Jobcenter Maßnahme1 Woche unentschuldigt kann ich zu 100% sanktioniert werden?
Hey, meine Frage wäre was nun auf mich zukommt da ich 1 Woche unentschuldigt in einer Jobcenter Maßnahme fehle. Könnte es passieren das ich zu 100% sanktioniert werde?
Habe momentan Probleme mit meiner Gesundheit und hatte deswegen einige krankenscheine in letzter Zeit falls es eine Rolle Spielt.
Wie sollte ich am besten vorgehen? Sollte ich beim Jobcenter anrufen oder abwarten bis ein Brief kommt? Dem Träger der Maßnahme habe ich bereits in Kenntniss gesetzt das ich keine AU vorweisen kann.
Ich bin für Ratschläge sehr dankbar, habe Angst das mein komplettes Geld einbehalten wird da ich unter 25 Jahre bin.
5 Antworten
Guck' doch einfach in die Eingliederungsvereinbarung rein, die Du mutmaßlich untzerschrieben hast. Dieser sollten die Sanktionen bei pflichtwidrigem Verhalten zu enthnehmen sein.
hatte deswegen einige krankenscheine in letzter Zeit falls es eine Rolle Spielt.
Das tut es durchaus. Wenn Du krankgeschrieben warst,. hast Du nicht "unentschuldigt" gefehlt.
Dem Träger der Maßnahme habe ich bereits in Kenntniss gesetzt das ich keine AU vorweisen kann.
Dem Träger mußt Du diese auch nicht "vorweisen". Aber wieso "keine AU", wenn Du angebl. "einige krankenscheine" hattest?
So ganz schlüssig klingt Deine Geschichte für mich nicht.
Sind diese nicht meistens nur 6 Monate gültig?
Nein, manchmal auch nur 3 Monate oder länger als 6 Monate.
Deine Frage nach dem Kindergeld verstehe ich nicht. Wie(so) sollte es sanktioniert werden?
Oder würde 100% Sanktion bedeuten das ich nichts mehr vom Jobcenter aber noch mein Kindergeld bekomme?
Eine 100% - Sanktion gibt es bei über 24 - jährigen nicht mehr. Bei unter 25-jährigen eventuell noch. Meines Wissens nach wird in diesen Fällen die Miete weitergezahlt.
Das Kindergeld hat damit nichts zu tun.
@Agamemnon712 - Besteht die Möglichkeit die Eingliederungsvereinbarung anzufordern ? Ist schon etwas her aöals ich diese unterzeichnet habe.
Zu der Sache mit dem Kindergeld, ich hätte mir gut vorstellen können da mein Kindergeld + Geld vom Jobcenter meinen Regelsatz bilden, dass ich auch mein Kindergeld bei 100% Sanktion nicht bekomme daher meine Frage.
Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt und vom Jobcenter lediglich angerechnet.
Sicher kannst Du eine Ablichtung bzw. eine Zweitschrift der Eingliederungsvereinbarung anfordern. Solltest Du jedoch papierschriftlich machen. Ist immer besser :)
Super ich bedanke mich auch bei dir, werde dann gleich ein Kopie der Eingliederungsvereinbarung anfordern. :)
Maßnahme1 Woche unentschuldigt
Mal ehrlich: Warum machst du sowas, wenn du weißt, dass es sanktioniert wird?
Das wurde doch schon lange vom BVerfG auf 30% gedeckelt ... Auch für u25 jährige ist rechtlich nichts anderes haltbar erst recht nicht wegen einer fucking Woche.
Ansonsten immer rein mit der AU zur Not darf ein Arzt auch 3 Tage rückwirkend krank schreiben.
Dürfen die nich nachm Gerichtsbeschluss der das verbietet, es is glaub ich auf maximal 70 prozent gesunken.
Übrigens solche Maßnahmen gehen teilweise gegen das Recht auf Arbeit ohne Zwang.
Danke für die schnelle Antwort. Da bin ich etwas beruhigt.
Es handelt sich um eine Maßnahme bei welcher ich 2€ die Stunde erhalte als Aufwandsentschädigung. Die Arbeitszeit beträgt 6 Stunden am Tag von Montag bis Freitag.
Woher weiß ich ob die Maßnahme gegen das Recht auf Arbeit ohne Zwang verstößt.
Nochmals danke für die schnelle Rückmeldung.
Falls jemand einen Ratschlag hat wie ich beim Jobcenter nun am besten vorgehe wäre ich mega dankbar.
Bin mir unschlüssig ob ich mich dort melden soll da ich nur den Träger informiert habe welcher es aber dem Jobcenter weiterleitet.
Falls es zu sanktion kommen sollte, besteht die Möglichkeit das die Sanktion frühzeitig aufgehoben wird wenn ich meiner "Mittwirkungspflicht" nachkomme?
Im zweifelsfall merk dir folgende dinge, ans Sozialgericht schreiben; mit dem Antrag auf einstweilige anordnung, dadurch is die antwort schneller da, mit der Angabe ein paar gesetze wie zwangsarbeit recht auf Menschenwürde und ähnliches, dann können die einem weiterhelfen, kannst dich auf hartzIV.org auch informieren, ich würde da gar nich erst versuchen mit denen zu reden, in der regel is man denen eh kack ergal.
du kannsta ber auch einen antrag beim jobcenter sellen auf ne amtsärztliche untersuchung zb falls du arbeitsunfähig bist.
Ich kann nur wiederholt danke sagen. Ich werde mir deine Ratschläge definitiv merken und zu Herzen nehmen. Ob ich Arbeitsunfähig bin kann ich schwer einschätzen momentan eventuell.
Wie sieht das bei einer Sanktion eigentlich mit dem Kindergeld aus . Ich bekomme einen Teil meines Regelsatzes von der Familienkasse halt normal 219€ und vom Jobcenter den Rest. Wird dann nur der Teil vom Jobcenter sanktioniert oder gilt das auch für das Kindergeld? Konnte dazu leider nichts im Netz finden.
sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnisse, die dem entsprechen oder ähneln, zu begeben oder
…mit dem Antrag auf einstweilige anordnung, dadurch is die antwort schneller da, mit der Angabe ein paar gesetze wie zwangsarbeit recht auf Menschenwürde und ähnliches, dann können die einem weiterhelfen,
Was soll das denn?
Die Maßnahmen vom JC unterliegen gesetzlichen Bestimmungen/ Prüfungen…deren Regulierung ist mit dem H4 - Empfänger vertraglich geregelt.
Wer unentschuldigt fehlt muss mit Konsequenzen rechen, dafür hat die FS unterschrieben.
Du rätst der FS tatsächlich vor Gericht hier mit Sklaverei, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft punkten zu wollen?
Auweia…..
Es kann sein, dass sie die Maßnahme verlängern um die Zeit die du fehlst bzw. gefehlt hast.
Die Eingliederungsvereinbarung liegt schon etwas zurück. Sind diese nicht meistens nur 6 Monate gültig?
Ich weiß das ich Mist gebaut habe da ich mir für die Woche keine AU geholt habe. Allerdings habe ich schlafprobleme und andere körperliche Einschränkungen im Moment. Der Termin beim Neurologen ist erst in ein paar Monaten.
Kannst du mir vielleicht sagen ob im Falle einer Sanktion das Kindergeld auch sanktioniert wird? Oder würde 100% Sanktion bedeuten das ich nichts mehr vom Jobcenter aber noch mein Kindergeld bekomme?