Neueinzug - Strom "bestellt" aber bis heute kein Vertrag, wer muss zahlen?
Ich bin in einen Neubau im Dezember gezogen, Erstbezug.
Im Oktober habe ich bei meinem Grundversorger eine Bestellung abgeschlossen, genauer gesagt "beauftragt".
Heute haben wir März und ich zahlen, natürlich, keinen Strom, weil kein Vertrag. Meine Bestellung ist also bis heute unbearbeitet. Meine Pflicht meinen Einzug zu Tag X zu melden, habe ich somit erfüllt.
Aber wie geht es nun weiter?
Unabhängig dessen dass ich meine Bestellung nochmal "anstupsen" könnte damit sie bearbeitet wird ist klar, aber der Versorger dürfte doch nicht auf die Idee kommen mir die fehlende Zeit in Rechnung zu stellen, schließlich gibt es ja keinen Vertrag.
Selbiges gilt auch für den Vermieter, habe ja schließlich die Bestellbestätigung dass ich mich korrekt verhalten habe.
3 Antworten
Hast du keinen Vertrag, bist du in der Grundversorgung, und ja, du wirst es zahlen müssen. Du musst dich einfach mehr darum kümmern.
Die Grundversorgung kommt ja nur dann zustande, wenn vorher kein Vertrag abgeschlossen wurde
Nein, sondern in jedem Fall, wenn Strom genutzt wird. Ein schriftlicher Vertrag ist dazu nicht erforderlich, da in Deutschland Vertragsfreiheit besteht.
Ich muss aber darüber informiert werden unter welchen Bedingungen & Preisen ich einen angeblichen Vertrag habe.
Diese Informationen sind beim entsprechenden Grundversorger öffentlich einzusehen, meistens auf der Webseite, oder zu erfragen. Der Grundversorger ist nicht verpflichtet, dir diese Information in Schriftform nahezubringen.
Diese Informationen sind beim entsprechenden Grundversorger öffentlich einzusehen, meistens auf der Webseite
Eben nicht.
Gerüchteweise existieren tatsächlich in Deutschland auch Telefon-, Fax- (teilweise) und Briefdienstleister. Hier handelt es sich um eine Holschuld des Abnehmers.
Hallo dein Stromzähler hat eine Nummer, mit der Du dich nochmal beim Anbieter melden solltest ebenso mit der Ablesung vom Dezember und ja jemand muss den verbrauchten Strom zahlen,
Kein Vertrag = keine Kosten würde nur so lange gelten wie du keinen Strom verbrauchst. Da du jedoch eine Leistung in Anspruch nimmst kann dir der Grundversorger sehr wohl auch diese Kosten in Rechnung stellen.
Basierend auf welcher Grundlage?
Ganz ohne Vertrag, Rechnung oder ähnliches.
Dem Grundversorger muss ja, unabhängig von meiner Bestellung, bekannt sein dass hier jemand wohnt und / oder der Vermieter dieses weitergeleitet hat.
Ohne jegliche Daten von irgendwas, kann man logischerweise nicht zahlen.
Die Grundversorgung kommt ja nur dann zustande, wenn vorher kein Vertrag abgeschlossen wurde. In diesem Fall wurde der Vertrag "beauftragt" aber eben nicht bearbeitet.