Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?
Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.
Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.
Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.
Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.
Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.
Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.
Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.
Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.
Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:
https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts
Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.
Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?
41 Stimmen
6 Antworten
Das hat unvorstellbare Ausmaße angenommen, wie der Staat hier agiert. Durch eine Übernahme der Justiz, die nun den zuvor gefallenen Institutionen folgen wird, werden uns in den nächsten Jahren zunehmend Skandalurteile bevor stehen, die eben im Nachhinein obowhl der Rechtslage nicht gekippt werden und bis dato einer ideologisierten, wahnhaften Politik ihre Grenzen aufzeigt haben.
Der Konformitätsdruck, der im Bund und föderal von den Justizministern auf die angeblich, unabhängigen Richter, Staatsanwälte ausgeht zeigt immer mehr den degenerierten Zustand dieser Pseudodemokratie auf, in der wir mittlerweile leben.
So ein Unsinn. Liegt doch überhaupt nichts gegen ihn vor.. Beliebig Leute als Extremisten zu diffamieren ist die Methode des links-hemonialen Mainstreams die Opposition platt zu machen. Hier wird gerade die Demokratie zerstört und für euch ist das zu schwer jenes zu begreifen, weil ihrn nur diesen ÖRR- Unsinn im Kopf habt. Du weißt doch sicherlich überhaupt nicht, so wie du diesen Kommentar abgegeben hast was so rechtsextrem sein sollte an ihm, sodass Meinungs- und Betretungsverbote gerechtfertigt wären.
Irgendwie muss also immer erst die Polizei eingreifen, um ein Verbrechen als Verbrechen zu definieren. Geht es denn noch ?
Wenn jemand auf der Landstraße statt 100 km/h 150 km/h fährt, dann war das auch ein Verkehrsvergehen, auch wenn dieser Fahrer nicht von der Polizei geblitzt wurde.
Aber jeder Anhänger von solchen Rechtsextremisten kann (bisher noch) gerne nach Österreich auswandern, oder nach Ungarn, oder nach Russland.
Die Demokratie in Deutschland braucht solche Extremisten jedenfalls nicht.
Der Staat darf also jeden beliebig die Meinungsfreiheit und Bewegungsfreiheit entziehen, weil er es halt für richtig hält.. Spannendes Demokratie und Rechtsverständnis.
Du hast ein Intelligenzproblem und wagst es mir auch noch zu widersprechen.
Es gibt bestimmte Verbote, die in Deutschland durchaus gesetzlich vorgegeben sind.
Dass diese dann nicht immer und nicht überall von der Polizei überwacht werden können, das ist eigentlich selbstverständlich, denn wir leben ja in keinem absoluten Überwachungsstaat.
Bösartiger Rechtsextremismus ist und bleibt in Deutschland trotzdem eine Straftat.
Bösartiger Rechtsextremismus ist und bleibt in Deutschland trotzdem eine Straftat.
Wo genau im StGB kann ich den entsprechenden Straftatbestand finden?
Das darfst du gerne selbst heraussuchen.
Wobei es natürlich sinnvoll ist "bösartigen Rechtsextremismus" durch die entsprechenen Einzelstraftaten: Volksverhetzung, Lugnen es Holocaust, Verwendung von Nazi-Symbolen, Verwendung von Nazi-Parolen, etc. zu ersetzen.
Wobei es natürlich sinnvoll ist "bösartigen Rechtsextremismus" durch die entsprechenen Einzelstraftaten:
Rechtsextremismus an sich ist überhaupt nicht strafbar. Das genau war mein Punkt.
Immerhin gibt es Auswirkungen des Rechtextremismus, die tatsächlich in Deutschland unter Strafe stehen. Siehe:
https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/rechtsextremismus_node.html
Ich wusste nicht, dass es so was gibt
Das ist ja wie im Mittelalter
Oder, das erinnert mich an einen Film
Wo der Sheriff , Rambo nicht in die Stadt rein lassen wollte
Du hast es in Deiner Frage absolut auf den Punkt gebracht: Der Staat Bundesrepublik Deutschland benimmt sich verfassungswidrig, macht sich selbst lächerlich und pfeift auf die "freiheitlich-demokratische" Grundordnung, immer in der Hoffnung, dass niemand das vor Gericht anfechtet.
Übrigens nicht nur der Staat, sondern auch die einzelnen Bundesstaaten, ebenso wie (in diesem Fall) eine einzelne Stadt - welche als einzige Stadt der BRD - das "Friedensfest" feiert! Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man sich totlachen darüber.
Ein österreichischer Autor, Publizist und Aktivist, der legale Kritik an der Migrationspolitik übt, darf nicht einreisen. Jeder Messermigrant ohne Pass ist herzlich willkommen. Es läuft gewaltig etwas schief in diesem Land. Zudem noch die Tatsache, dass regelmäßig vermummte Cops in Sturmtruppen Manier seine legalen Vorträge und Buchvorstellungen stürmen.
Natürlich ist das Grundrechtswidrig, Deutschland ist längst kein Rechtsstaat mehr, wie bei Hausdurchsuchungen von Regimekritikern, das Verbot von Medien, das Künden von Bankkonten, die Einseitigkeit der öffentlich widerrechtlichen Medien, die Hetze gegen Opposition, das tolerieren von enorm wachsender schwerer Kriminalität (Zuwachs der Kriminalität seit 2015 um 89 Prozent) oder demokratiefeindlichen Brandmauern.
Rechtsextremismus hat mit gesetzlich erlaubter Meinungsfreiheit recht wenig gemeinsam.