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Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.

Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.

Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.

Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.

Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.

Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.

Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 88%
Gut, Migrationskritikern müssen die Grundrechte genommen werden. 12%
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Wie viel Staat verträgt eine freie Gesellschaft?

In einer Demokratie, die auf Eigenverantwortung und individueller Freiheit basiert, stellt sich die Frage, ob die immer weiter wachsende Rolle des Staates langfristig mehr Probleme schafft als löst. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) stieg die Steuer- und Abgabenquote in Deutschland 2022 auf 42,3 Prozent – einer der höchsten Werte weltweit. Gleichzeitig berichten Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, über Rekordzeiten bei Genehmigungsverfahren, die durch immer komplexere Bürokratie entstehen. Deutschland fällt laut dem Global Competitiveness Index der Weltwirtschaft deutlich hinter Länder wie die Schweiz und die Niederlande zurück.

Warum also scheint der Staat trotz dieser Entwicklungen weiter daran festzuhalten, mehr Kontrolle auszuüben, anstatt auf die Kraft von Marktmechanismen, Innovation und mündigen Bürgern zu vertrauen? Der Ausbau des Sozialstaats geht ungebremst weiter, obwohl Studien zeigen, dass zielgerichtete Investitionen in Bildung und Technologie deutlich größere wirtschaftliche und soziale Effekte erzielen könnten. Gleichzeitig wird die Debatte über höhere Steuern auf Vermögen und Einkommen geführt – Maßnahmen, die laut wirtschaftswissenschaftlicher Forschung das Wachstum bremsen und den Anreiz zur Gründung neuer Unternehmen erheblich verringern.

Sollte Deutschland nicht vielmehr die Weichen für eine Entlastung seiner Bürger stellen, den Abbau bürokratischer Hürden priorisieren und dadurch Innovationen fördern, um wieder zu einem Vorreiter für wirtschaftliche Stärke und individuelle Freiheit zu werden? Und warum wird dieser Kurs von manchen politischen Kräften bewusst unterlaufen, die offenbar mehr Vertrauen in staatliche Kontrolle als in die kreativen und verantwortungsvollen Potenziale der Menschen legen?

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Warum wird die AfD so angegriffen? Tiefere Einblicke?

Es fällt immer mehr auf, dass diejenigen, die lautstark für Demokratie eintreten, gleichzeitig Maßnahmen unterstützen, die in ihrer Konsequenz demokratische Prinzipien untergraben könnten. Man denke nur an die Rufe nach einem Parteiverbot oder den gezielten Einsatz staatlicher Medien, um gegen eine politische Partei wie die AfD vorzugehen. Dabei wird vieles verdreht und manipuliert, um die AfD als Bedrohung darzustellen.

Doch wenn man sich das Parteiprogramm der AfD einmal objektiv und ohne Vorurteile durchliest, findet man dort keine extremistischen Positionen. Stattdessen stößt man auf viele Vorschläge, die logisch und nachvollziehbar sind, gerade wenn es um drängende Themen wie Migration oder den Schutz der sozialen Sicherungssysteme geht. Es scheint vielmehr, als ob es eine gezielte Kampagne gibt, um die AfD zu dämonisieren, unabhängig von ihren tatsächlichen Inhalten.

Warum ist das so? Warum ist die Regierung, warum sind etablierte Parteien und Medien so stark gegen die AfD? Es liegt auf der Hand, dass hier mehr dahinterstecken muss als bloße Sorge um die Bürger. Viele der etablierten Akteure scheinen den Kontakt zur Realität und zu den Problemen der Menschen verloren zu haben. Während sie sich in abstrakten Debatten verlieren, bringt die AfD Vorschläge ein, die die Sorgen und Ängste vieler Bürger direkt ansprechen.

Anstatt die AfD reflexartig zu verteufeln, sollten wir uns fragen: Wer profitiert davon, wenn eine Partei, die viele Menschen repräsentiert, systematisch delegitimiert wird? Wahre Demokratie bedeutet, sich mit allen politischen Stimmen fair auseinanderzusetzen – und nicht, sie im Vorfeld mundtot zu machen.

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Verfassungsrechtler sehen gute Chancen für AfD-Verbot. Ihr auch?

Eine Gruppe von 17 Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern ist sich einig: Ein AfD-Parteiverbotsverfahren hätte Aussicht auf Erfolg. So heißt es in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss des Bundestags, die dem SPIEGEL vorliegt.

Auch ohne Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei bereits »eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens möglich«, schreiben die Rechtswissenschaftler in ihrem Gutachten. »Die AfD ist danach gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen«:

  • Laut der Stellungnahme »offenbaren sowohl die Ziele als auch Äußerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD ihr völkisch-nationalistisches Programm«. Außerdem bestehe ein wichtiger Teil der Strategie der Partei daraus, politische Akteure sowie demokratische Prozesse zu delegitimieren. Durch eine Delegitimierung von Medien stärke die AfD »parteinahe Kanäle und Medien mit dem Ziel, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass es eines gewaltsamen politischen Umbruchs bedarf«.
  • Die AfD habe sich zunehmend radikalisiert, heißt es in dem 31-seitigen Papier. Das konkrete Verhalten der Parteimitglieder über die vergangenen Jahre offenbarten »ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten«.
  • Das Argument, man müsse die AfD politisch stellen, überzeugt aus Sicht der Rechtswissenschaftler nicht. »Die politische Auseinandersetzung erfordert zumindest, dass die Kontrahenten dieselben Regeln beachten«, heißt es in dem Expertenschreiben. »Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie. Das führt jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum, einem solchen Verhalten stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber«.
  • Zwar würden rechtsextreme Ansichten in der Gesellschaft durch ein Verbot nicht beseitigt, heißt es weiter. Ein Parteiverbot verhindere jedoch »auf überaus wirksame Weise, die weitere Unterhöhlung demokratischer Institutionen, auf die eine verfassungswidrige Partei in der Übergangsphase hin zu einem anderen politischen System notwendig angewiesen ist«.

Die Stellungnahme enthält eine Materialsammlung, die die verfassungsfeindliche Bestrebung der AfD untermauern soll. Darin finden sich Dutzende Social-Media-Beiträge, Aussagen aus Talkshows und von Parteitagen – abgesetzt oder getätigt von AfD-Politikern auf Landes- und auch Bundesebene.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verbotsverfahren-verfassungsrechtler-sehen-aussicht-auf-erfolg-a-c0a79e32-8f74-48e1-8f9b-2fd7d6a4286d?sara_ref=re-so-app-sh

  • Könnt ihr die Argumente der Juristen nachvollziehen?
  • Teilt Ihr deren Auffassung?
  • Haltet Ihr ein AfD-Verbot für wahrscheinlich?
AfD wird niemals verboten. 48%
AfD wird vielleicht verboten. 38%
AfD wird verboten. 13%
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Betrügen die Grünen ihre Wähler?

Man könnte meinen, die Grünen hätten eine geheime Fähigkeit entwickelt, Wahlversprechen genauso schnell zu vergessen, wie sie auf Wahlplakaten auftauchen. Vor der letzten Wahl hingen überall diese Plakate: „Keine Waffen und Rüstungsgüter in Kriegsgebiete“. Klar, zu dem Zeitpunkt wusste niemand, dass der Krieg in der Ukraine kurz davor stand, auszubrechen. Aber wenn man ehrlich ist – was passiert, wenn man als Wähler auf so ein Versprechen hereinfällt? Man sieht das Plakat, denkt sich: „Genau! Kein Massenmord durch Waffenexporte!“, und wählt die Grünen.

Doch kaum sind die Wahlergebnisse ausgezählt, liefern die Grünen plötzlich massenhaft Waffen und Rüstungsgüter in Kriegsgebiete, und die einst so hehren Prinzipien scheinen in den Wind geschrieben. Ist das nicht ein bisschen wie das klassische „Ich verspreche, dir nicht ins Gesicht zu lügen – und dann tue ich es doch“?

Selbstverständlich ist es wichtig, die Ukraine zu unterstützen, aber wenn man Wahlkampf betreibt mit einem klaren Bekenntnis gegen Waffenlieferungen, dann sollte man sich nicht wundern, wenn der Wähler sich verraten fühlt, wenn plötzlich das Gegenteil passiert. Die Frage bleibt: Haben die Grünen ihre Prinzipien verkauft – oder waren sie nie wirklich so grün, wie sie es uns glauben lassen wollten?

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