Umziehen zum Onkel und Harz v?

4 Antworten

Zunächst solltest Du dann vorab erst einmal mit Deinem Onkel abklären , wie es bei Deinem möglichen Zuzug in sein Haus mit Deinen Beiträgen zu den ( höheren ) Nebenkosten Durch Deine Mitbewohnung geregelt wird , bzw. ob Ihr dann ggf. einen schriftlichen Mietvertrag formuliert , und dieses Mietangebot dann dem Jobcenter erst mal zur Bewilligungsprüfung vorlegt .

Das JC könnte Deinen Onkel dann allerdings auffordern , die vereinbarten Kostenanteile für Kaltmiete und insbesondere der Nebenkosten anhand tatsächlicher ( Ab- ) Rechnungen für seine jährlichen Betriebs- / Neben- / und Versicherungskosten nebst Steuern für das gesamte Gebäude nachzuweisen.

Bewilligt das Jobcenter dann letztlich den Umzug und akzeptiert auch den Mietvertrag , kannst Du einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes auf Dein eigenes Konto stellen bei der Kindergeldstelle. ( wirst Du vermutlich auch auf Weisung des JC müssen )

Bei Deinen Eltern fällst Du dann aus der Bedarfsgemeinschaft und würdest künftig Deine eigene BG bilden . Für Deine Eltern würde das Jobcenter nach entsprechender Änderungsmitteilung dann eine Neuberechnung ihrer Leistungen + KDU vornehmen.

Das "abgezweigte" Kindergeld würde dann künftig Dir leistungsmindernd angerechnet werden. Das mit dem 450 Euro - Minijob hast Du schon richtig erkannt : jeder Euro Zuverdienst oberhalb des Freibetrages von 100 Euro würde dir ebenfalls zu 80% leistungsmindernd angerechnet werden von Deinem ALG II .

Wenn Du mit Genehmigung des JC bei Deinem Onkel einziehen darfst , müßt ihr strikt auf voneinander unabhängige Haushaltsführung achten , und dieses auch entsprechend so beim Jobcenter angeben.

Da Deine Eltern wegen eigenem Bezug von ALG II ja vermutlich nicht fähig sind , Dir Barunterhalt zu zahlen , kann Dein Onkel hierzu nicht ersatzweise herangezogen werden .

Und du denkst das du beim Onkel dann kostenlos wohnen kannst ?

Wenn er deinen Lebensunterhalt und Wohnkosten zum Großteil bestreitet, dann kann das Kindergeld auch an deinen Onkel ausgezahlt werden.

Solltest du mit deinen Eltern derzeit schon im ALG - 2 Bezug sein, dann würdest du ohne einen Nachteil erleiten zu müssen nur nach Bewilligung durchs Jobcenter ausziehen dürfen, da du ohne wichtigen Grund unter 25 keine Zusicherung bekommen wirst.

Es kann dich ab 18 natürlich keiner daran hindern, nur würdest du dann vom Jobcenter evtl.anfallende Wohnkosten nicht anerkannt bekommen, selbst wenn Bedarf bestehen würde.

Dir würden dann max.die bisherigen 345 € Regelsatz ( 18 - 24 ) für den Lebensunterhalt zustehen, abzüglich eigenem anrechenbaren Einkommen.

Wenn du bzw.dein Onkel dann diese derzeit 204 € Kindergeld bekommen würde und du dann noch monatlich 450 € Brutto = Netto verdienen würdest, bestünde kein Anspruch mehr auf ALG - 2 als Aufstockung, weil du mit 204 € + 280 € anrechenbaren Einkommen = 484 € deinen Regelsatz von 345 € decken könntest.

du bist volljährig und kannst hinziehen wo du willst. wenn dein onkel dich aufnehmen möchte, steht ihm dies frei. du kannst selbstverständlich nebenbei arbeiten gehen auf 450 euro arbeiten und dein kindergeld kannst du per antrag umleiten lassen auf dein eigenes konto, da deine eltern wohl nicht in der lage sein werden für dich unterhalt zahlen zu können.

du meldest dich vom bezug ab beim jc und die leistungen deiner eltern werden neu berechnet. eventuell sind die kdu für zwei personen zu hoch, dann bekommen deine eltern die aufforderung zur senkung der kdu oder müssen eben umziehen. aus deinem lohn und kindergeld zahlst du im hause deine onkels deine kosten: miete, strom, internet, telefon und was du sonst noch für kosten hast.

Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, fällst du aus ihrer Bedarfsgemeinschaft heraus. Dann könnte es aber sein, dass ihre Wohnung für sie zu groß ist. Und selbstverständlich fällt dein Anteil an der Unterstützung weg.