Speditionen - Definition 'sachgemäße Verpackung' und Verpflichtungen bei 'Vorsicht zerbrechlich'
Guten Tag,
in einem Industrieunternehmen in dem wir täglich waren per Spedition national sowie international versenden nimmt ab und an auch mal etwas auf dem Transportweg Schaden oder gerät in Verlust.
In meinem aktuellen Fall ist eine Palette auf dem Weg ins Ausland zu Bruch gegangen, und somit beschädigt beim Kunden angeliefert worden.
Ich hätte gerne mal gewusst wann hier die Transportversicherungen der Spediteure so IN DER REGEL haften. Und wann das Unternehmen selber auf den Kosten sitzen bleibt.
Was bedeutet z.B. eine 'sachgemäße Verpackung'. Gut, dies kann sich sicher jeder mit ein wenig gesunden Menschenverstand selber beantworten. Aber gibt es hier Gesetzestexte die dieses genau Formulieren?
Weiter, welche rechtliche Handhabe habe ich wenn ich meine Palette mit einer Kennung wie 'Vorsicht zerbrechlich' kennzeichne, und diese beschädigt wird?
Sind die Spediteure dazu verpflichtet solch gekennzeichneten Packstücke auch ordnungsgemäß zu händeln?
Auch hier wäre Interessant ob es dazu eine gesetzliche Regelung gibt.
Wichtig sind mir Paragrafen oder ähnliches damit ich mit Fakten unseren aktuellen Sachverhalt klären kann.
National sowie international ist interessant für mich.
Ich hoffe hier kann jemand helfen.
Bis dann.