15.11.2022 zwangsuntergebracht per Beschluss bis 17.04.2022 die Unterbringung läuft aus.

Seit dem 15.11.2022 hat sie die Betreuung.

.

Mann stellt Antrag auf Wohnungszuweisung.

Die Wohnungszuweisung ist noch nicht entschieden per Beschluss.

Der Frau wurde das Sorgerecht entzogen, wobei der Mann für eine räumliche Trennung sorgen soll von ihr zum Kind, daraufhin ist er ausgezogen und aktuell wieder eingezogen.

Somit wird ja die räumliche Trennung nicht mehr gewährleistet.

Beide wären nun dort gemeldet.

Die Leistungen bezieht die Frau seit 02 2021 vom Jobcenter, wobei auch Hauslasten bewilligt wurden, da das Haus auf Kredit finanziert ist.

Die Leistungen wurden nun eingestellt ab April 2022, dass heißt die Wohnkosten, nach den genannten Paragraphen.

Es wurde der Frau mit den Paragraphen erklärt die unten stehen, auf dem Bescheid steht keine Adresse

Nun hat man ihr eine Ferienwohnung bzw. Pension zugewiesen nach Entlassung, in der Sie bleiben soll von der Betreuerin aus.

Sie hat unsagbare Angst was mit ihr geschieht.

1. Wenn das Jobcenter die Leistungen einstellt nach § 48 SGB X in Verbindung mit § 22 SGB II wenn der Mann wieder eingezogen ist von welcher Entscheidungsgrundlage geht das Jobcenter aus ohne Adresse?

Das es wieder eine Bedarfsgemeinschaft ist?

Und deswegen vorsorglich die Hauslasten bzw. die Kosten der Unterkunft einstellt, bis das Vermögen des Mannes vorliegt?

2. Oder hat das was mit dem stationären Krankenhausaufenthalt zutun nach § 7 SGB II mit den übrigen Paragraphen die genannt wurden?

Ein Leistungsausschluss wäre damit anzusetzen mit der Prognoseentscheidung wie lange sie schon abwesend vom gemeldeten Haushalt ist, noch nicht länger als ein halbes Jahr oder wird dies voraussichtlich entschieden?

3. Welche Rechtsgrundlage hat die Pension?

4. Die Auszüge können ja auch eingereicht werden, von der Betreuerin und der Mann könnte diese nach Aufforderung vom Jobcenter sofort einreichen?

Dies ist mehr wie dringlich, die Frau weiß nicht was mit ihr geschieht.

Mit dringender Bitte um Mithilfe!

Mfg

Jen

https://5677ed7966baf7edbd5900da560dfcaf.safeframe.googlesyndication.com/safeframe/1-0-38/html/container.html

Hartz IV, Jobcenter

Eine Frage zu Hartz4/Heizkosten?

Zur Zeit Beziehe ich Hartz 4. Habe aber wieder einen neuen Job in Aussicht(April). Jedenfalls geht es um die Heizkosten+ Warmwasser für Februar + März. Neben dem normalen Regelsatz und der Miete werden ja auch die Heizkosten übernommen,also man zahlt es ja nicht von diesen 449€. Jedenfalls war es so als ich 2018 im Hartz 4 Bezug war,wurde komplett üernommen vom Amt jeden Monat.Bei mir wird Warmwasser+Heizung monatlich Abgerechnet,also ich lese ab und dann wird vom Vermieter Berechnet und dann zahle ich in Bar an den Vermieter(keine Ahnung ist eben deren Entscheidung).

Ich hatte eine Kopie von der monatlichen Abrechnung an das Amt geschickt und das kam zurück:

" Bezüglich der eingereichten Belege 'Monatsabrechnung Heizkosten' möchten wir Ihnen mitteilen, dass dies so nicht akzeptiert werden kann. Es ist üblich dass monatlich eine Vorrauszahlung wie bei den kalten Betriebskosten gezahlt wird und und am Jahresende bzw. im laufe des Folgejahres hierzu eine Abrechnung erstellt wird,wo die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Verbrauchswerten gegenübergestellt werden. Eine monatliche Prüfung wird nicht Erfolgen aus Zeit- und Kostengründen.Wir möchten Sie bitten, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und den Mietvertrag bezüglich einer Vorauszahlung an Heizkosten zu ergänzen. Dieser ist dann beim Jobcenter einzureichen."

Das kam als Antwort zurück.

ABER... wie ist das wenn ich nur insgesamt ca 3 Monate Hartz 4 Beziehe und bald wieder Arbeiten gehe? Müsste man mir diese Heiz/Wasserkosten nicht gleich Auszahlen? Da es ja nur 3 Monate sind und nicht länger. Wenn ich jetzt längere Zeit im Bezug wäre dann verstehe ich es ja noch.

Können diese Heizkosten auch Rückwirkend ausgezahlt werden? Wenn ich z.b. wieder Arbeiten gehe das ich dann diese 3 Monate Rückwirkend bekomme.

Recht, Heizkosten, Hartz IV, Jobcenter, Warmwasser, Wirtschaft und Finanzen

Zeitung Job angekommen und leider gekündigt?

Hallo meine Lieben

Ich muss gerade meinen Frust heraus lassen.

Ich bekomme seit 2018 Harz4 da ich in Elternzeit war und keine Arbeit hatte weil wir nicht wussten wie es weiter geht mit mir und meinem Kind.

Im Oktober hatte ich Zeitung Job angenommen und habe 200 Euro dazu verdient aber weil es nachts war und meine Mama auf die Kleine nicht mehr aufpassen konnte, musste ich im Dezember leider aufhören.

Ich warte seit Januar auf meine Kündigung und es kam nichts, was ich beim Arbeitsamt einreichen konnte. Die Kündigung hätte mehrmals meinem Vater mitgegeben werden können, aber es kam nie was.

Gerade habe ich angerufen wo die Kündigung bleibt. Die Dame am Telefon meinte, dass sie keine Kündigung von mir bekommen hätte und sie für mich jetzt eine fertig macht. Ich habe gesagt, dass ich sie abholen werde da ich direkt das beim Amt einreichen muss und sie meinte zu mir, dass es mit der Post kommen muss.

Ich habe Ihr ausdrücklich gesagt, dass mir seit 3 Monaten über 200 Euro zum Leben fehlen und ich es langsam geklärt haben muss. Sie meinte, es darf keiner rein wegen Corona.

Was für ein Schwachsinn, sie weiß, dass ich ein Kind zu versorgen habe aber das interessiert da niemanden. Ich bin grad laut geworden weil ich sonst nicht weiter kam, ich lebe schon im Minimum Bereich und dann sowas.

Ich habe mit dem Jobcenter gesprochen, dass ich kündigen musste wegen der Kleinen. Die brauchen die Kündigung um den neuen Hartz4 Bescheid zu machen und dass ich eine Erklärung abgegeben muss, wieso ich da nicht mehr arbeiten konnte.

Mein Vater hat mich so zur Sau gemacht wie ich mich verhalten habe und hätte nicht laut werden dürfen, er rafft nicht dass ich Geld zum Leben brauche und es mir fehlt. Ihm war es peinlich dass ich mit ihr so geredet habe dass ich keinen Tag mehr länger warte auf die Kündigung.

Kündigung, Job, Hartz IV, Zeitung

Ablauf einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeits(un)fähigkeit durch das Jobcenter?

Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage durch von psychischen Krankheiten Betroffene, Jobcenter-Erfahrene Menschen.

Ich bin derzeit wg "Kündigung aufgrund von Eigenbedarf" wohnungslos und wegen psych. Verfassung arbeitslos. Habe das Bundesland gewechselt, da ich es für meine Gesundheit sinnvoll hielt, den Ort zu verlassen, der mich retraumatisiert und mit Erinnerungen überlebter Gewalt triggert. Ich weiß dass einem überall etwas passieren kann, aber ich hoffte, dass die Angst das Haus zu verlassen mit Änderung des Aufenthaltsorts sich bessert. Wahrscheinlich trägt auch Corona und meine seit über 3 Jahren stattfindende soziale Isolation mit bei.

Ich kann momentan bei meinem einzigen sozialen Kontakt unterkommen; bin sonst sozial und familiär isoliert/alleine. Möchte damit ausdrücken, dass ich mich in einer Extremsituation befinde mit Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, psychischer Krankheit, regelmäßigen sui**dalen Gedanken und selbstverletzendem Verhalten.
Hab einen Antrag auf Hartz4 gestellt, um finanziell gesichert zu sein und eine Wohnung finden zu können. Meine aktuelle Unterkunft ist vorübergehend bis max. Ende April. Mir wurde nach Telefonat mit einem Sachbearbeiter gesagt, man würde mir einen Gesundheitsfragebogen senden. Darauf soll eine ärztliche Untersuchung zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich meiner Arbeitsfähigkeit erstellt werden.

Ich habe große Angst davor und recherchiere seit Stunden, was da auf mich zukommen könnte bei d. Untersuchung. Angst vor rassistischer Benachteiligung,nicht ernst genommen werden, Unterstellung von Faulheit etc. Daher wäre ich sehr dankbar über Antworten.

Wie ist der Ablauf? Welche Fragen werden gestellt? Werden psychische Krankheiten ernstgenommen? Leider wird selbst unter Fachärzt:innen noch viel Ableismus reproduziert, und so könnte mein guter Wille mich selbst vorzubereiten mir im schlimmsten Fall noch negativ ausgelegt werden. Ich habe alle Symptome einer schweren depressiven Episode, aber wenn ich persönlich wo aufkreuzen muss und weiß dass meine existenzielle Sicherheit davon abhängt, setze ich all meine Kraft in die Termineinhaltung. Habe lange im Funktionsmodus gelebt, dafür gar nichts mehr gefühlt, weil dies nötig war um zu funktionieren. Dieser Modus wurde mit Therapie unterbrochen und seitdem bin ich das Gegenteil, weitestgehend bettlägrig, Angst das Haus zu verl.
Wünschte ich könnte einfach etwas weniger Panik haben, ich gehe jetzt schon vom schlimmsten aus. Hoffe mir kann da wer helfen. Vielen Dank!

Psychologie, Hartz IV, Jobcenter, psychische Erkrankung, ärztliches Gutachten, Wohnungslosigkeit

Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

Hallo zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, habe eine Vollzeit-Beschäftigung und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern beziehen momentan Hatz IV.

Heute haben sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem Folgendes aufgefordert wird:

  • All meine Lohnzetteln von Oktober 2021 bis Februar 2022
  • Ausgefüllte Einkommenbescheinigung von meinem Arbeitsgeber

Bevor ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich mich im Internet erkundigt und es stand folgendes im Internet:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
  • dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html#:~:text=die%20Eltern%20bzw.,des%20Elternteils%20geh%C3%B6rt%20zur%20Bedarfsgemeinschaft.

Dann dachte ich, dass es nichts angerechnet wird, wenn ich arbeiten gehe. Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte, dass es ja auch stimmt und dass es nichts angerechnet wird. Seitdem kam auch nichts vom Jobcenter und ich habe ab Oktober auch keine Leistungen mehr bezogen.

Ich habe vorhin beim Jobcenter angerufen und es wurde mir gesagt, dass in dem obengenannten Gesetz mit "Kinder" Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, gemeint ist und dass ich jedoch verpflichtet bin, alle Lohnzetteln vorzulegen und dass mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

Was soll ich tun? Bitte um Hilfe.

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium

Als ALG2 Aufstocker zu meinem Sohn in eine andere Stadt umziehen möglich?

Hallo liebe Community,

ich hätte eine Frage, weiß aber nicht so recht wie ich es euch stellen sollen ... ich hoffe ihr könnt mir helfen und freue mich riesig auf jede Informationen. Die Sache ist die:

ich beziehe momentan ALG2, bin jedoch selbstständig. In meinem hohen Alter würde ich gerne zu meinem Sohn nach Berlin umziehen wollen. Er hingegen hat einen festen Job und würde mich auch aufnehmen. Er hat dafür extra eine neue Wohnung für uns gefunden und wir würden dann den Umzug zeitnah anstreben wollen. Nun das Eigentliche, was ich nicht weiß wie ich es angehen soll:

Ich habe mich im Internet schlau gemacht bzw. ich habe mein zuständigen Jobcenter gefragt und sie meinen ich kann überall hinziehen wo ich will. Ich muss nur mein jetzigen JC abmelden und bei einem neuen JC (in dem Fall in Berlin) neuanmelden. Im Internet aber stand was ich benötige einen Grund zum Umzug und das muss auch irgendwie vom JC genehmigt werden. All das scheint sehr kompliziert zu sein. Wisst ihr wie ich das angehen soll bzw. wart ihr schonmal in dieser Situation und kann mir kurz erklären, wie das richtige Prozedere so abläuft?

Falls ihr mir nicht weiterhelfen könnt, werde ich nochmal mit dem JC beide Städten in Verbindung setzen und danach fragen, aber bis jetzt hat jeder JC was anderes gesagt und bin dadurch bisschen verwirrt und da das hier mein erster Umzug ist, will ich es ganz genau geplant haben, weil ich will letztendlich nicht einfach ohne Geld da stehen in der heutigen Zeit ... :(

Ich hoffe ihr könnt mir bissel Auskunft geben.

VG

Berlin, Umzug, ALG II, Hartz IV, umziehen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV