Bedeutung vom Brief (Jobcenter)?
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft da meine Eltern Arbeitslosengeld 2 beziehen. Ich habe einen Brief vom Jobcenter bekommen, dass ich in 4 Jahren 25 Jahre alt bin und somit nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern gehöre. Wenn ich weiterhin hilfsbedürftig bin, ist es erforderlich, dass ich einen eigenen Antrag frühzeitig vor Vollendung des 25 Lebensjahres stellen soll um Unterbrechungen im Leistungsbezug zu vermeiden.
Ich weiß nicht, ob ich zu diesem Zeitpunkt hilfsbedürftig sein werde. Muss ich diesen Antrag trotzdem jetzt stellen oder kann ich ihn auch in einigen Jahren stellen vor meinem 25 Lebensjahr?