Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Hallo,
Ich habe ein Brief erhalten vom Jugendamt zwecks Unterhaltsvorschuss für meine Tochter. Das der Unterhaltsvorschuss weiter gewährt wird und das sie zur Überprüfung meiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verdienstbescheinigung meines Arbeitgebers benötigen.
Was das alles heißt weiß ich bin selber alleinerziehend mit einem Sohn gehe arbeiten aber leider reicht es nicht für Unterhalt meiner Tochter und deswegen bekommt meine ex diesen Unterhaltsvorschuss. Nun ist meine frage da steht das die Momentane Leistung die erbracht wurde 7279€ ist da es ja monatlich immer mehr wird ist meine frage muss ich das irgendwann wenn ich mal mehr verdiene alles komplett zurück zahlen und nur den laufenden Unterhalt dann?
1 Antwort
Das kann nicht pauschal beantwortet werden.
Wenn kein Titel besteht, du immer alle Nachweise einreichen und deinen Aufgaben im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach Paragraph 1603 BGB nachkommst und dennoch eine Leistungsunfähigkeit besteht, sind die Leistungen sogenannte Ausfallleistungen. Das sind Beträge, die Staatskosten sind, denn das Gesetz heißt in der Langform Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen.Wenn allerdings die o. g. Punkte nicht erfüllt sind bzw. nicht oder nicht ausreichend nachgekommen werden, können (Teil-)Beträge durch die Behörde geltend gemacht, solange sie noch nicht tituliert sind, können auch entsprechende Titel erwirkt werden.