Wie kann man sich gegen Jobcenter schützen?

4 Antworten

Eine Mail immer an jemand anderen im bcc schicken, der bekommt es ja nicht einzeln

Die Emails sind rechtlich bedeutungslos.

Wenn Du nachweisen kannst, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Post hingeschickt zu haben, dann sollte es kein Problem geben.

Probleme sollte es aber generell nicht geben, da´der Arzt ja jederzeit auch im Nachhinein Deine Erkrankung bestätigen kann.

Mit Nachweis schicken z.b. per FAX mit Sendebericht (geht z.b. auf simple-fax.de für 0,07€ pro Seite) oder als Einschreiben. Bei E-Mails kann man bei den meisten Anbietern einstellen das eine Lesebestätigung angefordert wird so das du auch da einen Nachweis hast.

Wenn sie dir mit Sanktionen drohen und sagen sie haben nichts erhalten können sie dir nichts weil du eben einen Nachweis hast das es angekommen ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Sowas immer per Einschreiben schicken ! Und bei E-Mail kann man Lesebestätigungen einschalten