Ist dass eine Begründung?
Kann ein hartz 4 empfänger der ein Gläubiger muslim ist eine Stelle ablehnen weil er da zb alkohol verkaufen muss (Supermarkt,Club,Kellner,imbiss,....)und seine relligion ihn dass verbietet? Ist dass ein akzeptierter Grund für das Amt?
4 Antworten
Er kann es auf jeden Fall TUN!
Möglicherweise bekommt er dann einen Teil von HartzIV gestrichen - und möglicherweise hätte seine Klage dagegen keinen Bestand, weil das Arbeitsgericht diese ARbeit als auch für einen Moslem für zumutbar hielte.
ICH würde es als Arbeitsrichter auf jeden Fall so sehen, ABER: Dt. Arbeitsgerichte sind arbeitnehmerfreundlich - somit kann er das Risiko eingehen!
Natürlich kann er die Stelle aus Glaubensgründen ablehnen.
Ob er damit jedoch ggf. vor den Sozialgerichten durchkäme, was letzlich das Entscheidende wäre, vermag ich nicht zu beurteilen, und ich kenne auch keine Präzedenzfälle.
Warum sollte ein Muslim keinen Alkohol VERKAUFEN dürfen? Er soll den dort sowieso nicht SELBST trinken.
Sonst dürftest du ja z. B. auch nicht LKW-Fahrer sein. Da kannst du dir ja auch nicht aussuchen, was du transportierst.
Einen Grund, überhaupt nicht arbeiten zu WOLLEN, findest du natürlich immer.
Was ist das denn für eine Begründung? Der angesprochene Muslim muss ja keine Kostproben leisten.