Polizei verhindert wieder Buchvorlesung von Martin Sellner?
Der rechte Autor Martin Sellner wollte gestern in Neu-Ulm aus seinem Buch "Remigration - ein Vorschlag" lesen. Die Polizei stürmte indes mit vermummten Beamten in Kampfausrüstung den Veranstaltungsort und setzte alle Besucher fest.
Als angebliche Gründe wurden eine fehlende Schankerlaubnis und ein fehlender Fluchtweg genannt (siehe hier). Worum es wirklich ging, machte die Neu-Ulmer Bürgermeisterin Katrin Albsteiger (CSU) indes auf Facebook deutlich: Man habe damit gezeigt ihre Stadt sei "ein unbequemer Ort für derartige Veranstaltungen und wird auch in Zukunft weiter der Spielverderber für die Verbreitung rassistischen Gedankenguts bleiben" (siehe hier).
Es ging also nicht um irgendeine fehlende Schankerlaubnis oder fehlende Fluchtwege, sondern darum, eine migrationskritische Veranstaltung zu verhindern. Und weil man das legal nicht machen kann, schiebt man irgendwelche Gründe vor und schikaniert politische Gegner.
Mich erinnert das frappierend an die "DDR", wo auch jede Opposition unterdrückt wurde. Wobei dies dort immerhin offen und ohne irgendwelche Vorwände geschah. Ich meine - wir reden hier von einer friedlichen Buchvorlesung ohne irgendwelche Straftaten. Und die wird mit behelmten Polizisten gestürmt und aufgelöst?
Verstörend finde ich auch, dass ein Polizist auf Nachfrage überhaupt keine Rechtsgrundlage für das Vorgehen nennen konnte und nur nervös blinzelte. Vor dem Veranstaltungsort versuchte eine Polizistin sogar mit ihrer Hand eine Dokumentation der Stürmung zu behindern - offenbar um unangenehme Bilder zu unterbinden:
https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts
Was ist Eure Meinung zur Verhinderung der Lesung?
60 Stimmen
19 Antworten
Mich erinnert das frappierend an die "DDR", wo auch jede Opposition unterdrückt wurde.
Nur ist der Typ halt nicht die Opposition, sondern ein rechtsextremer Hetzer aus Österreich, der zeitweise Einreiseverbot hatte (und in einigen Staaten immer noch hat).
Im Übrigen kann auch ein Herr Sellner vor Gericht ziehen und die Sache rechtlich überprüfen lassen, und das sogar, obwohl er dieses System selbst ablehnt. Mir wäre neu, dass das auch in der DDR möglich gewesen wäre.
Im Übrigen kann auch ein Herr Sellner vor Gericht ziehen und die Sache rechtlich überprüfen lassen
Dann hätte doch eigentlich Albsteiger auch per Gericht das
Verbieten der Lesung anstreben können.
Was Du sagen wolltest ist: Ihm wurde ein rechtswidriges Einreiseverbot erteilt, das inzwischen gerichtlich aufgehoben worden ist.
Guck mal, der Rechtsstaat funktioniert.
In der Schweiz ist das Einreiseverbot übrigens nicht aufgehoben worden. Erinnert dich die Schweiz jetzt auch an die DDR? Und die rechtspopulistische Regierungspartei SVP ist dann sowas wie die SED?
Ja, er kann vor das Verwaltungsgericht ziehen und das stellt dann nach ein paar Jahren die Rechtswidrigkeit der Maßnahme fest - und beim nächsten Mal agiert die Polizei trotzdem wieder genau so.
Derartige Unterstellungen, die Polizei würde absichtlich rechtswidrig handeln, sollte man schon belegen können.
Guck mal, der Rechtsstaat funktioniert.
Der Rechtsstaat funktioniert so toll, dass die Exekutive aus politischen Gründen ein offenkundig rechtswidriges Einreiseverbot erlässt, das der Betroffene dann mühsam, zeitaufwendig und kostspielig vor Gericht anfechten muss. Das beste Deutschland aller Zeiten einfach.
In der Schweiz ist das Einreiseverbot übrigens nicht aufgehoben worden. Erinnert dich die Schweiz jetzt auch an die DDR?
Ich kenne die Schweizer Rechtslage nicht und die Schweiz ist auch nicht Teil der EU, so dass das eine ganz andere Ausgangslage ist.
Derartige Unterstellungen, die Polizei würde absichtlich rechtswidrig handeln, sollte man schon belegen können.
Wie soll ich das bitte belegen? Es ist meine Erfahrung durch langjährige politische Aktivität. Die Polizei führt einfach das aus, was die Politik von ihr will und unterfüttert dies dann notdürftig mit rechtlichen Begründungen. Vor allem wenn es gegen "Rechts" geht, spielen Grundrechte und Gesetze allenfalls eine untergeordnete Rolle.
Der Rechtsstaat funktioniert so toll, dass die Exekutive aus politischen Gründen ein offenkundig rechtswidriges Einreiseverbot erlässt
Das sind reine Unterstellungen von dir. Weder war das Einreiseverbot „offenkundig“ rechtswidrig, noch ist es aus politischen Gründen erlassen worden.
Ich kenne die Schweizer Rechtslage nicht und die Schweiz ist auch nicht Teil der EU, so dass das eine ganz andere Ausgangslage ist.
Du hast gesagt, du würdest dich an die DDR erinnert fühlen, weil ein rechtsextremer österreichischer Hetzer in Deutschland keine Bühne bekommt. Dann muss die Schweiz dich ja erst recht an die DDR erinnern, denn dort darf dieser Hetzer erst gar nicht einreisen. Dafür braucht man nicht die Rechtslage zu kennen, das ist einfach Logik.
Wie soll ich das bitte belegen?
Unterstellungen sollte man immer belegen können, erst recht, wenn man einer Behörde unterstellt, sie würde vorsätzlich rechtswidrig handeln.
Nein, das ist gerichtlich festgestellt.
Nein. Das Gericht hat festgestellt, dass das Einreiseverbot rechtswidrig war. Das Gericht hat nicht festgestellt, dass das Einreiseverbot offenkundig rechtswidrig war. Das ist ein riesiger Unterschied. Ebenso wenig hat das Gericht m. W. n. der Stadt Potsdam politische Gründe unterstellt.
Das Gericht hat festgestellt, dass das Einreiseverbot rechtswidrig war. Das Gericht hat nicht festgestellt, dass das Einreiseverbot offenkundig rechtswidrig war.
Was bist du denn für ein Korintenkacker?
Das ist ein riesiger Unterschied.
Nur für Beckmesser.
Ebenso wenig hat das Gericht m. W. n. der Stadt Potsdam politische Gründe unterstellt.
Jo, Einreiseverbote gegen politische Aktivisten sind in der Regel völlig ohne politische Motivation.
Was bist du denn für ein Korintenkacker?
Offenkundige Rechtswidrigkeit würde bedeuten, dass jeder bereits vor dem Urteil wusste, dass das Einreiseverbot rechtswidrig war; das ist hier nicht der Fall gewesen.
Vielleicht nochmal für Dumme: Wenn der Bundestag die Einführung der Todesstrafe beschlossen hätte, dann wäre das „offenkundig rechtswidrig“ gewesen. Denn dass die Todesstrafe gegen Art. 1 GG verstößt, da gibt es unter Juristinnen und Juristen keinen Zweifel.
Dass es einen solchen Konsens auch bei dem Einreiseverbot gab, unterstellst du hier. Belege dafür hast du nicht. Stattdessen verweist du auf das Gerichtsurteil. Das sagt aber eben nichts darüber aus, ob das Verbot „offenkundig“ rechtswidrig war. Capisce?
Jo, Einreiseverbote gegen politische Aktivisten sind in der Regel völlig ohne politische Motivation.
Wo genau siehst du in der Begründung der Stadt Potsdam eine politische Motivation? Dass man bei einem Rechtsextremisten, der in zahlreichen Staaten Einreiseverbot hat (darunter in der rechts-konservativen Schweiz), die Sorge hat, dass die öffentliche Ordnung gefährdet werden könnte, erscheint für mich logisch und nachvollziehbar.
Offenkundige Rechtswidrigkeit würde bedeuten, dass jeder bereits vor dem Urteil wusste, dass das Einreiseverbot rechtswidrig war; das ist hier nicht der Fall gewesen.
Ich bin kein Jurist und wusste es. Habe es sogar auf GF geschrieben. Aber irgendwelche Top-Juristen, die für den Staat arbeiten, sollen es nicht gewusst haben?
Wenn der Bundestag die Einführung der Todesstrafe beschlossen hätte, dann wäre das „offenkundig rechtswidrig“ gewesen. Denn dass die Todesstrafe gegen Art. 1 GG verstößt, da gibt es unter Juristen keinen Zweifel.
Es würde gegen Art. 102 GG verstoßen, der jedoch geändert werden kann. Ob die Todesstrafe gegen Art. 1 GG verstößt, ist indes reine Interpretationssache. Art. 1 GG ist sowieso die größte Leerformel des Grundgesetzes und kann daher nach Belieben interpretiert werden - je nachdem, was gerade die Mehrheit der Richter am Bundesverfassungsgericht denkt. Reine Willkür.
Dass es einen solchen Konsens auch bei dem Einreiseverbot gab, unterstellst du hier. Belege dafür hast du nicht.
Du verlangst "Belege" für ein subjektive Werturteil und zeigst damit, dass Dir der Unterschied zwischen subjektiven Werturteil und der dem Beweis zugänglichen Tatsachenbehauptung nicht klar ist. Ein subjektives Werturteil lässt sich nicht belegen.
Wo genau siehst du in der Begründung der Stadt Potsdam eine politische Motivation? Dass man bei einem Rechtsextremisten, der in zahlreichen Staaten Einreiseverbot hat (darunter in der rechts-konservativen Schweiz), die Sorge hat, dass die öffentliche Ordnung gefährdet werden könnte, erscheint für mich logisch und nachvollziehbar.
Was zeigt, dass Du keine Ahnung hast, was der Begriff "öffentliche Ordnung" bedeutet. Und nein: Er bedeutet nicht, dass man Menschen, die bei einem Großteil der Bürger unpopuläre, kontroverse Ansichten vertreten, die Einreise verweigern darf, weil ansonsten die "Ordnung gestört" wäre. Das wäre mit der Meinungsfreiheit völlig unvereinbar.
Als öffentliche Ordnung wird die "Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird" bezeichnet (Dürig/Herzog/Scholz/Depenheuer, GG, 102. EL August 2023, Art. 8 Rn. 166).
Da die Verschriftlichung von Recht inzwischen weit fortgeschritten ist, spielt der Begriff der öffentlichen Ordnung in der Praxis kaum noch eine Rolle. Insbesondere ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig den Begriff der "öffentlichen Ordnung" an den Inhalt von Äußerungen zu knüpfen:
"Der Gesetzgeber hat in den allgemeinen Gesetzen, insbesondere den Strafgesetzen, Beschränkungen von Meinungsäußerungen an nähere tatbestandliche Voraussetzungen gebunden; eine Berufung auf das Tatbestandsmerkmal der öffentlichen Ordnung ist insofern nicht vorgesehen (...). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Meinungsäußerungen in der pluralistischen Demokratie des Grundgesetzes grundsätzlich frei sind, es sei denn, der Gesetzgeber hat im Interesse des Rechtsgüterschutzes Schranken im Einklang mit Art. 5 II GG festgelegt." (BVerfG NVwZ 2008, 671, 673.)
Ich bin kein Jurist und wusste es. Habe es sogar auf GF geschrieben.
Weil du mit deinem Bauchgefühl richtig lagst, war es offenkundig, dass das Einreiseverbot rechtswidrig war? Was erzählst du da?
Es würde gegen Art. 102 GG verstoßen, der jedoch geändert werden kann. Ob die Todesstrafe gegen Art. 1 GG verstößt, ist indes reine Interpretationssache.
Man merkt, dass du kein Jurist bist.
Nein, das ist absolut keine Interpretationssache, sondern Grundkonsens unter allen Juristinnen und Juristen in Deutschland. Schon der Wortlaut lässt hier keinen Spielraum, denn wenn die Würde des Menschen unantastbar ist, dann ist sie es auch bei schwersten Verbrechen. Zudem kann die Würde des Menschen logischerweise nicht gewahrt werden, wenn man ihn tötet.
Wenn man das Ganze dann noch aus historischer (insbesondere in Bezug auf die NS-Zeit) und teleologischer Sicht betrachtet, ist die Sache sogar noch eindeutiger. Also erzähl’ hier keinen Unsinn.
Da die Verschriftlichung von Recht inzwischen weit fortgeschritten ist, spielt der Begriff der öffentlichen Ordnung in der Praxis kaum noch eine Rolle.
Das stimmt, trotzdem spielt sie noch eine Rolle, was man daran sehen kann, dass auch Gerichte immer wieder auf die öffentliche Ordnung zurückgreifen. Des Weiteren beziehst du dich hier auf das, was ich geschrieben habe, vergisst dabei aber, dass das nicht die einzige Begründung für das Einreiseverbot war.
Dass du scheinbar nicht mal die Begründung der Stadt Potsdam kennst, ihr aber trotzdem schonmal politische Gründe unterstellst, macht deine Aussagen noch absurder, als sie es ohnehin schon waren.
Ich zitiere mal:
Die Stadt hatte ihre Entscheidung unter anderem damit begründet, dass Sellner mit seinen Aktivitäten die "unverrückbaren staatlichen Grundlagen der Bundesrepublik verändern" wolle und mit dem seinen Aktivitäten "zugrundeliegenden Ethnopluralismus die Garantie der Menschenwürde und das Staatsvolksverständnis" des Grundgesetzes verletze. Ethnopluralismus ist ein neurechtes Konzept, es ist geprägt von der Idealvorstellung eines ethnisch und kulturell homogenen Staates. (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/martin-sellner-einreiseverbot-aufgehoben-vg-potsdam)
Die Stadt argumentiert hier also unter anderem mit Art. 1 GG, dem obersten Grundsatz unserer Verfassung: Die Menschenwürde. Sellner ist dafür bekannt, dass er Menschen gerne auf Grundlage ihrer ethnischen Herkunft vertreiben möchte:
Am 25. November 2023 nahm Sellner mit weiteren Rechtsextremisten am Treffen in Potsdam teil. Dort geladen waren u. a. Mitglieder der AfD(so wohl auch Roland Hartwig, damals persönlicher Referent Alice Weidels) sowie Mitglieder der CDU und des Vereins Werteunion.[39] Laut Recherchen von Correctiv trug Sellner dort einen „Masterplan zur Remigration“ vor, auf dessen Anstoß über die Vertreibung von Ausländern und deutschen Staatsbürgern mit „ausländischen Wurzeln“ aus Deutschland beraten wurde (https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Sellner#Politische_Aktivitäten)
Die Menschenwürde aus Art. 1 GG verleiht dem Einzelnen nicht nur Rechte gegenüber dem Staat, sondern der Staat ist auch verpflichtet, die Menschenwürde aktiv zu schützen. Wenn ein Rechtsextremist, der Menschen aufgrund ihrer Herkunft das Recht abspricht, sich hier aufzuhalten, dann ist das ohne Zweifel ein Verstoß gegen die Menschenwürde und der Staat muss eingreifen.
Das Gericht war hier der Ansicht, dass die objektiven und subjektiven Anhaltspunkte nicht gegeben seien, dass es bei der Veranstaltung dazu kommt. Da kann man mit guter Argumentation durchaus anders sehen. Jedenfalls war es aber keineswegs offenkundig, dass das Einreiseverbot rechtswidrig ist, schon weil bei der Menschenwürde grundsätzlich strengere Maßstäbe anzuwenden sind als bei anderen GG-Artikeln.
Der Gesetzgeber hat in den allgemeinen Gesetzen, insbesondere den Strafgesetzen, Beschränkungen von Meinungsäußerungen an nähere tatbestandliche Voraussetzungen gebunden
Wie schon gesagt: Das war eine Begründung von vielen. Deine Unterstellung ist damit nicht belegt.
Weil du mit deinem Bauchgefühl richtig lagst, war es offenkundig, dass das Einreiseverbot rechtswidrig war?
Das war kein Bauchgefühl, ich habe recherchiert. Das Ergebnis der Recherche war, dass selbst mehrere Straftaten nicht zwangsläufig für ein Einreiseverbot ausreichen. Sellner ist indes wegen keiner einzigen Straftat verurteilt worden. Das Ergebnis lag insofern auf der Hand.
Nein, das ist absolut keine Interpretationssache, sondern Grundkonsens unter allen Juristen in Deutschland.
Warum solche persönlichen Angriffe? Ist gibt unter Juristen in fast keiner Frage einen Grundkonsens. Das ist ja das besondere an Jura: Es gibt nicht "die Wahrheit", sondern viele unterschiedliche Meinungen.
Schon der Wortlaut lässt hier keinen Spielraum, denn wenn die Würde des Menschen unantastbar ist, dann ist sie es auch bei schwersten Verbrechen. Zudem kann die Würde des Menschen logischerweise nicht gewahrt werden, wenn man ihn tötet.
Das ist Deine Interpretation. Man kann Artikel 1 auch ganz anders interpretieren. Das liegt in der Natur der Sache, da er eine Leerformel ist. Dass die Menschenwürdegarantie auch für Straftäter gilt, ist unstrittig.
Allerdings ist fraglich, ob die Tötung eines Menschen zwangsläufig einen Verstoß gegen dessen Würde darstellen muss. Ich persönlich sehe das so, weil aus meiner Sicht keine sichere und schonende Hinrichtungsmethode existiert. Hier ist aber auch die andere Ansicht vertretbar.
Des Weiteren beziehst du dich hier auf das, was ich geschrieben habe, vergisst dabei aber, dass das nicht die einzige Begründung für das Einreiseverbot war.
Ja. Weil ich auf Deinen Beitrag geantwortet und keine Klage gegen das Einreiseverbot formuliert habe. Ich habe mir dessen Begründung angesehen und die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Das war alles so offenkundig politisch motiviert konstruiert, dass es grotesk war.
Dass du scheinbar nicht mal die Begründung der Stadt Potsdam kennst, ihr aber trotzdem schonmal politische Gründe unterstellst, macht deine Aussagen noch absurder, als sie es ohnehin schon waren.
Ich kenne die Begründung. Und das Einreiseverbot erfolgte kurz nach dem Potsdam-Treffen. Die politische Dimension ist da offenkundig und geht auch aus der Verbotsbegründung selbst hervor.
Die Stadt argumentiert hier also unter anderem mit Art. 1 GG, dem obersten Grundsatz unserer Verfassung: Die Menschenwürde.
Ich halte bereits die Ansicht, dass ein ethnischer Volksbegriff zwangsläufig gegen die Menschenwürdegarantie verstößt, für verfehlt. Jedenfalls dann, wenn neben diesem ethnischen Volksbegriff auch ein juristischer Volksbegriff vertreten wird, der keinen Unterscheid nach Herkunft der Staatsbürger macht.
Die Stadt argumentiert hier also unter anderem mit Art. 1 GG, dem obersten Grundsatz unserer Verfassung: Die Menschenwürde. Sellner ist dafür bekannt, dass er Menschen gerne auf Grundlage ihrer ethnischen Herkunft vertreiben möchte:
Illegale Ausländer ausweisen hat in keiner Weise irgendetwas mit "vertreiben" zu tun. Diverse Medien mussten bereits Unterlassungserklärungen abgeben, weil sie fälschlicherweise behauptet hatten, dass auf dem Treffen auch die Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen worden sei (siehe dazu hier). Die mediale Hysterie nach der Fake-News-Story von "Correctiv" war in der Geschichte der Bundesrepublik wohl einzigartig.
Die Menschenwürde aus Art. 1 GG verleiht dem Einzelnen nicht nur Rechte gegenüber dem Staat, sondern der Staat ist auch verpflichtet, die Menschenwürde aktiv zu schützen. Wenn ein Rechtsextremist, der Menschen aufgrund ihrer Herkunft das Recht abspricht, sich hier aufzuhalten, dann ist das ohne Zweifel ein Verstoß gegen die Menschenwürde und der Staat muss eingreifen.
Es gibt für Ausländer kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Der Staat schiebt immer wieder - gerichtlich bestätigt - Menschen aus Deutschland ab. Insofern kann dies schlechterdings auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen. Die Forderung, mehr Menschen abzuschieben, ist völlig verfassungskonform und wurde u. a. auch von Bundeskanzler Scholz erhoben. Im Übrigen sind auch verfassungswidrige Forderungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Das war kein Bauchgefühl, ich habe recherchiert. Das Ergebnis der Recherche war, dass selbst mehrere Straftaten nicht zwangsläufig für ein Einreiseverbot ausreichen. Sellner ist indes wegen keiner einzigen Straftat verurteilt worden.
Das stimmt, man kann aber auch völlig ohne Straftaten ein Einreiseverbot bekommen. Die Anzahl der Straftaten ist hier also nicht maßgeblich.
Es hätte in dem Fall genügt, wenn das Gericht die Einschätzung geteilt hätte, dass die Menschenwürde durch den Auftritt von Sellner gefährdet ist. Das hat es bekanntlich nicht, weil es die Anhaltspunkte für nicht ausreichend befunden hat. Wie bereits gesagt kann man das aber auch anders sehen. Insofern bleibt deine Behauptung der offenkundigen Rechtswidrigkeit eben nur eine Behauptung.
Warum solche persönlichen Angriffe?
Das war kein persönlicher Angriff, sondern eine persönliche Einschätzung.
Dass die Todesstrafe unvereinbar mit der Menschenwürde ist, habe ich z. B. schon im 2. Semester (Vorlesung Grundrechte) gelernt. Dass du das anzweifelst, zeigt mir, dass du noch nie eine Grundrechte-Vorlesung besucht hast, dementsprechend kein Staatsexamen haben kannst. Das war kein Vorwurf.
Ist gibt unter Juristen in fast keiner Frage einen Grundkonsens
Das stimmt, bei der Menschenwürde als oberstes Verfassungsprinzip ist das indes anders. Hier gibt es diesen Konsens.
Das ist Deine Interpretation.
Nein, das ist nicht „meine“ Interpretation, das ist Logik. Und nochmal: Wir brauchen über die Frage nicht zu diskutieren, denn sie ist abschließend geklärt: Die Todesstrafe ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Allerdings ist fraglich, ob die Tötung eines Menschen zwangsläufig einen Verstoß gegen dessen Würde darstellen muss. Ich persönlich sehe das so, weil aus meiner Sicht keine sichere und schonende Hinrichtungsmethode existiert. Hier ist aber auch die andere Ansicht vertretbar.
Vertreten darfst du alles, wir haben hier schließlich Meinungsfreiheit. Mit dem Staatsexamen wird es dann aber eher nichts, denn da musst du deine Ansicht plausibel begründen können. Einfach zu sagen, man hat halt eine andere Meinung, reicht da nicht.
Das war alles so offenkundig politisch motiviert konstruiert, dass es grotesk war.
Ich sehe da keine politische Motivation, sondern eine logische und nachvollziehbare Begründung.
Ich kenne die Begründung. Und das Einreiseverbot erfolgte kurz nach dem Potsdam-Treffen. Die politische Dimension ist da offenkundig und geht auch aus der Verbotsbegründung selbst hervor.
Welche politische Dimension hat es denn, wenn man einem Rechtsextremisten, der auf einem Treffen ganz offen zu verlauten gibt, dass er Menschen aufgrund ihrer Herkunft ausweisen will, keine Bühne geben will? Das ist ein krasser Angriff nicht nur gegen die Menschenwürde, sondern auch gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip.
Kein Staat muss es erdulden, dass ein ausländischer Rechtsextremist auf offener Bühne die Verfassung des Gastlandes in Frage stellen. Das hat auch das Gericht nicht in Frage gestellt. Nur ist man dort eben zu der Einschätzung gekommt, dass die Anhaltspunkte für ein solches Verhalten nicht ausreichend seien.
Ich halte bereits die Ansicht, dass ein ethnischer Volksbegriff zwangsläufig gegen die Menschenwürdegarantie verstößt, für verfehlt. Jedenfalls dann, wenn neben diesem ethnischen Volksbegriff auch ein juristischer Volksbegriff vertreten wird, der keinen Unterscheid nach Herkunft der Staatsbürger macht.
Bei dem Treffen ging laut der Recherche aber eben nicht um den juristischen Begriff des Staatsvolkes (wäre das so, dann hätte diesen Aufschrei überhaupt nicht gegeben), sondern um einen völkischen. Menschen aufgrund ihrer Herkunft des Landes zu verweisen, verstößt gleich gegen mehrere GG-Artikel (z. B. Art. 1 GG, Art. 3 I, III GG, Art. 11 GG, etc.) und ist ohne jeden Zweifel verfassungswidrig.
Selbst wenn der völkische Begriff nicht gemeint war, hätten wir immer noch einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG), weil man natürlich nicht einfach so willkürlich Menschen anderer Staatsangehörigkeit abschieben kann.
Der Staat schiebt immer wieder - gerichtlich bestätigt - Menschen aus Deutschland ab.
Ja, aber nicht willkürlich, sondern auf einer nachvollziehbaren Rechtsgrundlage (z. B. Ablehnung des Asylantrags, abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung, etc.).
Das stimmt, man kann aber auch völlig ohne Straftaten ein Einreiseverbot bekommen.
Ja, kann man. Aber die Hürden dafür sind extrem hoch. Das VG Potsdam sieht dies nur bei Unterstützung einer terroristischen Gruppierung als gegeben an.
Es hätte in dem Fall genügt, wenn das Gericht die Einschätzung geteilt hätte, dass die Menschenwürde durch den Auftritt von Sellner gefährdet ist.
Hä? Die Menschenwürde ist durch einen migrationskritischen Auftritt gefährdet? Du benutzt hier den Begriff der Menschenwürde offenkundig, um anderen das Recht auf Meinungsfreiheit streitig zu machen. Die Annahme, dass durch Meinungsäußerungen überhaupt die Menschenwürde gefährdet werden kann, ist ohnehin diskussionswürdig.
Dass die Todesstrafe unvereinbar mit der Menschenwürde ist, habe ich z. B. schon im 2. Semester (Vorlesung Grundrechte) gelernt. Dass du das anzweifelst, zeigt mir, dass du noch nie eine Grundrechte-Vorlesung besucht hast, dementsprechend kein Staatsexamen haben kannst.
Der Verfassungsschutz hatte bis vor einiger Zeit auf seiner Homepage stehen, dass auch radikale Forderungen wie nach Einführung der Todesstrafe nicht verfassungswidrig seien. Ich gehe davon aus, dass beim Verfassungsschutz Juristen arbeiten, die sich etwas mit Verfassungsrecht auskennen. Dass Dein ÖR-Prof der Meinung war, dass die Todesstrafe mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar sei, bedeutet ja nicht, dass das dies einzig vertretbare Position ist (auch, wenn ich sie teile).
Ich sehe da keine politische Motivation, sondern eine logische und nachvollziehbare Begründung.
Hast Du den gesamten Beschluss des VG Potsdam gelesen? Das hat die Begründung völlig auseinandner genommen. Die Stadt Potsdam hat ernsthaft argumentiert, dass Sellner Kontakt zu Götz Kubitschek habe, um die Einreise zu verweigern. Das ist hanebüchen.
Welche politische Dimension hat es denn, wenn man einem Rechtsextremisten, der auf einem Treffen ganz offen zu verlauten gibt, dass er Menschen aufgrund ihrer Herkunft ausweisen will, keine Bühne geben will?
Der gesamte Sachverhalt ist hochpolitisch.
Das ist ein krasser Angriff nicht nur gegen die Menschenwürde, sondern auch gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip.
Mir ist immer noch nicht klar, warum die Ausweisung von Ausländern gegen Menschenwürde oder gar Rechtsstaats- und Demokratieprinzip verstoßen soll.
Kein Staat muss es erdulden, dass ein ausländischer Rechtsextremist auf offener Bühne die Verfassung des Gastlandes in Frage stellen.
Wir reden von einem EU-Bürger. EU-Bürger sind Deutschen in vielerlei Hinsicht gleichgestellt. Insofern relativiert sich das "ausländisch" hier doch ganz erheblich. Ich halte es für fraglich, ob durch die in Rede stehenden Aussagen die Verfassung in Frage gestellt wird. Selbst das wäre jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Menschen aufgrund ihrer Herkunft des Landes zu verweisen, verstößt gleich gegen mehrere GG-Artikel (z. B. Art. 1 GG, Art. 3 I, III GG, Art. 11 GG, etc.) und ist ohne jeden Zweifel verfassungswidrig.
Dann hat Helmut Kohl also 1982 ein verfassungswidriges Unterfangen geplant (siehe hier)?
Selbst wenn der völkische Begriff nicht gemeint war, hätten wir immer noch einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG), weil man natürlich nicht einfach so willkürlich Menschen anderer Staatsangehörigkeit abschieben kann.
Man kann einfach das Aufenthaltsgesetz ändern und damit die Bedingungen für Abschiebungen erleichtern.
Ja, aber nicht willkürlich, sondern auf einer nachvollziehbaren Rechtsgrundlage (z. B. Ablehnung des Asylantrags, abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung, etc.).
Wer sagt, dass Sellner ohne nachvollziehbare Rechtsgrundlage agieren will? Man kann auch bestehende Rechtsgrundlagen nachschärfen, um zu dem von ihm angestrebten Zielen zu kommen.
Hä? Die Menschenwürde ist durch einen migrationskritischen Auftritt gefährdet?
Nein, aber durch die Infragestellung von Grundrechten anderer Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Du verharmlost die Ansichten von Herrn Sellner hier völlig.
Du benutzt hier den Begriff der Menschenwürde offenkundig, um anderen das Recht auf Meinungsfreiheit streitig zu machen.
Du verstehst Meinungsfreiheit falsch. Die Meinungsfreiheit hierzulande geht weit, aber sie ist keinesfalls grenzenlos. Sie endet dort, wo anderen Menschen ihre Grundrechte abgesprochen werden, und die Wahrscheinlichkeit war auf dem Treffen zumindest gegeben. Tu doch nicht so, als sei Martin Sellner der nette Konservative von nebenan. Der Mann ist ein knallharter Rechtsextremist.
Der Verfassungsschutz hatte bis vor einiger Zeit auf seiner Homepage stehen, dass auch radikale Forderungen wie nach Einführung der Todesstrafe nicht verfassungswidrig seien.
Das stimmt grundsätzlich, allerdings ist es ein Unterschied, was man privat vertritt und was man vor einer Menschenmenge öffentlich kundtut. Wenn bestimmte ethnische Gruppen von einer Person in der Öffentlichkeit herabgewürdigt werden, dann ist das nicht mehr geschützt, sondern u. U. eine Straftat. Kein Staat muss Straftaten erdulden.
Dass Dein ÖR-Prof der Meinung war, dass die Todesstrafe mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar sei
So funktionieren Vorlesungen nicht. Sicherlich gibt der Prof. da mal seine Meinung ab, aber in erster Linie geht es darum, was Rechtsprechung und Literatur dazu sagen, und die sagen in seltener Übereinstimmung, dass die Todesstrafe mit der Menschenwürde unvereinbar ist.
Wie soll es auch anders gehen? Selbst wenn du einen Menschen zu Tode streicheln würdest, wäre er am Ende halt immer noch tot und damit seiner Würde als Mensch beraubt. Egal wie du argumentierst, das Ergebnis wird am Ende immer dasselbe sein.
Mir ist immer noch nicht klar, warum die Ausweisung von Ausländern gegen Menschenwürde oder gar Rechtsstaats- und Demokratieprinzip verstoßen soll.
Ich glaube schon, dass dir das klar ist, denn es dürfte nicht allzu schwer zu verstehen sein, dass Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Deutsche sind, und Deutsche nicht abgeschoben werden können. Werden sie das wegen ihrer ethnischen Herkunft doch, dann haben wir einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Werden sie das aus willkürlichen und nicht nachvollziehbaren Gründen (auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit), dann haben wir ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Rechtsstaatsprinzip).
Wir reden von einem EU-Bürger. EU-Bürger sind Deutschen in vielerlei Hinsicht gleichgestellt. Insofern relativiert sich das "ausländisch" hier doch ganz erheblich.
Objektiv gesehen ist Martin Sellner ein Ausländer, und auch wenn EU-Ausländer deutschen Staatsangehörigen in der Tat weitestgehend gleichgestellt sind, so ist das trotzdem kein Freibrief für etwaige Straftaten.
Dann hat Helmut Kohl also 1982 ein verfassungswidriges Unterfangen geplant
Das ist doch etwas völlig anderes. Hier ging es darum Anreize für die Rückkehr zu schaffen in Form einer Abfindung. Das ist etwas komplett anderes als Menschen zwangsweise des Landes zu verweisen, weil sie der Staatsführung nicht in den Kram passen.
Man kann einfach das Aufenthaltsgesetz ändern und damit die Bedingungen für Abschiebungen erleichtern.
Kann man, allerdings müssen sich auch einfache Gesetze am GG messen lassen. Willkürliche Massenabschiebungen, sei es mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit, dürften mit ziemlich großer Sicherheit gegen das Willkürverbot verstoßen.
Wer sagt, dass Sellner ohne nachvollziehbare Rechtsgrundlage agieren will? Man kann auch bestehende Rechtsgrundlagen nachschärfen, um zu dem von ihm angestrebten Zielen zu kommen.
Dann würde man das wahrscheinlich so formulieren und nicht irgendwas von „Remigration“ schwafeln. Jeder weiß, was mit diesem Begriff gemeint ist.
Nein, aber durch die Infragestellung von Grundrechten anderer Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Du verharmlost die Ansichten von Herrn Sellner hier völlig.
Ich habe von ihm nichts gehört, was auch nur annähernd rechtfertigen würde, dass behelmte Polizisten eine Buchlesung von ihm stürmen würden.
Du verstehst Meinungsfreiheit falsch. Die Meinungsfreiheit hierzulande geht weit, aber sie ist keinesfalls grenzenlos. Sie endet dort, wo anderen Menschen ihre Grundrechte abgesprochen werden, und die Wahrscheinlichkeit war auf dem Treffen zumindest gegeben.
Das ist sachlich falsch. Es ist nicht verboten irgendjemandem Grundrechte abzusprechen. Und das hat Sellner auch noch nie getan. Keine Ahnung, wie Du darauf kommst.
Das stimmt grundsätzlich, allerdings ist es ein Unterschied, was man privat vertritt und was man vor einer Menschenmenge öffentlich kundtut. Wenn bestimmte ethnische Gruppen von einer Person in der Öffentlichkeit herabgewürdigt werden, dann ist das nicht mehr geschützt, sondern u. U. eine Straftat. Kein Staat muss Straftaten erdulden.
Noch mal Sellner: Ist nicht vorbestraft. Es gab auch keine Anhaltspunkte dafür, dass durch ihn Straftaten zu erwarten waren.
Ich glaube schon, dass dir das klar ist, denn es dürfte nicht allzu schwer zu verstehen sein, dass Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Deutsche sind, und Deutsche nicht abgeschoben werden können.
Das wollte ja auch niemand. Die entsprechende Behauptung war falsch und wurde gerichtlich verboten. Quelle oben verlinkt.
Objektiv gesehen ist Martin Sellner ein Ausländer, und auch wenn EU-Ausländer deutschen Staatsangehörigen in der Tat weitestgehend gleichgestellt sind, so ist das trotzdem kein Freibrief für etwaige Straftaten.
Noch mal: Sellner ist schon ewig politisch aktiv und kein einziges mal wegen irgendeiner Straftat verurteilt worden. Er hat eine absolut reine Weste. Irgendwelche unsubstantiierten Spekulationen, dass er vielleicht eine Straftaten begehen könnte, reichen für ein Aufenthaltsverbot nicht aus.
Es ist letztlich immer das gleiche Muster - die politische Klasse ordnet Repression gegen gegen Rechte an und scheitert damit gerichtlich:
Einstufung der "Identitären Bewegung" als kriminelle Vereinigung: gescheitert
Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung gegen Sellner: gescheitert, Hausdurchsuchung als rechtswidrig eingestuft
Einreiseverbot nach Deutschland: gescheitert
Kündigung von Mietvertrag mit der AfD durch die Stadt Essen: gescheitert
Es ist offenkundig, dass das Recht hier zur Bekämpfung Andersdenkender missbraucht wird. Und das sind nur einige Beispiele von vielen.
Das ist doch etwas völlig anderes. Hier ging es darum Anreize für die Rückkehr zu schaffen in Form einer Abfindung.
Lustig: Genau das ist auch Teil von Sellners Konzept der "Remigration". Es geht ausdrücklich nicht nur um Zwang durch Abschiebungen.
Dann würde man das wahrscheinlich so formulieren und nicht irgendwas von „Remigration“ schwafeln. Jeder weiß, was mit diesem Begriff gemeint ist.
Genau das weiß tatsächlich niemand. "Remigration" ist auch rechtsstaatlich umsetzbar. Es kommt halt darauf an, was man darunter versteht. Und das Verständnis des Begriffs variiert sehr stark: Das kann von allen deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund über alle Ausländer bis hin zu allen ausreisepflichtigen Ausländern gehen. Der Begriff ist extrem vage und auch Rechte sind sich nicht einig, was genau darunter zu verstehen ist.
Pass auf es ist ganz einfach.
Kritik darf man immer äußern.
Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen Kritik und rechtsextremes Gedankengut und wer das Wort „ Remigration“ benutzt verbreitet halt rechtes Gedankengut.
Und das hat kein Platz in Deutschland
Warum ist der Begriff "Remigration" rechtsextrem? Den Zusammenhang konnte ich nicht finden. Es ist das Gegenteil von Migration, mehr nicht. Oder meinst du tatsächlich einfach nur rechts? Dann ist es ja politisch legitim.
Weil der Begriff „Remigration“ genauso wie der Begriff „Deportierung“ vom Dritten Reicht geprägt wurden.
Kannst du mir das verlinken? In Wiki zumindest konnte ich es nicht lesen oder ich habs überlesen
Dann müssen wir nur noch entscheiden, wer festlegt, was Kritik und was rechtsextremes Gedankengut ist. Und wer festlegt, dass es dazwischen einen grundsätzlichen Unterschied gibt, der dann eindeutig zu benennen wäre.
Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen Kritik und rechtsextremes Gedankengut und wer das Wort „ Remigration“ benutzt verbreitet halt rechtes Gedankengut.
Das ist nicht verboten, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Nein, nicht alles lässt sich über die Meinungsfreiheit legalisieren.
Immer lustig wie man für sowas Dislikes bekommt, aber niemand inhaltlich darauf eingehen kann sachlich ;) Aber ändert ja nichts an der Wahrheit.
Nein, nicht alles lässt sich über die Meinungsfreiheit legalisieren.
Ich habe auch nicht gesagt, dass "alles" von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, sondern "rechtes Gedankengut".
und Meine Antwort war das du rechtes Gedankengut aka demokratiefeindliche Aussagen, nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit legalisieren kannst
und Meine Antwort war das du rechtes Gedankengut aka demokratiefeindliche Aussagen, nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit legalisieren kannst
Das sieht das Bundesverfassungsgericht etwas anders:
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>; 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.
hetze ist keine Meinungsfreiheit und das sieht das Gesetz auch nicht anders.
Nochmal nicht alles lässt sich unter den Deckmantel Meinungsfreiheit legalisieren.
Übrigens Meinungsfreiheit endet dort wo die Rechte andere beschränkt werden, dies bist bei Hetze der Fall
Demnach müsst es dann ja auch eine Verurteilung geben, wenn dem denn so ist.
Du bist offenkundig intellektuell nicht in der Lage, auf das von mir zitierte Urteil einzugehen und mehr als irgendwelche Phrasen wiederzukäuen. Deshalb beende ich die Diskussion an dieser Stelle.
Macht Sinn, man muss nur alles logisch zusammenfassen. Kurz....wenn das Wort Remigration illegal ist, alles Hetze ist nach deinen Aussagen wird es eine Verurteilung geben müssen. Wobei sich auch schon die Frage stellt wieso vorgeschobene Gründe herangezogen wurden, um die Veranstaltung zu beenden. Also abwarten und gespannt sein, was da raus kommt und wer letztlich im Recht ist.
sinnerfassendes Lesen macht auch Sinn, das Wort Remigration ist nicht illegal.
Habe ich auch nirgendwo geschrieben, ich habe geschrieben, das man wenn jemand as Wort Remigration benutzt schon genau weiß das es um rechte Hetze geht.
Hetze ist nicht durch die Meinungsfreiheit legalisiert.
Die Antwortauswahl ist genau so suggestiv wie deine textliche Aufarbeitung.
Warum nicht einfach "gut" oder "schlecht"?
Angst, dass dann ein anderes Ergebnis herauskommt als du dir wünschst?
Und die Kritik an der aktuellen Migrationspolitik darf man durchaus äußern. Wird auch ausreichend gemacht. Und ruft ja auch ganz aktuell Änderungen herbei.
Aber mit österreichischen, rechtsradikalen Quacksalbern haben wir nicht so gute Erfahrungen gemacht.
Ich finde das Vorgehen sehr gut und bin dankbar dass das in manchen Städten so gehandhabt wird.
Kritik ist kein Problem. Hetze schon.
Und Rassisten braucht niemand.
Ich finde das Vorgehen sehr gut und bin dankbar dass das in manchen Städten so gehandhabt wird.
Du findest also gut, wenn Meinungsgegner schikaniert und ihre Veranstaltungen aufgelöst werden. Was unterscheidet Dich von einem Diktator?
Kritik ist kein Problem. Hetze schon.
Und was "Hetze" ist entscheidet im Voraus der von den etablierten Parteien gesteuerte Staat - wie praktisch.
der Begriff „Hetze“ ist sowohl juristisch wie umgangssprachlich definiert,
da hat die Politik nichts mit zu tun,
“Gesamtheit unsachlicher, gehässiger, verleumderischer, verunglimpfender Äußerungen oder Handlungen bezeichnet, die Hassgefühle, feindselige Stimmungen und Emotionen gegen jemanden oder etwas erzeugen. In der Jägersprache bezeichnet der Begriff die Hetzjagd.“
Definition Duden
Ich finde gut, dass antidemokratischen Rassisten das Wort entzogen wird, ja.
Was Hetze ist, ist ganz klar geregelt. Egal von welcher politische Strömung oder sonstigen Gruppierung sie ausgeht. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte was Hetze ist und was nicht. Nicht die Regierung. Bei Herrn Sellner ist die Sachlage allerdings eindeutig.
der Begriff „Hetze“ ist sowohl juristisch wie umgangssprachlich definiert, da hat die Politik nichts mit zu tun
Genau genommen bezichtigen sich politische Konkurrenten regelmäßig gegenseitig der "Hetze". Aber angesichts dessen, dass Du in der Lage bist ein paar Phrasen aus dem Duden zu zitieren, gebe ich mich an dieser Stelle geschlagen.
Was Hetze ist, ist ganz klar geregelt.
Wo? Im § 130 StGB? Der ist ein reiner Gummiparagraf und das genaue Gegenteil von "klar", nämlich absolut schwammig. Das kann aber auch dahinstehen, weil der Vorwurf der Volksverhetzung nirgends erhoben wurde. Vor allem wird diese repressiv und nicht präventiv verfolgt.
So gummilastig finde ich das gar nicht. Aber du hast recht, das Hetze nicht präventiv verfolgt werden darf. Das ist ja auch nicht passiert. Um eine Schankerlaubnis und ausreichend Fluchtwege sollte man sich bei so einer Veranstaltung schon kümmern. 😉
Du wolltest wissen wie "wir" das Vorgehen der Stadt finden. Und ich finde es gut. Denn ich möchte in einem freien, demokratischen Land leben. Sowohl was die Köpfe als auch die Grenzen angeht. Und da ist Rassismus fehl am Platz.
Um eine Schankerlaubnis und ausreichend Fluchtwege sollte man sich bei so einer Veranstaltung schon kümmern.
Das war offenkundig vorgeschoben. Die haben da allenfalls Bier aus einem Kasten verteilt. Und Fluchtwege wurden da in der Lokalität auch nie beanstandet. Es ist reine Repression des Linksstaates.
Du wolltest wissen wie "wir" das Vorgehen der Stadt finden. Und ich finde es gut. Denn ich möchte in einem freien, demokratischen Land leben. Sowohl was die Köpfe als auch die Grenzen angeht. Und da ist Rassismus fehl am Platz.
"Rassismus" ist ein sehr vager Begriff und nicht illegal. Dass Du es als Ausdruck eines freien Landes empfindest, wenn vermummte Polizisten eine Buchlesung stürmen und unter fadenscheinigen Gründen auflösen, spricht indes für sich. Ein ähnliches Freiheitsverständnis dürfte in Weißrussland vorherrschen.
Es ist reine Repression des Linksstaates.
Der Staat hat damit überhaupt nichts zu tun. Das war eine Entscheidung der Stadt Ulm.
"Rassismus" ist ein sehr vager Begriff und nicht illegal.
Und Rassismus ist durch das AGG sehr wohl verboten.
Zu Verhältnissen wie in Belarus kommen wir durch Sellner, nicht dadurch, dass er am Hetzen gehindert wird.
Der Staat hat damit überhaupt nichts zu tun. Das war eine Entscheidung der Stadt Ulm.
Und die Stadt Ulm ist ja bekanntlich nicht Teil des Staates.
Und Rassismus ist durch das AGG sehr wohl verboten.
Das AGG stellt kein strafrechtliches Verbot dar, sondern verbietet Diskriminierung in Beruf und bei der Wohnungssuche. Meinungsäußerungen werden dadurch jedoch nicht eingeschränkt. Und um solche ging es mir.
Zu Verhältnissen wie in Belarus kommen wir durch Sellner, nicht dadurch, dass er am Hetzen gehindert wird.
Für Dich ist halt jede von Deiner Meinung abweichende Position "Hetze". Das ist lächerlich.
Hallo
in der DDR wär der Herr Sellner "geräuschlos" in irgendeinem Gefängniss gelandet und nach einigen Jahren Zwangsarbeit als kaputtes Wrack evtl. an die BRD verkauft worden. (DDR Gewinnmaximierung)
Da läuft m.E. so wirklich einiges schief in diesem unserem Lande. eine fehlende Schankerlaubnis oder unzureichender Brandschutz können niemals Grund zum Anlass sein, mit einem Sondereinsatzkommando anzurücken!
Maximal drei oder vier nette Beamte ggf. auch vom Ordnungsamt, die freundlich aber bestimmt, ohne die Waffe zu zücken, den anwesenden Personen sachlich erklären, dass die Veranstaltung aufgelöst ist und sie zu bitten die Örtlichkeit zu verlassen.
Unter bestimmten Vorraustezungen, vielleicht auch die Personalien aufnehmen. zumindest von den veranstaltedenden.
Alles andere ist übertriebene Polizeigewalt.
Was die Dame hier macht, das wäre ungefähr so, wie wenn sie sagen wir bei der Feuerwehr wäre, dem Feuer das Brennen zu verbieten und dem Feuer androhen, wenn es nicht aufhört zu brennen, es zu verprügeln.
Wahrscheinlich hatte der Herr bekannte s rechtsextremes Gefolge im Gepäck, was das, den Einsatz des SEK gerechtfertigt hat.
okay, für dich ist also eine politische Gesinnung, die nicht den Vorgaben der Machtinhaber entspricht ein Grund, den Schlagstock auszupacken?
Was anderes wäre es wenn man so eine Veranstaltung von vorne herein verbietet. aber hier wurde eindeutig überzogen!
Auch wenn es gesicherte Erktennisse darüber gegeben hätte, dass die einen Putsch vorbereiten, oder den Angriff auf eine Geflüchtetenunterkunft etc. DANN wäre es wieder was anderes gewesen. hier muss duchgegriffen werden.
Nö, dass habe ich auch nirgendwo geschrieben.
Aber wenn gewaltbereites demokratiefeindliches Gefolge vor Ort ist und die Polizei beim auflösen dieser „Versammlung“ davon ausgehen muss, dass die Unversehrtheit und Sicherheit ihrer Beamten gefährdet ist, darf sie entsprechend ausgebildete und besser ausgerüstete Polizisten in den Einsatz schicken.
Dies dient der Deeskalation .
Maximal drei oder vier nette Beamte ggf. auch vom Ordnungsamt, die freundlich aber bestimmt, ohne die Waffe zu zücken, den anwesenden Personen sachlich erklären, dass die Veranstaltung aufgelöst ist und sie zu bitten die Örtlichkeit zu verlassen.
Es ging nie um eine Schankerlaubnis oder Ähnliches.
Das war ja nur ein Vorwand, dennoch kann man da friedlich reingehen und nicht gleich so !
Was Du sagen wolltest ist: Ihm wurde ein rechtswidriges Einreiseverbot erteilt, das inzwischen gerichtlich aufgehoben worden ist.
Ja, er kann vor das Verwaltungsgericht ziehen und das stellt dann nach ein paar Jahren die Rechtswidrigkeit der Maßnahme fest - und beim nächsten Mal agiert die Polizei trotzdem wieder genau so. Was soll das bringen?