Koraninterpretation zu Keuschheit

Hallo,

Ich habe mal eine Frage zur Interprattion der folgenden Koranverse und Hadithe... Sie sind zum Thema Keuschheit und werden auch als Beweise genutzt, dass Selbstbefreidigung verboten sei. Aber letztlich sehe ich darin nur das Gebot keinen unehelichen Geschlechtsverkehr zu haben. Denn wer keinen Sex hat gilt doch weitgehend als keusch, oder?

"Und diejenigen, die ihre Schamteile hùten ausser gegenùber ihren Ehefrauen oder denen, die sie von rechts wegen besitzen, denn dann sind sie nicht zu tadeln. Diejenigen aber, die darùber hinaus etwas begehren, sind ùbertreter."(Qur'an Sure 23, Vers 5ff)

"Und diejenigen, die keine Gelegenheit zur Ehe finden, sollen sich keusch halten, bis Allah sie aus Seiner Fùlle reich macht...." (Qur'an Sure 24 Vers 33)

Sunnah: Abdullah Ibn Mas'ud berichtete: "Wir waren zur Zeit des Propheten noch junge Mànner und hatten ùberhaupt kein Vermoegen, und der Gesandte Allahs sagte: "O ihr jungen Mànner! Wer von euch heiraten kann, der soll heiraten, denn es hilft den Blick zurùckzuhalten und die Keuschheit zu wahren. Und wer dazu nicht in der Lage ist, der soll fasten, denn das fasten ist fùr ihn ein Schutz (vor sùndhaften Handlungen)."

Ist Selbstbefriedigung jetzt wirklich verboten, oder nur unehelicher Sex?

Bitte nur Meinungen und Interpretationen, keine Diskussion.
Danke für Kommentare, Tim

Selbstbefriedigung ist verboten 64%
Nur unehelicher Sex ist verboten 36%
Islam, Wahrheit, Selbstbefriedigung, Definition, Interpretation, Keuschheit, Koran, Sunna

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