Rufnummermitnahme bei alter Prepaid-Simkarte (E-Plus)?

Mein Vater hat seit Jahrzehnten (damals gab es noch D-Mark) die gleiche Handykarte und - nummer. Er hat sich damals eine Prepaid-Karte von eplus geholt, weil er absolut nicht an einem Vertrag gebunden sein möchte. Bisher hat das auch immer ganz gut funktioniert.

Jetzt hat er eine passende Alternative gefunden, und möchte gerne seinen Anbieter wechseln. Der neue Anbieter wäre immer noch Prepaid aber das Angebot ist einfach viel vorteilhafter als das was er jetzt hat.

Da er seine Nummer schon so lange hat, möchte er sie verständlicherweise unbedingt behalten. Für eine Rufnummermitnahme bei einer Prepaid-Karte muss man eine Verzichtserklärung einreichen soweit ich das nach meinen Recherchen verstehen konnte.

Ich habe jetzt überall im Internet recherchiert und finde kein passendes Formular und keine passenden Kontaktdaten, um so eine Verzichtserklärung einzureichen. Mir war auch gar nicht bewusst, dass es eplus an sich eigentlich gar nicht mehr gibt und dass das jetzt angeblich alles O2 sein soll, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich habe es dann mal geschafft irgendwo eine Kundenservice-Nummer rauszugraben. Die Dame am Telefon meinte dann, dass man keine Rufnummermitnahme von einer Prepaid-Karte beantragen kann und wollte mir und meinem Vater gleich andere Sachen verkaufen. Das muss absoluter Quatsch sein und sollte dennoch möglich sein.

Daher möchte ich mich hier mal erkundigen, ob jemand irgendeinen Tipp hat wie wir schnell und unkompliziert seine jahrzehntealte Rufnummer zum neuen Telefonanbieter mitnehmen können. Für jeden hilfreichen Tipp wäre ich sehr dankbar!

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Kündigung Internetvertrag?

Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.

Es wurden ja einige Gesetze bezüglich Vertragsverlängerung, Kündigungsrecht, etc. geändert.

In meinem Konto steht

1 & 1 Internetvertrag

Vetragsbeginn: 15.12.2020

Vertragsende: 14.12.2023

Kündigungsfrist: 1 Monat

Ist das Vertragsende wirklich erst zum 14.12.23 oder kann ich nach dem neuen Gesetz nicht jetzt schon mit einer Frist von 1 Monat kündigen?

Oder hätte die Mindervertragslaufzeit vor dem 1.Dez.2021 abgelaufen sein müssen?🤦

Über eine stillschweigende Verlängerung wurde ich nicht informiert.

Bundesnetzagentur

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie behalten.

Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

  • die stillschweigende Verlängerung des Vertrages
  • die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern
  • das Recht, einen verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen
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