Ich habe eine Frage zum Thema Darleen und Jobcenter.?

6 Antworten

Daniel230Power kommentiert seine Frage damit:

Ja das stimmt das Problem ist ich hab auf einer Feier im betrunkenen Zustand Blödsinn mehr oder weniger richtig Scheiße gebaut. Nun schulde ich der Person knapp 3000 € und wenn ich diese nicht zahle droht diese Person mich anzuzeigen und deshalb war halt die Frage ob man sich da im Notfall etwas leihen kann.

Nr. 1: Eine Strafanzeige oder ein Strafantrag bringt "der Person" überhaupt nichts (meist). Denn du als Erst-Täter kriegst vom Gericht bei einem angerichteten Schaden von 3.000,- € normalerweise eine kleine Geldstrafe und die Auflage, den Schaden irgendwann mal zurückzuzahlen.

Diese Drohung ist also gar keine. Zurückzahlen musst du ja sowieso irgendwann.

Sehr wahrscheinlich sagt der Staatsanwalt aber schon vorab: "Um so einen Kleinkram kümmert euch mal selber! Dafür gibt es die Zivilklage und den Privatklageweg!"

Am Ende hätte der Geschädigte also einen Anspruch auf 3.000,- €. Damit muss er aber warten - so wie jetzt auch schon -, bis du wieder flüssig bist. Also bis du über 1.200,- € als Single ohne Kinder verdienst.

Bis dahin kannst du ohnehin nicht gepfändet werden, wenn du dich nicht ganz dämlich anstellst.

Vom Jobcenter gibt es für sowas ohnehin kein Darlehen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Daniel230Power 
Fragesteller
 07.11.2021, 10:27

Danke aber das Problem war ich hab es von seinem Konto auf meines gebucht. Dann gibt es ja Beweise. Und das in mehreren Monaten unter anderem Namen. Da wird doch kein Gericht sagen klärt das mal selber sondern mir Stress machen oder? Ich weiß es war nh dumme Aktion von mir aber bist dir sicher das die bei sowas nichts machen?

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GerdausBerlin  07.11.2021, 12:44
@Daniel230Power

Generelles hatte ich schon gestern woanders geschrieben:

Darlehen gibt es nur für Kautionen und für Mietschulden laut SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung und für Sachen in SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen, also nicht für Führerscheine.

Das gilt auch für Darlehen zur Begleichung von Schulden: Das gibt es nur für Miet-Schulden, und auch nur dann, wenn die Wohnung bedroht und erhaltenswert ist!

Dann: Was hast du getan? Diebstahl kann es nicht sein. § 263 Betrug? § 246 Unterschlagung? Es könnte StGB § 263a Computerbetrug sein.

Falls die Sache doch irgendwann vor Gericht kommt, wird sich das Strafmaß nach vielerlei Dingen richten. Als Erst-Täter ohne Vorstrafen wird man in der Regel nicht "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren", sondern eher mit einer "Geldstrafe bestraft." Und meist wird die Strafe bei Erst-Tätern ohne Vorstrafen auch zur Bewährung ausgesetzt, oder es gibt ein paar Sozialstunden abzuleisten.

Und selbst wenn du zu einer Geldstrafe von z. B. 100 Tagessätzen verurteilt wirst, wären das bei Arbeitslosen auch nur 100 mal 10 Euro oder so. Auch kann das Strafgericht zu Schadensersatz verurteilen, das wären nochmal 3.000,- €. Aber gepfändet werden kann das Geld nicht. Dein Opfer hat nach einem Urteil (von einem Zivilgericht oder von einem Strafgericht) 30 Jahre Zeit, das Geld einzufordern. Außer, du erledigst die Sache per Privat-Insolvenz, dann kann es billiger werden.

Also: Du brauchst kein Darlehen, höchstens, um eine Strafanzeige oder einen Strafantrag abzuwehren. Aber auch die ist nicht sehr bedrohlich. Gefängnis gibt es für so Sachen so gut wie nie, zumindest nicht beim ersten Mal.

Biete doch einfach einen Schuldschein an plus eine Ratenzahlung - jetzt von 50,- € im Monat, und nach Arbeitsaufnahme mit 20 Prozent deines Netto-Einkommens. Dann könnte das Opfer von einem Strafantrag absehen.

Ach: Die Zinsen sind immer noch niedrig. Vor kurzem bekam man sogar noch Geld drauf, wenn man ein Darlehen aufgenommen hat, also zu einem Zins von minus 1 Prozent oder so!

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Daniel230Power 
Fragesteller
 07.11.2021, 10:28

Würde mich freuen, über eine ausführliche Antwort

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Wenn Du im Leistungsbezug bist, dann wäre ein zinsloses Darlehen zumindest dem Grunde nach möglich.

Kommt auch immer auf den Grund des Darlehens an und natürlich auch auf die Höhe.

Wenn Du ALG 2 beziehst, kannst Du sicherlich ein Darlehen beantragen. Die Bewilligungsaussichten hängen aber davon ab, wofür Du das Geld brauchst.

Das Jobcenter ist kein Ersatz für Kreditinstitute.

Dann soll dich diese Person anzeigen. Es geht vermutlich um Sachbeschädigung. Den Schaden ersetzt bekommt die Person dann nur, wenn sie dich auf dem zivilrechtlichen Weg verklagt. Da du im Bezug von ALG II stehst, bleibt dann nicht viel zu pfänden, wenn er gewinnt. Und du richtest ein P- Konto ein, dann guckt er in die Röhre.

Daniel230Power 
Fragesteller
 07.11.2021, 10:27

Nee Diebstahl 🙄😕

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Das dürfte schwierig werden.. wie willst du dem Arbeitsamt das Darlehen zurückzahlen, wenn du jetzt schon mit deinem Geld nicht auskommst?

Daniel230Power 
Fragesteller
 06.11.2021, 11:23

Ja das stimmt das Problem ist ich hab auf einer Feier im betrunkenen Zustand Blödsinn mehr oder weniger richtig Scheiße gebaut. Nun schulde ich der Person knapp 3000 € und wenn ich diese nicht zahle droht diese Person mich anzuzeigen und deshalb war halt die Frage ob man sich da im Notfall etwas leihen kann. Ich will das ja auch gar nicht geschenkt haben oder so.

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Idris164  06.11.2021, 11:24
@Daniel230Power

Dafür bekommst du kein Darlehen vom Jobcenter…

wie kommt die Person auf 3000€ ? Gibt es Belege? Einigt euch, denn eine Anzeige bringt der Person auch nichts..

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Agamemnon712  07.11.2021, 08:02
@Daniel230Power
Nun schulde ich der Person knapp 3000 €

Dafür gibt es grundsätzlich kein Darlehen vom Jobcenter.

Du kannst natürlich einen Antrag stellen, die Entscheidung abwarten und diese ggf. anfechten.

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Daniel230Power 
Fragesteller
 06.11.2021, 11:23

Ich komm ja so mit meinem Geld sehr gut aus Problem ist, ich schaffe es nicht in kürzester Zeit an so viel Geld zu kommen ohne dafür kriminell zu werden was niemals mein Vorhaben wäre aber deshalb ja auch die Frage

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