Jobcenter Antrag Hilfe?
Hallo mein Vater ist selbstständig gewesen und hätte jetzt vor einer Woche einen schweren Schlaganfall da er jetzt nicht mehr arbeiten kann haben wir halt das Problem das wir ihn nicht viel helfen können wie zum Beispiel die Wohnung bezahlen meine Schwester will das ich beim Jobcenter ein Antrag hole aber ich hab keine Ahnung was ich da für einen holen soll arbeiten kann er ja nicht mehr hat jemand da mit Erfahrung
3 Antworten
Im Internet findest Du den ALG - 2 Hauptantrag und die benötigten Anlagen zum Ausdrucken.
Darin wird man dann unter anderem auch nach der Arbeitsfähigkeit gefragt
Wenn er dann auf Dauer nicht min. 3 Stunden am Tag an 5 Tagen die Woche arbeiten kann, dann würde er bei Bedarf entweder nur befristet Leistungen bekommen, oder der Antrag würde abgelehnt und ans Sozialamt verwiesen.
Ein evtl. Rentenanspruch sollte dann auch geprüft werden, denn dieser würde vorrangig sein, wie ggf.auch ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld, wenn das erforderliche Mindesteinkommen erreicht würde.
Die Formulare brauchst Du nicht holen, die kann man herunterladen:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos
Wenn Dein Vater jedoch nach einem Schlaganfall nicht mehr arbeitsfähig ist, dann wird er kein ALG 2 bekommen. Bestenfalls übergangsweise, bis ein anderer Leistungsträger eintritt.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Hat Dein Vater eventuell Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Falls Nein oder falls diese zu wenig, kann pro forma ein Antrag auf ALG 2 gestellt werden; etaigenfalls auch auf Sozialhilfe.
Er muss zum Arzt und eine Kündigung vom Arzt holen das er nicht arbeitsfähig ist !
wenn er selbst kündigt bekommt er kein Geld !
Er muss dann alg 1 beantragen , wenn er die Kündigung erhalten hat.
Lesen hilft, er war selbstständig. Und kein Arzt kann eine Kündigung ausstellen. Du bist etwas verwirrt unterwegs zu diesem Thema, kann das sein?
Ehm also danke aber naja er ist ja selbstständig gewesen und momentan kann er natürlich nichts da er im Krankenhaus ist und in eine Reha muss aber ich werde einfach mal nach fragen
Als Selbständiger zahlt man keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, selbst wenn man diese ggf.selber zahlen würde, bestünde dann kein Anspruch.
Denn dafür muss man arbeitsfähig sein und min. 15 Stunden die Woche arbeiten können.
Also erst mal Dankeschön momentan ist das so das er noch im Krankenhaus ist und alles neu lernen muss und jetzt erst mal für 8 Wochen in eine Reha geht aber ich werde einfach mal nach fragen Dankeschön