Aus Bedarfsgemeinschaft ausziehen?
Hallo
Ich und meine Freundin haben uns gestritten und möchten getrennt Leben. Ich bin arbeitslos und brauche Harz 4 und möchte ausziehen. Sie geht arbeiten und deshalb sind wir eine Bedarfsgemeinschaft. Wie muss ich vorgehen für eine eigene Wohnung?
2 Antworten
Geh einfach mal zum Jobcenter und frag dort nach. Da wird Dir das erklärt. Du bekommst Hartz IV nur ab dem Monat, in dem Du es beantragst.
Am besten wäre es natürlich, wenn Du arbeiten gehen könntest, dann kannst Du tun und lassen, was Du willst.
Erst einmal dem Jobcenter schriftlich mitteilen das ihr euch getrennt habt und keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mehr mit der Ex - besteht.
Dann dem Jobcenter mitteilen das du ausziehen musst und deshalb um Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum bittest.