Anmeldung von Heizungs-,Strom-, Kalt- und Warmwasserkosten?

2 Antworten

Wenn dann wären es 3 Versorger.

Einer für Strom, einer für Heizenergie und einer für Kaltwasser.

Strom ist klar. Den muß man fast immer selbst anmelden.

Heizenergie, z. B. Gas, nur wenn die Wohnung eine eigene Therme hat.

Das man als Mieter auch mit einem Wasserversorger selbst einen Vertrag abschließen muß ist allerdings ungewöhnlich. Da frag nochmal nach.

Strom musst Du anmelden. Heizung, Warm- und Kaltwasser sind Nebenkosten, die zahlt man an den Vermieter. Guck mal in Deinen Mietvertrag.


anitari  06.02.2023, 19:40
Heizung, Warm- und Kaltwasser sind Nebenkosten, die zahlt man an den Vermieter.

Nicht immer.

Hat die Wohnung eine eigene Therme für Heizung und Warmwasser, muß man selbst einen Vertrag mit einem Gasanbieter abschließen.

Für Kaltwasser wäre das zwar ungewöhnlich aber nicht ausgeschlossen.

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Helvetica247 
Fragesteller
 06.02.2023, 19:44

Hierzu steht im Mietvertrag unter § 5 Betriebskosten:

"Zu den auf den Mieter umzulegenden Betriebskosten zählen damit insbesondere…

  • die Kosten für Wasserversorgung, Entwässerung und Zählermiete
  • die Kosten für zentrale Heizungsanlage- und Warmwasserversorgung"

Also das bedeutet, dass ich tatsächlich nur Strom anmelden muss?

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Akka2323  07.02.2023, 16:48
@Helvetica247

Ja. Der Rest sind die Nebenkosten, die Du an den Vermieter bezahlst und die er jährlich abrechnen muss.

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