Minijob für 15jährigen Sohn trotz Harz4?

6 Antworten

Schlicht und einfach - verdienen darf er so viel wie möglich .

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html

Anrechnung findet ab 101 Euro statt.....

Es gilt .... die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei - vom Betrag darüber hinaus weitere 20%.

Im Hinblick auf Unterhaltsvorschuss :

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/wieviel-unterhaltsvorschuss-kann-ich-fuer-mein-kind-bekommen--125264

Einkommen von Kindern, die noch ....... eine allgemeinbildende Schule besuchen, bleibt von vornherein unberücksichtigt.

Bei Hartz 4: 100,- Euro sind anrechnungsfrei.

Für den Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld dürfte das nicht relevant sein, wobei ich mir nicht ganz sicher bin, besonders was den Unterhaltsvorschuss anbelangt...

Ich meine, dein Sohn darf 100€ verdienen der auch anrechnungsfrei bleibt, alles was darüber ist wird angerechnet.

Angenommen er verdient 450€:

Davon darf er 100€ behalten und die restlichen 350€ werden angerechnet.

Von den 350€ darf er dann 20% behalten also nochmal 70€.

Also behält er von den 450€, nur 170€

100 € ist der Grundfreibetrag im SGB II