intressiert mich?


17.03.2022, 18:00

Heißt natürlich interessiert mich mal?

4 Antworten

Warum sollte das denn nicht möglich sein ?

Solange die Eltern auch für sie Leistungen bekommen und alle Einkommen dem Jobcenter gemeldet und nachgewiesen worden sind, kann man natürlich auch online Waren bestellen und über das Konto bezahlen.

Das interessiert das Jobcenter auch nicht, ob man online etwas kauft, oder seine Einkäufe im Laden mit der Karte zahlt.

Online einkaufen kann grundsätzlich jeder. Das hat nichts mit dem gesellschaftlichen bzw. mit dem sozialen Status zu tun.

Wenn sie das Geld hat, um die bestellte Ware auch zu bezahlen, spricht nichts dagegen.

Nee, das geht nicht, von welchem Geld denn???

User473u3 
Fragesteller
 17.03.2022, 18:01

Keine Ahnung anscheinend hat sie das Geld

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frodcat  30.04.2022, 19:26

Vom Hartz4?.ein 50-Euro-Schein vom Jobcenter sieht nämlich ganz genauso aus wie ein 50er der aus Arbeitseinkommen oder zu Weihnachten von Oma kommt'-und darf auch fürs gleiche benutzt werden:zum Einkaufen!oder steht da neuestens" 50euro-hartz4-Geld"drauf?

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